
Am 15. Februar 2011 wurde Elisabeth Sabaditsch-Wolff durch die Richterin Bettina Neubauer am Landesgericht Wien wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ zu einer Geldstrafe von 480 €uro verurteilt. Von der ursprünglichen Anklage der Volksverhetzung wurde sie freigesprochen.
Die „Herabwürdigung religiöser Lehren“ wurde vom Gericht damit begründet, dass Elisabeth Sabaditsch-Wolff in einem Islam-Seminar Mohammed als „Pädophilen“ bezeichnet hätte, da er nach islamischer Legende mit der neunjährigen Aisha Sex hatte.
Nach Ansicht des Gerichts sei dies „herabwürdigend“, weil Mohammed ja nicht ausschließlich Sex mit Kindern, sondern auch mit erwachsenen Frauen gehabt hätte und er mit Aisha bis zu seinem Tod, als Aisha achtzehn Jahre alt wurde zusammenblieb. Somit sei er nicht „pädophil“ veranlagt gewesen.
Interessant dürfte wohl sein, ob diese skandalöse Rechtsauslegung im Hinblick auf verurteilte Kinderschänder in Österreich Bestand haben dürfte. Bekanntlich waren ja wohl viele dieser Kinderschänder gleichzeitig verheiratete Familienväter. Diese dürften juristisch somit ja auch nicht mehr als „Pädophile“ bezeichnet werden.
Elisabeths Erklärung nach dem Urteil nach dem Urteil ist eindeutig: „Heute ist ein trauriger Tag für meine kleine Tochter und für alle anderen jungen Mädchen.“
Nun hat Sabaditsch-Wolff in einer gestern veröffentlichten Erklärung auf eine Berufung gegen das Urteil verzichtet und will die Geldstrafe bezahlen. Mehrere Jahre im Scheinwerferlicht medialer Häme und härtester Kritik durch Mohammedaner und den mit diesen verbündeten Linken haben offensichtlich ihre spuren bei dieser tapferen Ilsamkritikerin hinterlassen. Doch dieser Entschluss ist weniger eine Niederlage der Islamkritik als eine europäischer Rechtssprechung.
Lesen Sie in der Folge die Erklärung von Elisabeth Sabaditsch-Wolff :
Elisabeth Sabaditsch-Wolff: Warum ich die Geldstrafe nun doch bezahlen werde
EuropeNews 23 Januar 2012
Original: Why I decided to pay the fine, Gates of Vienna
Von Elisabeth Sabaditsch-Wolff
Übersetzung von Liz/ EuropeNews
Am vergangenen Donnerstag habe ich den von mir beauftragten Notar, der das Spendenkonto für meine Verteidigung verwaltet gebeten, die berüchtigten 480€ zu zahlen, die als Strafe für meine Worte zu entrichten sind , die der österreichische Staat als einen „Meinungsexzess“ bezeichnet.
Sie werden sich daran erinnern, dass ich mich hartnäckig geweigert habe, knapp 500€ der Regierung auszuhändigen. Das denke ich immer noch. Und ich bin auch immer noch Willens ins Gefängnis zu gehen. Aber die juristischen Einschränkungen, denen ich mich unterwerfen muss, haben mich zu einer Kurskorrektur gezwungen und deshalb werde ich das Geld genau dem Staat übergeben, der mich strafrechtlich verfolgt und kriminalisiert hat, weil ich die Wahrheit ausgesprochen habe.
Und das ist die ganze Geschichte dessen was sich ereignet hat.
Die Bedingungen des Urteils verpflichten mich dazu 120 „Tagessätze“ von 4€ pro Tag zu bezahlen, was zusammen 480€ ergibt, oder eine zweimonatige Gefängnisstrafe abzusitzen.
Ausgelassen wurde bei der Ankündigung des Gerichts die Tatsache, dass es einen Schritt gibt zwischen der Zahlung der Geldbuße und dem Gang in Gefängnis: Der Gerichtsvollzieher würde die Wohnung unserer Familie mit einer richterlichen Vollmacht betreten und er würde versuchen etwas einzuziehen, was den Wert von 480€ hat. Das kann alles Mögliche sein, angefangen bei meinem Laptop, bis hin zu Schmuck oder dem Sofa.
Nur wenn es für ihn unmöglich wäre die notwendigen Wertgegenstände zusammenzustellen müsste ich ins Gefängnis gehen. Um dies zu erreichen müsste ich den Gerichtsvollzieher bedrohen – etwas, das völlig gegen meine Natur geht. Ich hätte also keine Chance: Ich müsste die Strafe bezahlen, so oder so.
Das alles habe ich erst vor kurzem herausgefunden. Als Ergebnis habe ich eine schnelle Entscheidung getroffen: Ich werde die Geldstrafe bezahlen, obwohl ich es hasse dies tun zu müssen.
Das Wohlergehen meiner Tochter war auch ein Faktor, der in der Waagschale lag. Obwohl sie während des Prozesses ein Muster an Stärke gewesen war, musste ich doch eine schrittweise Veränderung ihres Verhaltens feststellen. Sie litt zusehends und das ist etwas, das ich als Mutter nicht akzeptieren kann.
Ich glaube daran, dass man für die Redefreiheit kämpfen muss, selbst wenn man sich selbst in Gefahr bringt. Aber ich will meine Tochter nicht gefährden. Der österreichische Staat hat mich schon zum Opfer gemacht. Ich werde es nicht zulassen, dass sie auch meine Tochter zum Opfer machen. Es ist meine Pflicht als ihre Mutter Dinge zu unterlassen, die sie für ihr Leben zeichnen könnten. Wenn meine Tochter leidet, leide auch ich.
Sie können versichert sein, dass ich es hasse die Geldstrafe zu bezahlen. Ich werde mich schärfstens dagegen wenden, dass der Staat meine Redefreiheit einschränken will.
Ich werde auch weiterhin dagegen protestieren. Wir werden nicht aufgeben, sondern nur unsere Taktik ein wenig verändern.
Ich möchte Sie bitten, mich weiterhin in meinem Kampf um die Meinungsfreiheit zu unterstützen. Ich kämpfe darüber hinaus für das Recht eines jeden Einzelnen, einschließlich jener, die sich gar nicht bewusst sind, dass ihre Rechte in Gefahr sind.
Wenn wir nicht für unsere Freiheiten kämpfen, werden wir sie verlieren. Deshalb werde ich auch weiterhin standfest bleiben.
Mit Ihrer Hilfe wird die Freiheit siegen!
Die Tatsache, dass ich die Geldstrafe bezahle bedeutet nicht, dass ich aufhören werde gegen das Urteil zu kämpfen. Tatsache ist, wenn ich genug Spendengelder sammeln kann, dann werden wir dies vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.
Jeder, der dazu beitragen möchte, kann meine Seite Elisabeths Voice – Redefreiheit in Gefahr besuchen und über PayPal spenden. Oder, wenn sie lieber Geld überweisen wollen, dann nutzen sie die nachfolgenden Informationen für internationale Geldüberweisungen:
Raiffeisen Zentralbank Österreich
IBAN: AT513150042908021602
BIC: RZBAATWW
Zu Händen von: Öffentlicher Notar Mag. Martin Scheichenbauer, Hemmaweg 5, A-9342 Gurk
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Elisabeth hat vollkommen recht mit ihrer Aussage. Nur spielt der Wahrheitsgehalt hier keine Rolle, da die Österreicher mit ihrem Gesetz von 1912 den Islam als Religion anerkannt haben. Auf JihadWatch hat mal jemand schön treffend gedichtet: Islam is evil, Islam is vile, Muhammad was a pedophile. Zeitgenössische amerikanische Poesie eben.
Ich würde es aber trotzdem anders ausdrücken: Der selbsternannte Prophet war ein Kinderf…
War Mohammed (nur) ein Pädophiler? Nein!
Das österreichische Gericht hat vollkommen recht!
Mohammed war verheiratet UND pädophil.
Wie konnten wir das nur vergessen!
Wir wollten den „Propheten“ wirklich nicht einseitig darstellen!
Mohammed war auch ein Volksverhetzer, Aufwiegler, Lügner, Wortverdreher, Feldherr, Massenmörder, Vergewaltiger, verheirateter Mann – nicht einfach bloß ein Pädophiler – er war dies alles zusammen!
Wir wollen in Zukunft alle seine Eigenschaften und Taten würdigen und nichts auslassen, gell!
>>Nach Ansicht des Gerichts sei dies “herabwürdigend”, weil Mohammed ja nicht ausschließlich Sex mit Kindern, sondern auch mit erwachsenen Frauen gehabt hätte und er mit Aisha bis zu seinem Tod, als Aisha achtzehn Jahre alt wurde zusammenblieb. Somit sei er nicht “pädophil” veranlagt gewesen.<< s.o.
Verstanden! Wenn er nicht pädophil veranlagt war, dann hat er sich eben "nur" pädophil betätigt!
Wäre Muhamed im Häfen gelandet, so hätten die Mitbewohner ihn dort so behandelt, wie es einem
Taschkerlhacknbruder zusteht, er wäre von seinen Mithäftlingen vergewaltigt worden um ihn an seine
Neigungen zu erinnern, aber er wäre für seine Morde die er begangen hatte ebenfalls so bestraft worden, denn es gibt dort einen Ehrenkodex, der „normale“ Straftäter von Kinderschändern und Frauenmördern unterscheidet.
Nur wäre er in Ö. nie hinter Gittern gelandet,
das ist der Unterschied.
Wenn unsere pervertierte Justiz Islamkritik
als Rechtbruch verurteilt, so ist es eben aus dem Untergrund her fortzusetzen!
Unrecht darf nicht Bestand haben.
Was ist denn dann mit dem Kampusch Fall?
Muss der nicht nochmal aufgerollt werden?
Pädophil war der dann ja auch nicht, da sein Opfer ja auch über die Volljährigkeit hinaus missbraucht wurde.
Also keine Pädophilie, nur Freiheitsberaubung?
Oder was?
Das Urteil ist rechtsbeugend, der Schutz der Kinder nicht mehr gewährleistet. Da sollten Eltern jetzt mal Stellung dazu nehmen.
Das tendenziöse Urteil des Wiener Gerichts gegen Frau Elisabeth Sabaditsch-Wolff bleibt für mich ein Skandal, weil es aufs Heftigste die Meinungsfreiheit desavouiert. Ein derart grobschlächtiger Religionsstifter, der im fortgeschrittenen Alter ein 9-jähriges Mädchen schändet … sowas ist heute genauso wie vor 1400 Jahren völlig abartig. Es verdeutlicht exemplarisch, wie menschenverachtend und gefühlskalt dieser Mann und seine Ideologie ist. Kein Eber macht sich über eine Sau her, welche noch nicht geschlechtsreif ist.
Sehr geehrter Herr Mannheimer,
nachdem ich seit 10 Jahren die Entwicklung in Deutschland beobachte, komme ich zu dem Ergebnis, dass die für Deutschland Verantwortung übernommenen Politiker, besonders in den oberen Etagen, wissen, dass jegliche Kritik am Islam Mord und Totschlag noch weiter in unserem Land fördert. Wenn eine Bundeskanzlerin nicht in der Lage ist, hier deutlich rechtliche Grenzen für die Verursacher dieser Entwicklung laut und deutlich zu formulieren, weiß sie dies mit Sicherheit. Die jüngere Generation der Politiker akzeptiert “ Veränderungen “ und findet dies tolerant. Toleranz gegenüber einer ideologischen Diktatur Islam ( Guten Tag, dies ist ein Überfall; der Überfallene: Was kann ich für sie tun? ) Persönlich habe ich es nicht für möglich gehalten, dass in Deutschland nochmals eine solch verbrecherische Einstellung Fuß fassen kann.
Die Gespräche mit Islamkundigen laufen darauf hinaus, dass die Gesprächsfortsetzung mit dem Argument abgelehnt wird, dass sich über den Islam zu unterhalten, die Zeit nicht wert ist. Ich frage mich immer wieder, wie Staatsrechtler bei dem Thema Islam noch ruhig bleiben können. ( Wir haben Gesetze – wenn sie die im Koran angeforderten Verbrechen begehen, sich erwischebn lassen, werden sie bestraft ). Bei wieviel Straftaten bricht unser Rechtssystem zusammen? Weiter werden Menschen mit dem Koran unter dem Arm eingeschleust, in einem Bruchteil einer Sekunde im öffentlichen Medien kaum vernehmbar äußert Fr. Merkel: Multikulti ist vorbei. Kein Rückgrat.
Die Gesetze auf dieser Welt: der Stärkere gewinnt. Was kann eine auf Demokratie und Menschenrechte aufgebaute Gemeinschaft soviel Brutalität entgegensetzen, wenn ich einer menschenverachtenden Ideologie Tür und Tor öffnen muss? Jeder sollte darüber nachdenken und für sich Entscheidungen treffen, die dieser Entwicklung mit den Möglichkeiten der freien Entscheidung sowie der uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten, entgegenwirken können. Die Wut vieler Bürger über die Entwicklung in unserem Land ist nicht durch bezahlte Medien zu unterdrücken, allein die Erkenntnis, dass durch Manipulation dies versucht wird, verstärkt diese Wut und hiermit ist ein vertrauensvolles gesellschaftliches Miteinander nicht mehr möglich. Aufrecht halten kann diese Situation nur eine EU-Diktatur.
Ich danke für die Berichterstatttung!
Allerdings muß ich etwas klarstellen: Ich hatte keine Berufungsmöglichkeit mehr; das war’s in Österreich. Ich werde, sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind, den EGMR anrufen. Von Aufgabe kann also keine Rede sein. Im Gegenteil!
Nachtrag zu Komm.5
http://www.flegel-g.de
Wir haben keinen Volksentscheid, weil sie Angst haben, wir könnten wieder Hitler wählen. Hier sieht man welches Vertrauensverhältnis zum Volk besteht. Und so konnte die 2. Staatsform Islam-Koran, Hitlers Nachfolge, eingeführt werden. Wenn der Eu-Beitritt der Türkei erfolgt, dann bedeutet dies das Ende unserer Freiheit.
Den Islam abzuwehren mit all dessen Kerben am Kerbholz, ist keine leichte Aufgabe und der EInzelne ist, wie sich zeigt im Nachteil vor Gericht und vor Behörden.
Die Gesetze §§278,283STGB bestimmen „Gruppen“ als anerkannte Parteien, dazu zählen Vereine, Volksgruppen, Glaubengruppen, usf.womit die so genannte Öffentlichkeit dargestellt wird.
Somit sind solche Gruppen zu bilden, indem jeweils mindestens drei Personen zur Vereinsbehörde gehen und dort die Gründung einer solchen Gruppe/Verein beantragen.
Dazu sind Satzungen, eine schriftliche Erklärung des Vereinszweckes, vorzulegen.
Soferne diese Satzungen nicht dem Gesetz widersprechen ist der Verein zu genehmigen.
Vorschlag: Verein der Ungläubigen, deren Beratung und Hilfe bei Betroffenheit, etc.
Ein Verein hat also Petitionsrecht vor der Behörde und hat das Recht, den Staatsanwalt mit der Verfolgung bei Rechtsverstoss nach den vorgenannten Paragrafen zu beauftzragen.
Wie und wo sich Betroffene zur Vereingründung treffen und beraten können, wäre eine Aufgabe der div. Blogs und Foren, wo dann eben nur nach entsprechender Anmeldung Zugang besteht.
Das Recht ist in D. und Ö. hier ziemlich dasselbe und weicht nur minimal voneinander ab, sodass die juristische Arbeit kleine große
Schwierigkeit verspricht, jedoch gilt learning by doing!
„Nach Ansicht des Gerichts sei dies “herabwürdigend”, weil Mohammed ja nicht ausschließlich Sex mit Kindern, sondern auch mit erwachsenen Frauen gehabt hätte und er mit Aisha bis zu seinem Tod, als Aisha achtzehn Jahre alt wurde zusammenblieb. Somit sei er nicht “pädophil” veranlagt gewesen.“
Man hat nur ein Weg gesucht, um sie verurteilen zu können. Es ist nicht festzustellen, ob Mohammed tatsächlich nicht pädophil gewesen ist. Dementsprechend gilt hier die Meinungsfreiheit.
An die Richterin Bettina Neubauer:
Der Mohammed war und ist ein Pädophiler Geselle. Ich warte mit grosser Sehnsucht auf Ihre Klage. Eines können Sie mir aber glauben: Ich bin ein anderes Kaliber als Frau Elisabeth Sabaditsch-Wolff. Bei mir beissen Sie auf Granit!
leider gibt es mehr übergriffe auf kinder von christlichen ordenshütern, pfarrer, schwestern und co. und nicht vor 1000 jahren, sondern jetzt. damit sollte sich die dame mal beschäftigen. ihre tochter ist bestimmt nicht durch mohammed bedroht, die bedrohung durch christliche würdenträger dagegen ist aktuell, auch in österreich.
ich habe diesen beitrag nur einmal geschrieben, und offensichtlich wird schon vorher gefiltert. ich erwarte die veröffentlichung des beitrages, oder ist kritik doch nicht erwünscht
Antwort von Michael Mannheimer
Schon wieder eine starke Meinung, aber keine Ahnung vom Thema. Sie scheinen in dieser Thematik von den linken Medien weichgespült zu sein. Zum Thema Kindesmussbrauch durch die Kirche: Dieser ist – darüber gibt es einige eneueste wissenschaftliche Untersuchungen – eine absolute Randerscheinung innherlab der sonstigen vergleichbaren sozialen Netze wie Schule, Sportvereine und ähnliches. Tatsächlich sind das absolute Ranbderscheinungen, die aber von der christenhassenden Presse hochgepuscht werden. Demgegenüber ist Kindersmuissbrauch im Islam Usus: als Vorbild gilt da Mohammed. Was islamische Geistliche dazu sagen, können Sie hier lesen:
https://michael-mannheimer.net/category/sex-mit-kindern-und-sauglingen-im-islam/
Das Schandurteil gegen ESW war politisch motiviert, d. h. ungerechtfertigt. Eine adäquate Bewertung von Mohammeds Charakter ist ohne „Exzess“ gar nicht möglich, daher halte ich die Verurteilung des „Wertungsexzesses“ für antihuman.
Bravo Elisabeth, Du bleibst uns weiter ein Vorbild!
@biersauer: wie ich sehe hast du dich über Vereinswesen und Statuten schon informiert, wir hatten vorige Woche auf SOS diskutiert, mit Tom und einigen anderen. Ich bin am Donnerstag ab 9 Uhr vormittag wieder online auf SOS. ciao
Dieses Urteil ist eine Kriegserklärung an jeden denkenden Menschen, eine Ausserkraftsetzung der Grundrechte (Meinungsfreiheit). Die Richterin hat damit jedes Recht verwirkt, sich auf das Recht zu berifen. Frau Bettina Neubauer und ihrer Familie ist zu wünschen, daß sie möglichst bald „mal bereichert“ werden. Wer Pädophilie so hanebüchen verteidigt und damit fördert, begibt sich damit auf ein Niveau, was sich weit unterhalb derer von zivilisierten Menschen befindet.
Wenn das so weiter geht, denke ich darüber nach, zum Islam zu konvertieren (dann kann ich nämlich auch im Namen der Religionsfreiheit mit einer Machete rumlaufen und diversen Leuten die Ärmchen und Beinchen abhacken – und ich denke, es ist schon langsam angebracht bei diesem Gesockse)
Wenn das Recht zu Unrecht wird, ist der Widerstand Bürgerpflicht – wenn man kein Recht mehr findet, ligt es an jedem selber, es einzufordern und zu holen, bzw. umzusetzen. Willkommen in der Steinzeit.
Ich danke jedenfalls momentan Gott auf den Knien, daß in meiner Verwandtschaft und Bekanntschaft nicht so ein Pack wie Bettina Neubauer existieren kann und wird. Es gibt nunmal „Menschen“ mit denen man keinen Umgang pflegt (hat schon mein Opa uns eingetrichtert).
“Herabwürdigung religiöser Lehren”
Ob Nazikritik auch eine “Herabwürdigung religiöser Lehren” darstellt?
Ob Kritik an Verbrechen wie Pädophilie auch eine “Herabwürdigung religiöser Lehren” darstellt?
Erstaunlich wie weit es inzwischen schon gekommen ist mit der Islamisierung.
Mir brennt aber eine Frage auf der Zunge.
Wenn dann die ganze Welt Islamisch ist und endlich Frieden herrscht auf dem Planeten, nach welcher Islamischen Glaubensrichtung muss dann gelebt (und gestorben) werden? Sunnitisch, Schiitisch oder gar Wahabitisch?
Oder geht dann dass Töten erst richtig los, weil Islam gar nicht Frieden bedeutet?
Antwort von Michael Mannheimer
Ihre Frage ist richtig und gut. Wenn sie alle Ungläubigen geschlachtet haben, werden sie sich selbst abschlachten. Denn der Muslim ist des anderen Muslim schlimmster Feind. Solange nicht iregndwo ein Ungläubiger zu sehen ist. …
Danke Elisabeth, dass Du den EGMR anrufst. Das sind zwar potenzierte Schwachköpfe, wie man am Abu Quatada-Urteil sieht, aber Du kannst sie ganz schön in Erklärungsnot bringen. Der Kampf geht weiter.
http://nebelhorn.myblog.de/nebelhorn/art/6646409/Islamophilie-und-Padophilie
>>…Diese Information wurde erst neulich in meinem Artikel in VG (Verdens Gang) zensiert. Die zuständige Redakteurin Elisabeth Skarsbo Moen gab mir für die Zensur den folgenden Grund an: „Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wie keine Behauptungen in unserer Zeitung drucken können, in denen der Islam Pädophilie empfehle“. Vielleicht muss Elisabeth Sabaditsch-Wolff aus Österreich dafür ins Gefängnis gehen, weil sie sich gegen Pädophilie ausgesprochen hat, aber die größte nationale Zeitung Norwegens kann über diesen Fall nicht berichten, weil sie dann erklären müsste, dass die Sunna Mohammeds dies erlaubt…<< s.o. Link
@ich (14):
„leider gibt es mehr übergriffe auf kinder von christlichen ordenshütern, pfarrer, schwestern und co. und nicht vor 1000 jahren, sondern jetzt.“
Quelle?
Ich gebe Ihnen mal was zum Lesen: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/missbrauch-in-afghanistan-die-tanzknaben-vom-hindukusch-1635406.html
Hinzu kommen zig Misshandlungen in Koranschulen sowie innerhalb der Familien.
Hallo Thor, bin seit der Stillegung von M M nicht mehr da gewesen.
Habe den alten Link benutzt und der funzt noch!
Der neue heutige Freispruch in Italien zeigt, dass dort Demokratie noch Wert besitzt und es wird sich auch hier einiges ändern, weil auch die Verhinderung des Kalifen in Ö.ist schon ein Erfolg.
Ich schaue jeden Tag bei Dolomitengeist vorbei!
mfg Biersauer!
MM
Es wärte schön, wenn Sie auch hier wieder öfters vorbeischauen würden 😉