Fatwa: „Befreundet und unterhaltet Euch nicht mit Ungläubigen“


Michael Mannheimer

Man stelle sich vor, eine westliche Partei oder Glaubensgemeinde würde in ihrer Satzung einen Passus enthalten, demzufolge es jedem Parteimitglied verboten sei, sich mit nicht der Partei bzw. Gemeinde zugehörigen Menschen zu unterhalten oder sich mit ihnen zu befreunden.  Auch eine Begrüßung soll vermieden werden, ebenso sei es nicht gestattet, solche Menschen zu mögen. Medien und Politik würden auf die Barrikaden gehen, die Partei/Glaubensgemeinde würde von Verfassungsklagen überschwemmt und in einem gerichtlichen Schnellverfahren wegen fundamentaler Verstöße gegen Grundrechte und Rassismus verboten. Das ist auch gut so.

Nun, es gibt allerdings eine solche Partei/Glaubensgemeinde, die just solche – und schlimmere – Vorschriften enthält.

Es ist keine kleine Sekte irgendwo auf diesem Planeten. Es handelt sich um die zweitgrößte Religion der Gegenwart, und ihre Anhänger sind mittlerweile in allen Ländern dieser Erde präsent. Auch in unserem Land. Laut den Statuten dieser Religion ist es ihren Anhängern verboten, mit Menschen, die ihr nicht angehörigen, zu reden oder sich mit ihnen zu befreunden. Es ist ihnen auch verboten, „Ungläubige“ – so nennt  diese Glaubensgemeinschaft jene, die nicht ihren Glauben besitzen – zu grüßen oder zu mögen. Mehr noch: An über 2000 Stellen befiehlt jene Glaubensgemeinde ihren Angehörigen, Menschen anderen Glaubens zu töten – um dann die Weltherrschaft unter Führung ihres eigenen Glaubens zu errichten.

Doch wie reagieren diesmal Medien, Politik und Justiz auf solche Passagen in den Statuten dieser Religion? Weder gibt es einen Aufschrei der Medien, noch gibt es politische Debatten über ein Verbot dieser Religion. Im Gegenteil: Medien und Politik betonen unisono, dass es sich bei dieser Religion um eine friedliche handele – und verfolgen wie im alten China jene Menschen, die auf die Unfriedlichkeit dieser Religion hinweisen und dies tausendfach belegen können.

Was sich anhört wie ein kafkaeskes Theaterstück, ist bittere Realität der Gegenwart. In einer Fatwa vom  Rechtsgutachter Abdul-Aziz bin Baz, dem ehemaligen, offiziellen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens und einem der einflussreichsten Gelehrten des sunnitischen Islam im20. Jahrhundert, erklärt dieser, dass es zwar erlaubt sei, mit „Ungläubigen“ zu essen, aber verboten, sich mit ihnen dabei zu unterhalten oder gar anzufreunden. In dieser Fatwa geht der Imam auch auf die Frage ein, ob Muslime mit „Ungläubigen“ gemeinsam essen dürften. Seine Antwort: „Es ist nicht verboten, zusammen mit einem Ungläubigen zu essen, wenn es notwendig ist oder wenn es Nutzen für den Islam bringt.“ Mit dieser Aussage wird klar, warum Muslime besonders gerne mit „ungläubigen“ Politikern gemeinsam essen oder gemeinsam Fasten brechen. Was naive Politiker als Ausdruck von islamischer Gastfreundschaft und als Beweis der Friedfertigkeit des Islam misinterpretieren ist in Wirklichkeit islamisches Kalkül: Gemeinsame Gelage mit westlichen Führern werden deswegen so gerne durchgeführt, weil Muslime diese in ihrem Sinne beeinflussen können, weil solche Gelage also es Nutzen für den Islam“ bringen. Nicht mehr, nicht weniger. 

Da es sich bei diesem Muslim um einen Sunniten handelt, ist dieses Fatwa damit auch für Türken hier in Deutschland rechtsverbindlich.  Die übliche Ausrede der hier lebenden Türken, es handle sich um eine schiitische Fatwa und diese sei damit „unislamisch“, zieht hier nicht. Diese Fatwa jedenfalls bricht sämtliche Grundrechte unserer Verfassung. Dennoch will die deutsche Justiz immer noch nichts davon wissen, dass der Islam mit unserem Grundgesetz inkompatibel ist.


Zur Erinnerung: Eine Fatwa ist ein islamisches Rechtsgutachten, das Aussagen aus Koran und Hadith erklärt. Für Muslime ist dieses Rechtsgutachten verbindlich.

Hier gehts zum genauen Wortlaut dieser Fatwa:

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim mit Nichtmuslimen essen darf

Rechtsgutachten-Nr.: 1387

Von dem Rechtsgutachter Abdul-Aziz bin Baz, dem ehemaligen, offiziellen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens und einem der einflussreichsten Gelehrten des sunnitischen Islam im20. Jahrhundert.

Die Fatwa

Frage:
„Ist es für einen Muslim verboten, mit einem Christen oder anderen Ungläubigen zusammen zu essen und zu trinken? Falls es verboten ist: Wie können wir Allahs Aussage verstehen: ‚Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. (Sure 5, 5)?'“

Antwort:
„Es ist nicht verboten, zusammen mit einem Ungläubigen zu essen, wenn es notwendig ist oder wenn es Nutzen für den Islam bringt. Aber befreunden Sie sicht nicht mit ihnen, indem Sie mit ihnen essen, wenn es keinen religiösen Grund dafür gibt oder keinen Nutzen für den Islam bedeutet. Befreunden und unterhalten Sie sich nicht mit ihnen. Aber [es ist erlaubt], wenn es notwendig ist, indem Sie mit einem [nichtmuslimischen] Gast essen, um diesen dadurch zu Allah und der Wahrheit [des Islam] einzuladen, oder aus anderen religiösen Gründen.

Dass das Essen der Leute der Schrift [der Juden und Christen] uns [den Muslimen] erlaubt ist, heisst nicht, dass wir uns mit ihnen befreunden oder mit ihnen viel Zeit verbringen dürfen. Ebenfalls heißt es nicht, dass wir mit ihnen zusammen essen und trinken dürfen, wenn es nicht notwendig ist oder wenn dadurch kein Nutzen für den Islam entsteht.“

Quelle: www.al-eman.com/fatwa/fatwa-display.htm?parent=button.search&id=1387

Nähere Angaben zu Abdul-Aziz bin Baz:
(Aus Wikipedia)

Abd al-Aziz ibn Abdallah ibn Baz; auch: Abdul-Aziz bin Baz; * 21. November 1910 in Riad, Saudi-Arabien; † 13. Mai 1999) war ein Gelehrten des wahhabitischen Islam in Saudi-Arabien. Einige Jahre wirkte er auch als Großmufti des Landes.

Leben

Ibn Baz entstammte einer Familie islamischer Gelehrter. Mit 16 Jahren erblindete er. Später wurde er selbst islamischer Gelehrter. Von 1936 bis 1950 war er Richter in Kharj und wurde 1950 stellvertretender Direktor der Islamischen Universität von Medina. Er erlangte den Status eines Hafiz. (Als Hafiz bezeichnet man im Arabischen eine muslimische Person, die den gesamten Koran auswendig gelernt hat und oft auch zu bestimmten Gelegenheiten Abschnitte daraus rezitiert. Dieser Vortrag folgt Aussprache- und Intonationsregeln und ist dadurch eine Art Sprechgesang. Ein Hafiz ist unter Muslimen sehr geachtet, da er nach ihrem Verständnis das Wort Gottes verinnerlicht hat. Blinde und andere körperlich Behinderte wurden und werden oft Hafiz, und können auf diese Weise hohes Ansehen erreichen.)

Er wurde bald als Vertreter der Salafiyya bekannt, zu deren Führung er seit 1967 zu rechnen war. Er stand neben Muhammad Ibn Uthaymin an der Spitze der Bewegung, die Anfang der 1990er Jahre Reformen in der saudi-arabischen Politik einforderte. So war er 1992 Mitunterzeichner einer Petition, die die Einberufung eines Konsultativrats im bislang nahezu absolutistisch regierten Land erzielte. Zugleich war es Ziel der Salafiyya, das Rechtssystem so zu reformieren, dass die Gesetze mit der Scharia in Einklang stehen.

Im Jahre 1994 wurde Ibn Baz vom saudischen König Fahd als Minister für religiöse Studien in das Kabinett geholt. Damit kam der König den islamischen Fundamentalisten entgegen, die das Königshaus wegen dessen Reichtum und seiner pro-amerikanischer Haltung traditionell kritisierten. Ibn Baz wurde zudem zum Vorsitzenden des Ständigen Komitees für Rechtsfragen bestimmt. Er betonte allerdings seine Loyalität zum König und erklärte, Aufgabe des Rates sei es lediglich, den König zu beraten, nicht eigenständig Politik zu betreiben. 1994 wurde er Großmufti des Königreiches. In zahlreichen Fatwas gab er religiöse Stellungnahmen zu verschiedenen Fragen ab. Ibn Baz und der Rat gerieten unter heftige Kritik bei der einheimischen Bevölkerung und in Teilen des muslimischen Auslandes, da sie die Stationierung von US-Truppen in Saudi-Arabien im Rahmen des zweiten Golfkrieges im Namen des Komitees für rechtens erachtet und damit die Entscheidung der saudischen Regierung nachträglich „abgesegnet“ hatten.[1]

Ibn Baz gilt als Innovator der Islamisierung der saudischen Gesellschaft – er erwirkte zusammen mit Muhammad Ibn Uthaymin zahlreiche neue, auf der Scharia basierende Gesetze. Das Amt des Großmuftis übernahm nach seinem Tod Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich.

Weitere Angaben zu Ibn Baz u.a. hier

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3 Kommentare

  1. ZITATE

    Frage:

    Ich würde gern wissen, ob es haram ist, zu der „Sydney Royal Easter Show“ (Oster Show in Sydney) zu gehen. Obwohl sie es Oster-Show nennen, hat es tatsächlich nichts mit Ostern zu tun. Ich würde gern die Handarbeiten besichtigen, die Tiershows ansehen und Obst kaufen – all das hat mit Ostern nichts zu tun.

    Antwort:

    Es ist dem Muslim nicht gestattet, an den Feiern und erfundenen Festen der Kuffar, wie Ostern, Weihnachten usw., teilzunehmen,…

    Und der Prophet… sagte: „Wer auch immer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawud, 4031; von al-Albani in Irwa al-Ghalil, 5/109, als sahih eingestuft.)
    http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1154:das-urteil-ueber-die-teilnahme-an-oster-feiern&catid=55:fasten-ramadhan-und-feste&Itemid=71

  2. islamisch korrekt bestatten

    Moslemische Herrenmenschen müssen sich – auch als Leiche – von uns minderwertigen Kaffern(Kufr, Kafir) fernhalten!

    ZITATE

    …dass es einem Muslim nicht erlaubt ist, auf einem Friedhof der Ungläubigen begraben zu werden oder einem Kafir auf einem muslimischen Friedhof,…

    Falls ein Muslim in einem Land der Ungläubigen stirbt,… – ihn in ein muslimisches Land bringen, damit er dort beerdigt werden kann…

    Kann es nicht durchgeführt werden, dann darf er im Land der Ungläubigen begraben werden, jedoch nicht auf einem ihrer Friedhöfe…

    „Dies ist wichtiger als sich zu Lebzeiten durch das Tragen anderer Kleidung u. Ä. von ihnen zu unterscheiden, denn es liegt eine Barmherzigkeit in den Friedhöfen der Muslime, wohingegen Strafe auf den Friedhöfen der Ungläubigen zu finden ist.“…

    „Die Körper werden nicht aus dem Grab fortbewegt, doch wir wissen, dass einige Leute, die, obwohl äußerlich Muslime, tatsächlich Heuchler sind, entweder Juden, Christen oder Apostaten…

    http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=649:er-hat-verheimlicht-dass-er-muslim-ist-und-wurde-auf-einem-friedhof-der-unglaeubigen-beerdigt-ist-er-ein-kafir&catid=114:kufr-unglaube-und-shirk-beigesellung&Itemid=70

  3. Wie wird man ein moslemischer Märtyrer?

    Neben der wichtigsten als Kämpfer für den Islam bzw. Allah zu sterben,

    gibt es noch andere Möglichkeiten und gute Zeichen ein moslemischer Märtyrer zu werden…

    …bei Tod durch
    Pest, Ertrinken, Magenkrankheit, von einer Mauer erschlagen zu werden, mit Schweiß auf der Stirn, als Schwangere oder Gebärende, durch Verbrennen, an Tuberkulose, Ripp- oder Brustfellentzündung, bei der Verteidigung seines Besitzes oder Grenzen des Islam, bei einer rechtschaffenen Tat, an einem Freitag(!)…
    http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=980:der-weg-zu-einem-guten-ende&catid=110:graeber-und-begraebnisse&Itemid=71

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