Erneute Richterwillkür: Unfassbare Bewährungsstrafe für muslimischen Todhetzer

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Im Prozess um eine tödliche Hetzjagd auf einen 23-Jährigen an einer Berliner U-Bahnstation ist der Hauptangeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 21-jährigen Ali Eren T. am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall schuldig.

Dieses Urteil reiht sich ein in eine mittlerweile unübersehbare Urteilsflut, bei der es eindeutige Anzeichen eines Migrantenbonus gibt. Die ideologischen Hintergründe der Richter (die meist aus dem linken Milieu kommen und oft Alt-68er sind) wurden von mir in mehreren Artikeln bereits angedeutet: Hass auf alles Deutsche, einseitiges Bevorzugung von nichtdeutschen Angeklagten, Größenwahn und Richterwillkür sind einige der Gründe, warum es zu solceh verzerrenden und die Opfer sowie deren Angehörigen beleidigenden Urteile kommt.

Wir werden den Namen des Richter herausfinden und ihn auf die Nürnberg2.0 Liste setzen. Er darf sich dann vor dem Tribunal gegen die Anklage der Rechtsbeugung verteidigen.

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29.03.12

Berlin

Todeshetzjagd – Bewährungsstrafe für Bahn-Schläger

Nach einer Hetzjagd am Berliner U-Bahnhof Kaiserdamm, bei der das Opfer Giuseppe M. starb, forderte der Staatsanwalt viereinhalb Jahre Haft für den Schläger. Doch das Urteil fiel deutlich milder aus.
Von Cornelia Herold und Jutta Schütz

Der Angeklagte Baris B. am 29. März 2012 vor dem Landgericht in Berlin

© DAPD Der Angeklagte Baris B. am 29. März 2012 vor dem Landgericht in Berlin

Weiterführende Links

Ein halbes Jahr nach der tödlichen Flucht eines jungen Berliners ist ein U-Bahn-Schläger zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Das Landgericht in der Hauptstadt schloss sich am Donnerstag nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft an, die viereinhalb Jahre Gefängnis für den 21-Jährigen beantragt hatte. Der Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Ein mitangeklagter Schläger bekam eine Bewährungsstrafe von vier Monaten.

Von Auto erfasst und tödlich verletzt

Das Opfer Giuseppe M. war im September 2011 nach einer Schlägerei im U-Bahnhof Kaiserdamm geflüchtet und auf der vorbeiführenden mehrspurigen Straße vor ein Auto gerannt. Er wurde von dem Wagen erfasst und tödlich verletzt.


Der Tod des 23-Jährigen hatte eine Welle der Anteilnahme ausgelöst. Über Wochen wurden an der Unfallstelle Blumen niedergelegt, dem Trauerzug für Giuseppe folgten Hunderte.

Schlägerei mit den Unbekannten angezettelt

Der 21-Jährige, der bislang in Untersuchungshaft saß, kommt nun auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte die Gefängnisstrafe gefordert, weil er Giuseppe M. gefolgt sein und vor das Auto gejagt haben soll.

U-Bahnhof Kaiserdamm
Berlin

U-Bahn-Schläger stellen sich

Zuvor soll der 21-Jährige nachts mit seinem Bekannten im U-Bahnhof Giuseppe M. und dessen Freund aggressiv nach Zigaretten gefragt haben. Die alkoholisierten Männer sollen eine Schlägerei mit den Unbekannten angezettelt haben.

Dass Giuseppe M. und sein Freund zurückschlugen, war laut Staatsanwaltschaft als Notwehr gerechtfertigt.

Die Prügelei und Pöbelei hatten die beiden Schläger eingeräumt. Eine tödliche Hetzjagd hatte der 21-Jährige aber bestritten. Der 22 Jahre alte Mitangeklagte war verletzt im U-Bahnhof geblieben. Beide hatten sich bei der Polizei gestellt. Sie waren den Ermittlern bereits wegen Raubdelikten und Körperverletzung bekannt.

Serie von Gewalttaten

Immer wieder kommt es in Berliner U-Bahnhöfen oder an Haltestellen zu Gewaltattacken, bei denen Menschen zufällig zu Opfern werden. Dieser Fall war der erste mit tödlichem Ende.

Zuletzt hatte das Urteil gegen einen Gymnasiasten zu heftigen Diskussionen geführt. Nach einer Gewaltorgie gegen einen Handwerker im U-Bahnhof Friedrichstraße war der Schüler im September zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

Er blieb aber auf freiem Fuß und konnte sich weiter auf sein Abitur vorbereiten, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

dpa/mak

Quelle

19 Kommentare

  1. Der Richter heißt:
    Ralph Ehestädt

    Ist er das?
    http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/bewaehrung-todhetzer-giuseppe-urteil-berlin-kaiserdamm,7169126,13954682.html

    Anderes über den Richter
    http://www.sueddeutsche.de/politik/terrorist-weinrich-freigesprochen-und-doch-in-haft-1.428298

    Revision: Ankläger will höhere Strafen für U-Bahnschläger
    Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft will die Bewährungsstrafen für zwei U-Bahn-Schläger nicht akzeptieren. Es sei Revision eingelegt worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Freitag. Die Urteile des Landgerichts seien nicht angemessen. Die Anklagebehörde fordert höhere Strafen.
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/revision–anklaeger-will-hoehere-strafen-fuer-u-bahnschlaeger,10809148,14575162,view,asTicker.html

  2. Hetzjagd auf Giuseppe – Alles Zufall?
    Das Opfer stand Juden und Israel sehr nahe und trug einen Davidstern.
    http://giuseppemarcone.de/blog/wp-content/uploads/2011/10/Foto0016.jpg

    Nachruf – Jüdische Gemeinde zu Berlin:

    „“Auf der Flucht vor Gewalttätern verunglückt

    Nachruf auf einen Freund

    Giuseppe Marcone kam als Sohn italienischer und bulgarischer Immigranten in Deutschland zur Welt.
    Er war ein mehr als aufgeschlossener und toleranter Junge, welcher Freunde jeder Nationalität und Religionszugehörigkeit hatte. Da sein bester Freund jüdisch war, verbrachte Giuseppe häufiger den Schabbat
    mit ihm und seiner Familie und bekam so den ersten Einblick in die jüdische Kultur, die Religion und Tradition.
    Er begann sich selbst dafür zu interessieren und sich damit zu identifizieren. So kam es, dass er im Jahre 2007 in die Misgeret
    eintrat und damit der einzige Nichtjude war, der zusammen mit den israelischen Sicherheitsmännern deutsche Synagogen und andere jüdische Institutionen sicher hielt, indem er das Sicherheitspersonal unterstützte ein weiteres Paar Augen auf den näherliegenden Straßen zu haben und sogar Personenkontrollen durchführte…““
    http://www.jg-berlin.org/beitraege/details/auf-der-flucht-vor-gewalttaetern-verunglueckt-i464d-2011-09-19.html

    +++

    Anderer Fall – die „richtigen“ Täter – linke antifa Justiz:

    „“STUTTGART. Das Landgericht Stuttgart hat zwei rechtsradikale junge Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in neun Fällen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, daß sich die heute 21 und 22 Jahre alten Männer im April vergangenen Jahres an einer „Hetzjagd auf junge Migranten“ beteiligt hatten. Beide müssen nun jeweils für zwei Jahre und fünf Monate in Haft…““
    http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M534ef4a4f87.0.html

  3. Man kann nur hoffen, dass die Revision was bringt. Viel zu oft bleiben die Richter unter den Anträgen der Anklagebehörden.

  4. Einer von vielen Richtern, sein Name übrigens Ralph Ehestädt (Jahrgang 1954… alles klar?), die eine Schande für diesen Berufsstand sind. Zecken haben sich in den Schaltstellen des Staates eingenistet und beteiligen sich am Genozid des deutschen Volkes… Wer kann ein Foto von diesem Kerl liefern? Er hat sich eine Akte bei Nürnberg 2.0 verdient.

  5. so heist der Vorsitzende Richter: Ralf Ehestädt !
    Sein „Urteil“ ist nur eine „Perle“ in einer verdammt langen Kette!
    Kriminelle in Roben.

  6. Im Verfassungsschutzbericht Hessen von 2010 steht ausdrücklich, dass der Koran nur von Islamisten wortwörtlich ausgelegt würde. Dass der Koran Lehrmittel in Deutschland für unmündige Kinder ist, verschweigt das Landesamt für Verfassungsschutz. Hier wird dem deutschen Bürger erklärt, dass Kinder, die den Koran in Deutschland auswendig lernen müssen, diesen nicht wörtlich befolgen müssen, sondern die Ausführung der Koranweisungen nur eine harmlose Schilderung und Empfehlung für eine bestimmte Lebenshaltung und der wie auch immer daraus resultierenden verbrecherischen Lebenseinstellung somit keine Bedeutung zukommt, da die Taten nur zur Ausführung kommen durch Koranhörige, die den Koran besonders gut gelernt haben, d.h. sie erklären der arglosen deutschen Bevölkerung, die Bedrohung würde nur von Islamisten ausgehen. Die übrigen Koranhörigen akzeptieren stillschweigend den gefährlichen Koraninhalt und den perversen Kampf ihrer gelehrigen Schüler für ihre korangeprägte allmächtige Vormachtsstellung in den Einwanderungsländern.

    VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT HESSEN 2010:
    —Die islamistische Interpretation von Koran und Scharia (islamisches Recht) unterstellt nicht nur den gesamten privaten Lebensbereich des Menschen, sondern auch sämtliche staatliche und gesellschaftliche Verhältnisse dem allein verbindlichen Willen Allahs. Da ISLAMISTEN den Koran als das OFFENBARTE WORT ALLAHS ansehen, interpretieren sie die dort niedergelegten Regeln EINSEITIG und als für alle Zeiten gültig sowie unfehlbar. Daher lassen sie nur eine BUCHSTABENGETREUE AUSLEGUNG DES KORAN zu. Da sie letztlich Anspruch auf eine weltweite Geltung der im Koran enthaltenen Regeln erheben, sind Islamisten bestrebt, weltweit ein koran- bzw. schariakonformes Staatswesen zu errichten. Demokratische und säkulare Rechtsordnungen werden von ihnen als mit dem Willen Allahs unvereinbar abgelehnt.
    Dies widerspricht den tragenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie Menschenrechte, Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, Gewaltenteilung, Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition.—
    Hiermit erklärt diese Institution, die die Gefährlichkeit dieser Korangesellschaft, ob fanatisch oder weniger fanatisch, genau beurteilen kann, dass für die deutsche Bevölkerung in der Islamisierung ihres Landes keine Gefahr zu erkennen ist. Somit ist der weiteren Einschleusung dieser Korangesinnung wieder keine Grenze gesetzt worden.

  7. Wo ist da ein Problem, wenn Richter so entscheiden, sie stehen übrigens nicht übe dm Gesetz, dann muß man halt selber für
    Gerechtigkeit sorgen, notfalls diese Richter gleich mit aufklären,
    gewissenermaßen Nachhilfeleistungen erbringen!

  8. Bei solchen Urteilen kann man doch ganz klar von Diskriminierung gegenüber ethnischen Deutschen ausgehen. Ich gehe auch davon aus, dass der Migrantenbonus die Strafe erheblich mildert.
    Dieser Richter gehört nicht in ein deutsches Gericht. An solchen Beispielen kann man doch deutlich sehen, wie krank diese Gesellschaft wirklich ist.
    Der Richter muss auf alle Fälle auf die Nürnberg 2.0 Liste gesetzt werden.

  9. OT – aber sensationell – kein Aprilscherz

    Falls jemand die aktuelle Printausgabe vom FOCUS hat, bitte auf Seite 41 blättern, da befindet sich eine ganzseitige Anzeige von “Die Konservativen e.V.” mit einer – “gut”-menschlich ausgedrückt – “Hetzanzeige” gegen die Grünen, mit einer bislang nicht gekannten politischen Inkorrektheit, die sich gewaschen hat! Kann mir nicht vorstellen, dass das folgenlos bleiben wird – und damit wäre das Ziel erreicht!!

    Wer die Möglichkeit hat, bitte scannen und einstellen!

  10. Deutscher zu sein ist mittlerweile verglichen zu den Musels ein absoluter Nachteil. Islam ist der Schlüssel zum Freifahrtschein der Kriminalität. Ein Muslim kann unbestraft vergewaltigen, Töten, Ausrauben; whatever, er wird mit Samthandschühchen angefasst. Die gleiche Tat von einem Autochthonen begangen führt unweigerlich zu langen Gefängnisstrafen. Da wundern sich einige, dass Rechts (richtig rechts!) wieder bei jungen Menschen ein Trend ist ( siehe die Unsterblichen!) Ich mag jegliches Extreme nicht aber die verschissene Linke muss sich eine Entwicklung an die Backe schmieren: Es geht wieder langsam aber sicher nach rechts!
    UND DAS IST GUT SO.

  11. Natürlich werdet ihr den Namen des Richters herausfinden. Natürlich setzt ihr ihn auf irgendeine Liste, die niemand kennt. Ihr habt mein vollstes Vertrauen. Zwar behaupten die linksverseuchten Medien, eure Aktion ende März sei ein Zwergenaufstand gewesen, aber das ist voll die Lüge.

  12. „“Der Präsident der Auto-Partei des Kantons Bern hat eine Anzeige am Hals. Grund ist eine Homepage, mit der der umtriebige Politiker nach polizeilich gesuchten Ausländern fahndet…

    «Wir nennen die Täter beim Namen!» Mit diesem Satz stellt die privat betriebene Homepage kriminelle-auslaender.ch polizeilich zur Fahndung ausgeschriebene Ausländer an den Pranger…

    Über die Wild-West-Manier des Internet-Prangers empören sich gegenüber 20 Minuten mehrere Politiker aller Couleur. «Das ist krass und sollte strafrechtliche Konsequenzen haben», sagt FDP-Ständerätin Christine Egerszegi. Geri Müller von den Grünen verurteilt den «Aufruf zur Selbstjustiz». Auch SVP-Mann Ulrich Giezendanner und SP-Nationalrätin Chantal Galladé finden die «Ausländerhetze nicht tolerierbar»…““

    Ganzer Artikel hier:
    http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Anzeige-gegen-Politiker-wegen-Pranger-Webpage-22964223

  13. Ich war einmal im Leben vor Gericht: Zeugenaussage wg.gefährlicher Körperverletzung.Mein Nachbar mit Ehefrau sind auf einen anderen Nachbarn los, wei der um 10´´ Uhr staubgesaugt hat.Ihr werdet es nicht glauben: Er war Türke, sie Koreanerin…Fall klasklar, trotzdem drei Revisionen, dreimal durfte ich aussagen..Verdienstausfall zahlt die Gerichtskasse!Der Verteidiger hat Richter und Staatsanwalt auf der Nase rumgetanzt, filmreif!Churchill sagte: Du hast die Deutschen entweder auf den Knien oder an der Gurgel. Er muß die Richter gemeint haben.
    Das war aber auch der einzige Zwischenfall mit Türken, den ich in 52 Jahren erlebt habe…

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