Die Kennzeichen der Scharia. Eine Einführung.


Die Scharia – Eine Einführung

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM
Von Dr. Christine Schirrmacher

Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft. Sie gilt als Ordnung Gottes und darf daher prinzipiell nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden.

Die Scharia ist die Gesamtheit des islamischen Gesetzes, wie es im Koran, in der islamischen Überlieferung und in den Auslegungen maßgeblicher Theologen und Juristen vor allem der frühislamischen Zeit niedergelegt wurde.

Die Scharia gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie und Gesellschaft (z. B. zum Ehe- oder Strafrecht), aber sie reglementiert auch die Gottesverehrung (die Praktizierung der „Fünf Säulen“:

Bekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen und Wallfahrt). Der Ablauf des täglichen rituellen Gebets ist also ebensowenig in das Belieben des Einzelnen gestellt wie der Abschluss eines Ehevertrags.

Quellen der Scharia: Koran, Überlieferung, Theologie

 

Die Bestimmungen der Scharia basieren auf drei Quellen: dem Koran, der Überlieferung und ihrer normativen Auslegung durch frühislamische Juristen und Theologen. Diese juristisch-theologischen Erwägungen mündeten in den ersten islamischen Jahrhunderten in Gelehrtenzirkel und bis zum 10. Jahrhundert n. Chr. in die Bildung mindestens einer schiitischen und vier sunnitischer „Rechtsschulen“ (Rechtstraditionen) der Hanafiten, Hanbaliten, Schafiiten und Malikiten.

Neben dem Koran behandelt auch die Überlieferung (die Berichte über Muhammad und seine Gefährten) zahlreiche Rechtsfragen. Diese dort niedergelegten rechtlichen Regelungen sind ebenso verbindlich wie der Koran.


Der Grundkorpus an Gesetzen aus dem Koran und der Überlieferung wird in seinen knappen Anweisungen jedoch erst durch die Auslegung der Rechtsschulen auf konkrete Fälle anwendbar. In Fragen der Anwendung existieren jedoch z. T. erhebliche Differenzen zwischen einzelnen Theologen, daher gibt es keine einheitliche, in Rechtstexte gegossene „Scharia“. Einzelne Länder ziehen aus den Auslegungen der Theologen sehr unterschiedliche Schlussfolgerungen für die konkrete Gesetzgebung vor Ort.

Das islamische Strafrecht

Neben dem Ehe- und Familienrecht ergeben sich beim islamischen Strafrecht im Vergleich zu westlichen Menschenrechtsvorstellungen die größten Differenzen. Das islamische Strafrecht basiert nach überwiegender Meinung auf einer Dreiteilung in Grenz-, Ermessens- und Wiedervergeltungsvergehen:

Grenzvergehen (hadd-Vergehen)

„Grenzvergehen“ (oder Kapitalverbrechen) sind Verbrechen, die der Koran oder die Überlieferung mit einem bestimmten Strafmaß belegen. Als „Grenzvergehen“ verletzen sie nicht menschliches Recht, sondern das Recht Gottes. Ein Gerichtsverfahren darf daher nicht durch eine außergerichtliche Einigung abgewendet, noch darf die Strafe verschärft oder vermindert werden. Es muss genau die in Koran oder Überlieferung vorgesehene Strafe vollstreckt werden. Zu den Grenzverbrechen gehören:

Ehebruch und Unzucht (arab. zina‘): Der Koran bedroht den unzüchtigen Unverheirateten nach Sure 24,2-3 mit 100 Peitschenhieben, die Überlieferung den Verheirateten mit der Todesstrafe. War die Frau unverheiratet, der Mann aber verheiratet, soll die Frau im Haus eingesperrt werden, „bis der Tod sie abberuft oder Gott ihr einen Ausweg schafft“ (4,15). Ist der Mann unverheiratet, die Frau aber verheiratet, soll er für ein Jahr verbannt werden; die Frau erhält 100 Peitschenhiebe.

1. Verleumdung wegen Unzucht (arab. qadhf) erfordert nach Sure 24,2-3 80 Peitschenhiebe. Diese wohl zum Schutz vor ungerechtfertigter Anzeige gedachte Regelung kann sich auch gegen das Opfer einer Vergewaltigung wenden, wenn eine Frau weder vier männlichen Zeugen noch ein Geständnis erbringen kann. Dann droht ihr eine Gegenklage wegen Verleumdung von Unzucht und damit 80 Peitschenhiebe.

2. Schwerer Diebstahl (arab. sariqa): Sure 5,33+38 fordert ebenso wie die Überlieferung beim ersten Mal die Amputation der rechten Hand und im Wiederholungsfall des linken Fußes. Die islamische Rechtswissenschaft erkennt allerdings einen Diebstahl nur unter gewissen Bedingungen als echten Diebstahl an (z. B. keinen Taschendiebstahl).

3. Schwerer Straßen- und Raubmord (arab. qat‘ at-tariq) sowie Wegelagerei (ohne Raub oder Mord) soll gemäß einigen Rechtsgelehrten mit Gefängnis oder Verbannung bestraft werden. Wegelagerei in Verbindung mit Raub fordert die Amputation der rechten Hand und des linken Fußes. Kommt zur Wegelagerei die Tötung eines Menschen hinzu, ereilt den Täter die Todesstrafe. Raub in Verbindung mit Totschlag erfordert die Hinrichtung und Kreuzigung des Täters.

4. Der Genuss von Wein (arab. shurb al-hamr) bzw. aller berauschender Getränke. Vielfach wird auch jede Art von Drogen darunter gefasst. Die Überlieferung fordert 40 (andere Überlieferungen: 80) Schläge zur Bestrafung.

Die Überlieferung benennt unter den Kapitalverbrechen zudem Homosexualität und Vergewaltigung, allerdings wird das Strafmaß dafür unter muslimischen Theologen kontrovers diskutiert. Auch der Abfall vom Islam verlangt nach Auffassung aller vier Rechtsschulen die Todesstrafe.

Die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens ist entweder ein Geständnis bzw. die Aussage zweier männlicher Augenzeugen, bei Ehebruch und Unzucht sogar von vier männlichen Augenzeugen. Ein Geständnis muss freiwillig und der Geständige mündig und geistig gesund sein sowie vorsätzlich gehandelt haben. Geständnisse können bis zur Vollstreckung der Strafe zurückgezogen oder auch bei Unglaubwürdigkeit vom Richter zurückgewiesen werden. Kapitalverbrechen verjähren überaus rasch. Indizienprozesse (etwa anläßlich einer Schwangerschaft einer unverheirateten Frau) sind unüblich, aber in Einzelfällen möglich. Die meisten Kapitalvergehen – insbesondere Ehebruch und Unzucht – werden kaum vor Gericht gebracht, sondern vor allem Frauen in der eigenen Familie mit Schlägen, Einsperren oder Tod bestraft.

Verbrechen mit Wiedervergeltung (qisas-Vergehen)

Verbrechen mit Wiedervergeltung (arab. qisas) richten sich gegen Leib und Leben. Mord oder Totschlag verletzten nach Auffassung der Scharia nur menschliches Recht und gehören nicht zu den Kapialverbrechen. Verbrechen mit Wiedervergeltung erfordern die Zufügung derselben Verletzung bzw. die Tötung des Schuldigen unter Aufsicht des Richters. Falls der Berechtigte darauf verzichtet, kann dies in Zahlung von Blutgeld umgewandelt werden, sowie in eine religiöse Bußleistung wie z. B. zusätzliches Fasten (2,178-179).

Allerdings kann nur der nächste männliche Verwandte des Opfers die Tötung fordern. Dabei gilt streng das Prinzip der Gleichheit: eine Frau für eine Frau, ein Sklave für einen Sklaven (Sure 2,178). Kann die Gleichheit nicht hergestellt werden, darf keine Wiedervergeltung geübt werden. Die Familie des Opfers kann auf die Tötung des Schuldigen verzichten und stattdessen die Zahlung eines Blutpreises (arab. diya) fordern. Im Iran beträgt der Blutpreis für einen muslimischen Mann derzeit 100 fehlerlose Kamele, 200 Kühe oder 1.000 Hammel, 200 jemenitische Gewänder und 1.000 Dinar oder 10.000 Silberdirham. Für eine Frau beträgt er in der Regel die Hälfte, ebenso ist er für einen Nichtmuslim meist geringer.

Wurde einem Opfer nur eine Verletzung zugefügt, kann dem Täter dieselbe Verletzung zugefügt werden, aber nur vom Opfer selbst. Auch hier ist eine Entschädigung möglich.

Ermessensvergehen (ta’zir-Vergehen)

Alle anderen Fälle, die nicht zu den Kapitalverbrechen und Verbrechen mit Wiedervergeltung gehören, sind bei der Bestrafung in das Ermessen des Richters gestellt. Aufruhr, falsches Zeugnis, Beleidigung, Bestechung, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Verkehrsverstöße, Betrug, Erpressung, Kidnapping u. a., sowie Kapitalvergehen, die z. B. durch einen Mangel an Beweisen nicht als Kapitalverbrechen bestraft werden können, gehören zu den Ermessensvergehen.

Der Richter kann harte Strafen verhängen, wie lange Gefängnisstrafen (begrenzte und unbegrenzte Haft), Verbannung, Auspeitschung (die Ansichten variieren von 20 bis 99 Peitschenhieben ) oder Geldstrafen. Der Richter kann den Täter seines Amtes entheben oder seinen Besitz beschlagnahmen, ihn ermahnen oder tadeln. In schweren Fällen kann der Richter nach Meinung einiger Gelehrter sogar die Todesstrafe verhängen und zwar vor allem bei Gewohnheitstätern ohne Aussicht auf Besserung: Homosexuelle, Häretiker, die die islamische Gemeinschaft spalten, Mörder, sofern ihre Tat nicht durch Vergeltung gerächt wird, Rauschgifthändler oder Spione.

Die Scharia ist zu keiner Zeit und an keinem Ort je vollständig zur Anwendung gekommen. Auch heute wird sie in den Staaten (wie z. B. Sudan oder Iran), die die „volle Wiedereinführung“ der Scharia postuliert haben, nur teilweise praktiziert. In den meisten islamischen Ländern kommt heute ein Konglomerat zur Anwendung aus koranischen Geboten, Elementen der islamischen Überlieferung, dem arabischen Gewohnheitsrecht, vorislamischen sowie dem europäischen Recht entlehnten Elementen, die insbesondere während der Kolonialzeit in die islamische Welt Eingang fanden.

Zur Autorin:

Dr. Christine Schirrmacher studierte Islamwissenschaft, Geschichte und vergleichende Religionswissenschaft in Gießen und Bonn und promovierte 1991 an der Universität Bonn zur christlich-islamischen Kontroverse im 19. und 20. Jahrhundert. Sie ist wissenschaftliche Leiterin des Instituts für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz und Professorin für Islamische Studien an der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Leuven/Belgien.

Darüber hinaus ist sie apl. Dozentin für Islamkunde an der Freien Theologischen Akademie in Gießen. Sie war Mitglied im 2004-2006 eingesetzten Arbeitskreis Islam des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, gehört dem Kuratorium der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) sowie verschiedenen Beratergremien an.

Das von ihr geleitete Institut für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass Christen heute in keinem islamischen Land wirkliche Religionsfreiheit genießen. Vielmehr würden sie in zahlreichen Staaten diskriminiert und bedrängt. Wer vom Islam zum Christentum konvertiere, werde z. T. sogar mit dem Tod bedroht. Der Islam stelle Europa immer nachdrücklicher die Frage nach seiner Identität und Werteordnung.

Posted Dezember 9th, 2007 by hd, (Grafiken nachträglich von Michael Mannheimer eingefügt)

*******

Dieser Blog lebt ausschließlich durch Ihre Spende.
Michael Mannheimer bedankt sich bei allen seinen Spendern!

5 Kommentare

  1. Die obigen Komentare sollten neben Koran-Verteilungs-Stätten verteilt werden, damit die zukünftigen „Gläubigen“ genau erfahren, was ihnen in einem Kalifat blüht

  2. Die EU-Fachleute wissen genau, dass der eingeschleuste Islam seine Vorstellungen überall dort, wo er sich aufhält, leben wird – ob das der Umgebung passt oder nicht. Das fing bei den allseits so beliebten Hausschlachtungen an und steigerte sich vorhersehbar in jede Richtung. Moderater Islam ist Augenwischerei. Wer Menschen mit dem Koraninhalt im Kopf willkommen heißt, der hat einen Plan. Sollte das Imperium der EU-Getreuen keinen Erfolg zeitigen, was passiert dann? Mittlerweile gibt es in Deutschland keinen Flecken Erde mehr, wo nicht der Islam und seine Getreuen sitzt. Das ist so offensichtlich, dass der Eindruck einer penetranten Aufdringlichkeit dieser gefährlichen Ideologie entstehen muss, und das weiß auch die kluge EU. Ja, und da fragt man sich täglich sehr viel, trifft Entscheidungen, die man so sonst nicht getroffen hätte. Und dann kommen einem schwerste Bedenken, wenn eine EU sich vorstellt, dass aufgeklärte Menschen auch noch eine Scharia zu tolerieren haben. Da merkt man sehr genau, dass hinter dem Konstrukt EU ganz gewöhnliche Gesinnungen stecken – die Erfolgsaussichten des Experimentes EU dadurch, beängstigend für jeden Bürger, in Unsicherheit und Kampf enden werden. Die letzte Hürde des Wohlfühlprogramms der Islamhörigen in fremdem Land ist die Durchsetzung der Scharia. Wenn die EU meint, dass dies Fortschritt für eine humane Gesellschaft bedeutet, dann kann man davon ausgehen, dass die Menschheit auf die Apokalypse zusteuert. Dann kann man mit Fug und Recht sagen, dass Menschen in wirtschaftlichem Wohlstand vor die Hunde gehen.

  3. Endlich Schluß mit Geschichtsfälschung!!!
    Wir Katholiken haben es satt, andauernd durch Geschichtsklitterung verleumdet zu werden!!!

    „Munition“ gegen Vorwürfe „Hexenverfolgung“:

    http://kath.net/detail.php?id=36251

    „“Hexen

    Oft ist zu hören und zu lesen, die (katholische) Kirche habe im Mittelalter Millionen von Frauen in Europa als Hexen verbrannt, bevor die Aufklärung kam und dem Spuk ein Ende bereitete. In dieser Aussage stecken fünf Fehler…““

  4. Was soll denn jetzt diese Homepage?
    Gut, die Karte zu den Scharia-Staaten ist interessant.
    Die Deutschen sind für mich sowieso das schizophrenste Volk der Welt.
    Zuerst senden Sie Millionen Juden, Sinti und Roma in den Tod, haben auch keine Probleme mit Panzerlieferungen weltweit, aber Todesstrafe: das geht nicht.
    Selbst die USA als eindeutig demokratisches Land verfolgt in über 50 % aller Staaten die Todesstrafe.
    Und gerade die katholische Kirche hat sich in punkto Menschlichkeit zurückzuhalten, sie ist ja noch nicht einmal bereit Pädophilie in ihren eigene Reigen voll aufzuklären. So nach dem Motto, auch das vergibt Jesus?

  5. Als es in Europa noch keine Trennung von Staat und Kirche existierte und letztendlich der Vatikan den Ton angab, da war das Leben nicht lebenswert. Alles was Spass machte war verboten und wurden mit den schlimmsten Strafen der Folter oder Hinrichtung geahndet. Ja das war im Mittelalter und diese Zeiten sind Gott sei dank vorbei. Jedoch unter islamischer Herrschaft, wie sie von Muslimen in ganz Eurpa und Weltweit angestrebt wird, waere die Demokratrie hinfaellig und durch Einfuehrung der Scharia waeren die Menschenrechte ausser Kraft, und es wuerde ein dunkles und schreckliches Kapitel fuer die Menschheit beginnen, denn das Leben unter der Scharia waere nicht mehr Lebenswert. Hoffentlich wird es nie dazu kommen, aber dazu muessen unsere Politiker endlich den Kopf aus dem Sand ziehen und erwachen und nicht von Integration faseln. Fuer Muslime bedeutet Integration, dass sich alles dem Islam beugt oder ihn annimmt. Islam heisst nicht anderes als Unterwerfung. Na, das Mittelalter ist doch zumindest in Europa vorbei. Und was noch sehr intereesant ist zu wissen, dass ALLAH uebersetzt der HERR DER MORGENROETE ist, und wie nennt man diesen noch??? LUZIFER. Was ist der Islam eine Religion oder eine Idiologie? Also es scheint so, dass Hitler den Koran gelesen hat, bevor er MEIN KAMPF schrieb.

Kommentare sind deaktiviert.