
Scharia scheibchenweise: Deutsche Richter wenden Scharia an
Es wird immer salonfähiger, das barbarische islamische Recht. Wenn die Rechtsbeugung nur Frauen betrifft, dann merkt das lange niemand, es erregt kein großes Aufsehen. Nur ein Fall einer Frankfurter Richterin, die nach Prügelrecht des Koran Recht sprach, rief Widerspruch hervor. Die zahllosen Zwangsehen, um deren Rechtmäßigkeit man sich nicht einig ist, sind bisher ungeahndet geblieben, nennenswertes Interesse an ihrer Untersuchung besteht nicht.
Deutsche Juristen wenden längst (und ungestraft) islamisches Männergewaltrecht gegen Frauen an
Die deutschen postfaschistischen Juristen, die nach Ansicht moslemischer Rechtsgelehrter wie alle Kuffars noch unter den Tieren stehen, was jüngst auch ein Imam in Basel dem Strafgericht vergeblich klarzumachen versuchte (Beschimpfung von Schweizern bleibt straflos, wenn sie von islamischen Rassisten kommen), wenden das islamische Recht im Rechtsstaat an, und zwar im Familienrecht, sprich das islamische Männergewaltrecht gegen Frauen.
So ist die Vielweiberei bereits anerkannt, während die politischen Parteien und die medialen Islam-Agenturen noch behaupten, die Scharia werde es hierzulande nicht geben. Dasselbe gilt auch für Schweiz, wo Ehen, die nach islamischem Recht in Abwesenheit der Braut von ihrem Vormund geschlossen wurden, offiziell anerkannt werden von links besetzten Justizorganen. Auch die zahlreichen Zwangsehen werden grundsätzlich nicht bestraft noch untersucht.
Die Ankündigung des Schariarechts in der Schweiz durch Prof. Christan Giordano von der katholischen Universität Fribourg rief noch Proteste in den Medien hervor, auch von seiten sog. Reformmuslimas, die die Leser in der Illsusion vom moderaten Islam (ohne Koran?) zu wiegen versuchen. Auch von den als nicht sog. moderat, sondern orthodox radikal bekannten Islamisten vom Zentralrat der Muslime, den die Burschen von Biel gründeten als Zweigstelle bzw. Pendant zu Einladung zum Paradies in Braunschweig (Filiale in Mönchengladbach), galt als nicht akzeptabel bei den Beschwichtigungsmedien. Seither sind diese Dschihadisten und Frauenprügelspezialisten weiterhin aktiv und haben schon in einem Konfliktfall in Bad Ragaz, wo das Kopftuch in der Schule verboten wurde, in die staatliche Schulpolitik intervenieren dürfen. „Moderate“ Scharia in action.
Die hiesige de facto-Anwendung der Scharia ist grundgesetzwidrig. Doch keinen interessiert’s
Ebenso geht es mit dem Scharia in Deutschland. Die Versicherungen der Beschwichtigungspolitik, sie werde nicht geltendes Recht, sind bereits überholt: Die Scharia wird schon offen angewandt in Deutschland. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,722220,00.html
Diese Entwicklung ist folgerichtig und voraussehbar gewesen. Die Justiz in Deutschland ist noch besetzt von den voll durchmarschierten 68er Kriminellenfreunden, deren Hirnmasse, die schon im altlinken Täterschutzschmalz eingeweicht war, ehe die Scharia mit ihrem radikalen Gewaltprogramm spruchreif wurde, noch zusätzlich im Sentimentalitätsgebräu des “Spiegel”-Serienschreibers Mauz aufgeweicht wurde, wo alle Rechtsbegriffe in der triefenden Sorge ums Täterwohl ertränkt wurden und zerschmolzen sind.
Die Linken unterstützen Islam und Scharia
Die Gewaltträchtigkeit der Scharia stößt auf die linke Gewaltfaszination, die den islamischen Gewaltkult unter dem Namen des „Widerstand“ verherrlicht. Links gedrillte Kriminellenfreunde heißen die Scharia willkommen – Gewalt wird wieder salonfähig, diesmal im roten Salon der Islamophilie.
Auch die Harem-Szenerien, die schon bei der Aristokratie vor der französischen Revolution beliebt waren, eine feudale Belustigung, scheint beim neofeudalen Establishment der ehemaligen Neuen Linken höchst attraktiv zu sein. Vom Bordell zum Harem ist der Schritt der Legalisierung nicht weit, jedem nach seinen Bedürfnissen, jedem sein kleines Privatbordell und dazu ein Paradiespuff gratis in Aussicht. Wer will sich da wundern, dass die 68er Justiz auch schon die Scharia anwendet. „Nur“ im Eherecht. Nur für Frauen. Auspeitschen und Steinigen sei nicht gestattet, meint Professor Rohe, da können wir ja noch froh sein, wenns’ weiter nichts ist als das Recht zum Frauen Einsperren- und ganz legal Vergewaltigen-dürfen. Auch die Anerkennung der Kinderehe dürfte nicht mehr fern sein, im Verein mit der Grünen Pädophilenfraktion wird sich das schon richten lassen.
Hinweis: Wie bei allen Fremdbeiträgen gilt auch hier, dass für deren Inhalt ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich zeichnen.
Neben der Tatsache, dass „jugendliche“ Straftäter, ob sie nun morden oder vergewaltigen, gar nicht mehr bestraft werden, sondern „Bewährung“ bekommen und weiter lustig morden können, sind diese Schariatendenzen ein weiterer Schritt in den Abgrund. Es hat ja schon der ehem. Verfassungsrichter Hassemer gefordert, dass man Ehrenmord nicht wie einen normalen Mord bestrafen dürfe. Und nun werden auch noch die Schwerstverbrecher für ihre „zu Unrecht“ im Gefängnis verbrachte Zeit entschädigt. Die deutsche Justiz ist ein Sauhaufen. Ich schäme mich dieser Justiz. Was sind das für Richter? Das sind keine Richter! Es widert einen an. Was müssen die Opfer denken? Die Angehörigen der Opfer? Das ist schreiende Ungerechtigkeit, die sich hier schon in Teilen offenbart.
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie Menschen, die jahrelang studieren und wunderbare Möglichkeiten hätten, diese Welt, diese Gesellschaft besser zu machen, so entsetzlich dumm handeln können. Tröstlich ist eigentlich nur, dass so ein dummes System sich selber zum Untergang verhilft. Kein vernünftiger Mensch kann diesen Untergang wollen, aber mit so einer Justiz, Politik und solchen Medien steueren wir geradewegs darauf zu!
Die Scharia wird sich juristisch in Deutschland nicht durchsetzen, da sie bei Übernahme in die deutsche Gesetzgebung die Zustimmung des Bundestages benötigt. Diese liegt nicht vor. Auch eine Zustimmung vom deutschen Bürger liegt nicht vor. Die Übernahme von Fremdgesetzen, ohne parlamentarische Absegnung ist Diktatur. Es besteht für den deutschen Staat nicht die Notwendigkeit und keinerlei Auftrag Fremdrecht einzuführen. Sollten hier niedergelassene Mohammedaner deutsches Recht nicht anerkennen, ist eine Einwanderung ohne Rechtstreue dem Einwanderungsland gegenüber einer Besatzung gleichzusetzen, ist die Gründung einer Parallelstaatlichkeit. Die Rechtsvorstellungen und deren Durchsetzungsbestrebungen einer um Aufenthalt bittenden Glaubensgemeinschaft stellt eine staatszersetzende Grundlage für jede durchsetzungswillige Rechtsauffassung dar. Wenn keine Grundvoraussetzung der verbindlichen Akzeptanz für in Deutschland geltenden Gesetze für die einreisenden Fremden vom deutschen Staat verlangt wird, dann sollte man sehr nachdenklich werden. Dass ein angesehenes Gericht in Deutschland die Schächtung nach islamischer Sitte, trotz unseres eindeutigen Tierschutzgesetzes, mit der Begründung, der Verwaltungsgerichtshof habe keine rechtlich fundierten Argumente, die gegen die Schächtung sprechen, geliefert, läßt tief blicken. Was könnte eindeutiger sein für ein gesundes Urteil, als die gesetzestreue Ablehnung einer gottlosen Tierquälerei. Hier ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wir leben hier in Deutschland nach unseren Vorstellungen und haben Gesetze. Falls dies eine nicht akzeptable Aussage für Sektierer ist, besteht keine Möglichkeit Gesetze für jede Glaubensvorschrift zu ändern. Es sei denn, wir sind wieder „so weit“.
Über koptisches und islamisches Eherecht:
„“…Eine Eheannullierung ist in der koptischen Kirche derzeit aus zwei Gründen möglich, eine Gruppierung möchte neun zugelassene Gründe – IGFM: jedes Jahr für zahlreiche Kopten ein Grund, zum Islam zu konvertieren…““
http://kath.net/detail.php?id=36262
Krudinchen, Mittwoch, 25. April 2012 11:46
„“Die Scharia wird sich juristisch in Deutschland nicht durchsetzen, da sie bei Übernahme in die deutsche Gesetzgebung die Zustimmung des Bundestages benötigt. Diese liegt nicht vor.““
-Wir haben die Scharia doch schon!
Daß noch keine Gliedmaßen abgehackt und noch keine Frauen gesteinigt werden, liegt allein daran, daß die „moderaten“ Muselmanen noch nicht in der Mehrheit sind und uns daher eine Gewöhnungszeit gewähren, bis sie die härteren Strafen anwenden werden.
Hingegen wollen die frommen Salafiten u.ä. uns nicht mal eine längere Gewöhnungszeit gewähren und sich selbst auch kaum Zeit für Infiltration, sie fallen direkt mit der Tür ins Haus.
Doch selbst „moderate“ Moslems sind nicht für einen modifizierten Islam zu haben, Burhan Kesici:
„“Man muß die Eigenschaften der Menschen akzeptieren und anhand dieser eine Gemeinschaft etablieren, die die islamischen Gebote akzeptiert und danach zu leben versucht. Eine Möglichkeit hierfür wäre, daß man die vorhanden Staatstrukturen mit der Zeit so modifiziert, daß sie einen islamischen Charakter bekommen. Mit solch einem Schritt könnte man einen islamischen Staat aufbauen der mit der Tradition und Lebensweise der hiesigen Menschen übereinstimmt. Ich möchte hier deutlich klarmachen, daß ich nicht die Meinung vertrete daß man den Islam modifizieren sollte, so daß er von den Menschen als Staatsideologie akzeptiert wird oder so daß er in die vorhanden Staatsstruktur einfach integriert werden könnte, wie es heute in vielen islamischen Ländern der Fall ist. (Der Islam hat feste Gesetze die keinesfalls verändert werden dürfen. Das würde auch dem Islam widersprechen.) Ich bin der Anschauung, daß ein System nur dann islamisch sein kann, wenn die Menschen den Islam kennen und leben. Es wird nichts nützen, wenn man von heute auf morgen ein System einführt mit sich die Menschen nicht identifizieren…““
http://www.enfal.de/staat.htm
Wer sich „moderater Moslem“ ans Revers heftet, darf in Europa fast alles sagen!
Guten Tag.
Es ist Folgendes eine weitverbreitete Lüge: dass Moslems existieren, die nicht gewaltbereit seien. Der Gute Grundboden der empirischen Forschung kann nur Substrat folgender Erkenntnis sein: Der Koran ist mehr als ein Buch, er IST der Islam. Leider ist er in sich angelegt als Machtinstrument, das der Installierung einer diktatorischen, aufklärungsfeindlichen und patriarchalischen Gesellschaft dienen soll.
Jede Zuwendung zum demokratischen Rechtstaat, zu freier Meinungsbildung und dem Anerkennen der freien Medien als dritter Gewalt, ist infolgedessen als Abwendung vom Islam zu begreifen und zu unterstützen.
Jeder Moslem kann in einem mitteleuropäischen Land nur in dem Masse funktionieren, in dem er sich von dieser Ideologie abwendet.
Ziel unserer Bewegung muss es sein immer und immer wieder auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.
@Bernhard von Klärwo
Richter sind verpflichtet am Anfang eines Rechtsstreites den Versuch einer einvernehmlichen Schlichtung zu erreichen. Was ja eigentlich auch Sinn macht. Falls Scheidungen im Sinne der Betroffenen zu deren Zufriedenheit geregelt werden können, denke ich nicht an Scharia sondern an persönlich abgestimmte Rechtsprechung, deren Beurteilung und Nützlichkeit einem neutralen Richter bis zu einem gewissen Grad überlassen ist. Bei
Kapitalverbrechen wie Mord, Ehrenmord, Totschlag, Betrug usw. ist der Richter an die deutsche Rechtsordnung gebunden, kann keine traditionsbezogene Strafmilderung einbeziehen. Wenn ein Richter herkunftsbezogene, glaubensbezogene Beurteilungen vornimmt, beugt er Recht. Wenn die politische linke Kaste genügend Anhänger findet, wird es in der Justiz leider Richter geben, die gefällig sind. Und, das muss man auch berücksichtigen, der Anwalt wird mit seinen Möglichkeiten diese Rechtsbeugung auch ermöglichen, wenn er die entsprechenden Fähigkeiten aufweist. Auch Zeugen und ihr Verhalten vor und während eines Prozesses beeinflussen einen Richterspruch. Es treffen viele Faktoren zusammen, die letztendlich zu einem umstrittenen Urteil führen können.
Die Scharia, in ihrer korangeprägten Grausamkeit wird sich in Deutschland nicht durchsetzen, da bin ich mir sicher. Wir werden dem Inhalt des Korans, der gegen uns gerichtet ist, uns mit Wegnahme der körperlichen und geistigen Unversehrtheit sowie Tod droht, hier in Deutschland keine Chance lassen. Wir haben diese Verrohung und Verkommenheit einer eingewanderten abartigen Glaubensgesinnung satt. Sollte in Deutschland jemals ein korangeprägtes Todesurteil fallen oder dergleichen Urteile in die deutsche Gesetzgebung aufgenommen werden, gibt es einen Bürgerkrieg, den die EU mit ihren schon in das GG eingeflochtenen Drohungen nicht verhindern wird.
OT
Verwaltungsgericht Dresden “Extremismusklausel” ist rechtswidrig
Die vom Bund geforderte “Extremismusklausel” ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden rechtswidrig. Damit gaben die Richter am Mittwoch einer Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums, Akubiz, Pirna statt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens ließ das aber eine mögliche Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu…
Der Pirnaer Verein hatte sich geweigert, die sogenannte Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern zu unterzeichnen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versagte ihm daraufhin 600 Euro aus dem Bundesförderprogramm “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” für den Druck von Flyern. Das Gericht bewertete den Zuwendungsbescheid mit Auflage zu einem schriftlichen Demokratiebekenntnis als rechtswidrig. Die vorgegebene Erklärung sei demnach zu unbestimmt.
Die rechtswidrige Klausel geht auf eine Initiative von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zurück. Vereine, die sich gegen Extremismus oder Islamismus engagieren, müssen bisher eine Demokratieerklärung unterschreiben, um vom Bund gefördert zu werden. Geprüft werden zudem Kooperationspartner. Auch Sachsen verlangt die Erklärung als Voraussetzung für die Landesförderung. Ursprünglich hatte der Freistaat den Wortlaut der Erklärung aus dem Schröder-Ministerium übernommen, die Klausel aber nach massiven Protesten entschärft. Innenminister Markus Ulbig sagte: “Wir haben uns in Sachsen bewusst für eine andere Lösung entschieden, in der wir nur auf das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung setzen.”…
aus der Förderrichtlinie für das Landesprogramm “Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz” (Nr. VI. 3a, FördRL WOS)
Grüne fordern Entschuldigung von Schröder und Ulbig
Verwaltungsgericht Dresden
Die Landtagsabgeordnete der Linken, Kerstin Köditz, sprach von einer “schallenden Ohrfeige” für die Bundesministerin Schröder und Sachsens Innenminister Markus Ulbig…
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag begrüßte das Urteil und forderte rasche politische Konsequenzen. Der jugendpolitische Sprecher Henning Homann erklärte, die Klausel habe bereits “massiven Schaden” angerichtet, weil sie die Vereine unter Generalverdacht gestellt habe. … Die Praxis in Sachsen erinnert an finsterste, vordemokratische Zeiten.”…
Der Erfolg vor Gericht kann nach Ansicht von Akubiz-Vorsitzenden Richter Signalwirkung für andere Vereine haben. Der Verein war der erste in ganz Deutschland, der gegen diese Erklärung vorgegangen ist.
Auch auf das Landesprogramm “Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz” könnte das Urteil aus Dresden Auswirkungen haben. Nach der Einführung der Klausel in die Förderrichtlinien des Bundes hatte es in Sachsen eine heftige Debatte um ihre Übernahme in die Richtlinie des Landes geben. Dabei ging es um die Erklärung an sich, die sonst nur von Beamten, Soldaten oder von Einbürgerungswilligen verlangt wird, vor allem aber um den zweiten Satz zu den Partner einer Initiative. …
Zitate von hier:
http://www.mdr.de/nachrichten/extremismusklausel104_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
Lerne den Islam kennen.
http://www.youtube.com/watch?v=buJNGzOBM70&list=PL06B5784284ED20C7&index=3&feature=plpp_video