Der „Libanon-Trick: Schamloser Sozialbetrug durch türkische Asylanten kostete Deutschland Hunderte Millionen Euro


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Vorwort von Michael Mannheimer

Die Taten mögen vergangen sein. Vielleicht. Vielleicht mag es den Behörden mittlerweile auch gelungen sein, dieses Schlupfloch für Asylverbrecher etwas zu schließen. Doch allein der Umstand, dass Hunderte von Türken und Libanesen nur zum Zweck nach Deutschland reisten, um sich am deutschen  Sozialsystem maßlos zu bereichern (manche Muslim-Familien sahnten dabei über eine Million Euro ab), ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten und stellt die gängige Asylpraxis Deutschlands fundamental in Frage.

Der  Trick, den sich vor allem türkische „Asylanten“ erdacht hatten, ist unter den Ermittlungsbehörden heute als Libanon-Trick bekannt. Wie er funktioniert, recherchierte vor 12 Jahren der SPIEGEL, als er den Begriff Nachrichtenmagazin noch wenigstens teilweise verdiente. Die Behörden entlarvten Hunderte von türkischen und libanesischen Tätern – und leider berichte der Spiegel an keiner Stelle, was aus ihnen geworden ist:  Wurden sie bestraft? Wenn ja, wie? Mussten sie das erschlichene Geld zurückzahlen? Wie? In Welcher Höhe? Wurden sie ausgewiesen und eventuell in ihren Herkunftsländern bestraft? Oder wurden sie dank des Eintretens linker Gruppierungen trotz ihres Verbrechens als „Asylanten“ anerkannt und sind womöglich gar in Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft?

Hier gehts zum Spiegelreport über den Libanon-Trick: 

06.03.2000, DER SPIEGEL 10/2000 (Link)

AUSLÄNDER: Der Trick mit dem Libanon

Von Bayer, Wolfgang; Holm, Carsten; Pötzl, Norbert F.; Vehlewald, Hans-Jörg


Getarnt als Asylbewerber, ergaunerten Betrüger bundesweit mehrere hundert Millionen Mark. Eine Chipkarte soll künftig Abhilfe schaffen.

Als der türkische Kurde Kemal mit seiner Familie zum ersten Mal deutschen Boden betrat, hatte er einen perfekten Plan entwickelt. Kaum war der Familienvater, 38, samt Ehefrau und neun Kindern auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen eingetroffen, stellte er für sich und seine Angehörigen elf Anträge auf Anerkennung als Asylberechtigte – wohl wissend, dass sie höchstwahrscheinlich über kurz oder lang abgelehnt würden, weil Anträge von Kurden ziemlich chancenlos sind.

Die deutschen Behörden zogen am Frankfurter Flughafen die Pässe der Familie ein und verwiesen die Asylsuchenden zur weiteren Betreuung an ein Ausländeramt in Nordrhein-Westfalen. Dort kam die Familie nie an.

Teil eins des Plans war geglückt.

Ein paar Tage später stellte Kemal, einige hundert Kilometer weiter nördlich, abermals elf Anträge. Diesmal begehrte die Familie, unter anderem Namen, in Bremen Asyl – als Libanesen, die über Deutschlands grüne Grenze ins Land gekommen seien und ihre Pässe verloren hätten.

Auch diese Asylanträge wurden, erwartungsgemäß, abgelehnt; die Familie sollte daraufhin in den Libanon abgeschoben werden. Doch Beirut lehnte, ebenso erwartungsgemäß, ihre Aufnahme ab – die angegebenen Namen fanden sich schließlich in keinem Melderegister des Zedernstaates.

Die Botschaft des Libanon, wissen Experten des Auswärtigen Amtes, „stellt hohe Anforderungen an den Nachweis der libanesischen Staatsangehörigkeit“, bevor Ersatzdokumente ausgestellt werden. Kemal, Ehefrau und Kinder mussten in Deutschland bleiben.

Teil zwei des Plans war geglückt.

Der Fall, den jüngst die Bremer Polizei aufdeckte, ist so spektakulär wie exemplarisch: „Der Trick mit dem Libanon“ (ein Ermittler) hat Kemals Familie ermöglicht, sich seit ihrer Landung auf dem Rhein-Main-Flughafen im September 1988 elf Jahre lang Sozialhilfe zu ergaunern, bis zur Ausweisung im vergangenen November knapp 700 000 Mark. Und mehrere hundert, möglicherweise ein paar tausend Landsleute taten es Kemal gleich.

In Bremen gelten mittlerweile 181 Türken als überführt, mehr als 300 weitere Asylbewerber werden verdächtigt, die Behörden an der Weser 7 bis 14 Jahre lang hereingelegt zu haben. Fast alle sind Kurden aus der Region Mardin im Südosten der Türkei, die meisten miteinander verwandt. Innensenator Bernt Schulte (CDU) beziffert den in Bremen bisher ermittelten Schaden auf 8,9 Millionen Mark.

Jahrelang war den Hansestädtern nicht aufgefallen, dass ganze Sippen Einlass begehrten. „El-Zein“ nannten sich viele in ihrem Asylantrag. Ihre Ausweispapiere waren, erinnert sich Bremens Ausländeramtschef Dieter Trappmann, angeblich allesamt „verloren, gestohlen oder im Taxi vergessen worden“. Mit solchen Fällen, räumt Trappmann ein, seien die Ämter „total überfordert“.

Vieles spricht dafür, dass die Ermittler erst ganz am Anfang stehen. Polizeibeamte und Mitarbeiter von Ausländerbehörden in 60 deutschen Städten und Kreisen haben sich in den letzten Tagen auf die Suche nach ähnlichen Fällen gemacht. Deutsche Sozialämter, schätzt die Bremer Innenbehörde, könnten um mehrere hundert Millionen bis zu einer Milliarde Mark betrogen worden sein.

Allein im nordrhein-westfälischen Landkreis Soest haben Fahnder „ein paar Dutzend“ Asylbewerber im Visier. Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung will „mafiose Strukturen“ erkannt haben: „Dahinter stecken nicht ein Mütterlein und sieben Kinder, sondern Abzockprofis“, sagt ein Sprecher.

Bundesweit wollen die Innenminister der Länder jetzt ihre Ausländerkarteien nach libanesischen Asylbewerbern durchsuchen, deren Namen ähnlich wie die im Bremer Fall klingen. „Das ganze Ausmaß dieser Tricksereien“ solle ausgelotet werden, vereinbarten die Innenstaatssekretäre am Mittwoch in Berlin.

Mittlerweile können die Bremer Betrügereien, allesamt zwischen 1986 und 1992 begonnen, allerdings kaum Nachahmer finden. Denn seit 1993 ist eine erkennungsdienstliche Behandlung von Antragstellern vorgeschrieben.

Fingerprints aller Asylsuchenden werden seither im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem (Afis) beim Bundeskriminalamt gespeichert; mehr als 740 000 digitalisierte Datensätze von Asylbewerbern können abgeglichen werden. Wäre Afis bereits 1988 in Betrieb gewesen, als der angebliche Libanese El-Zein in Bremen Asyl begehrte, hätten ihn die Behörden anhand der Datei rasch als den Türken Kemal entlarvt, der kurz zuvor in Frankfurt einen Asylantrag gestellt hatte.

Doch auch das scheinbar perfekte System hat Schwächen. Geben Asylbewerber, die auf ungeklärtem Wege gekommen sind, ein falsches Herkunftsland an, sind die Ämter oft machtlos. Gelingt es den Behörden nicht, per Anfrage im angeblichen Heimatstaat oder durch geschicktes Befragen die wahre Identität des Antragstellers zu klären, nimmt ihn kein Staat auf. „Dann“, sagt Manfred Racky, Referatsleiter im hessischen Sozialministerium, „gibt es kein Zurück.“

Manche Probleme allerdings sind hausgemacht. Die Schweriner Landesregierung hat beobachtet, dass einige Bundesländer mit Asylbewerbern allzu lax umgehen. So werden Antragsteller gelegentlich vorschnell in jenes Bundesland weitergeschickt, in dem sie nach dem staatlichen Verteilerschlüssel untergebracht werden sollen – ohne dass die Behörden das Ergebnis des Afis-Abgleichs abwarten. Mühelos können Betrüger dabei untertauchen. Sie werden zur Fahndung ausgeschrieben, sind aber vorerst verschwunden.

Seit der Libanon-Trick in Bremen publik geworden ist, schicken sich Politiker an, die Schlupflöcher zu schließen, teils mit unbedachten Vorwürfen. Asylsuchende, forderte etwa Bremens Innensenator Schulte, sollten „sofort“ erkennungsdienstlich behandelt werden und nicht erst bei der offiziellen Antragstellung – das geschieht jedoch bereits seit drei Jahren.

Die Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John weist darauf hin, dass Deutschland europaweit der einzige Staat ist, in dem Asylsuchende keine Ausweise zum Nachweis ihrer Identität vorweisen müssen. Künftig sollten nur Bewerber aufgenommen werden, die zumindest „Ersatzdokumente“ wie Schulzeugnisse, Mietverträge oder einen Führerschein vorlegen.

In Bayern haben sich SPD und CSU bereits auf eine gemeinsame Linie im Kampf gegen Asylmissbrauch geeinigt. Die Staatsregierung solle, forderten Sozialdemokraten und Christsoziale im Landtagsausschuss für Innere Sicherheit, eine Chipkarte für Asylbewerber einführen.

Auf dem Mikrochip, so die Innenpolitiker, könnten neben den digitalisierten Fingerabdrücken auch persönliche Angaben sowie Daten über den Empfang staatlicher Leistungen gespeichert werden.

Nur die Grünen lehnten den Vorstoß ab – die Asyl-Card sei weder notwendig noch fälschungssicher. WOLFGANG BAYER, CARSTEN HOLM, NORBERT F. PÖTZL, HANS-JÖRG VEHLEWALD

 DER SPIEGEL 10/2000

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7 Kommentare

  1. Vor einiger Zeit kam ich mit einem nach Deutschland eingewanderten, seit Jahrzehnten hier ansässigen Mann ins Gespräch. Als ich ihn traf, betätigte er sich als Fremdenführer in der Stadt, in der ich lebe. Während einer Stadtrundfahrt gab er seine Erklärungen auf Englisch ab, und mir fiel sofort der etwas exotische Akzent seines ansonsten einwandfreien Englisch auf. Bei passender Gelegenheit fragte ich ihn, wo er herstamme – ich hatte auf Osteuropa (Russland, Ukraine, Ex-Jugoslawien) getippt und war einigermaßen überrascht, als er sagte: Libanon. Der Ton, in dem er mir dies mitteilte, und sein Gesichtsausdruck verrieten mir, dass er sich offensichtlich wegen seiner Herkunft schämte. Mir war natürlich klar, weshalb: zu jener Zeit brachte die Presse immer wieder Artikel über Jugendbanden, die in deutschen Städten Verbrechen begingen und als „aus dem Libanon stammend“ bezeichnet wurden. Tatsächlich handelte es sich um Kurden, die ursprünglich aus der Türkei in den Libanon geflüchtet waren, dort wohl auch unangenehm aufgefallen waren und – im Gegensatz zu hiesigen Gepflogenheiten – die rote Karte gezeigt bekommen hatten. Diese Rotzlöffel hatten es ganz offensichtlich geschafft, das Ansehen des Libanon derart tief in den Dreck zu ziehen, dass ein hochgebildeter Mann (Ingenieur, beherrscht mehrere Fremdsprachen fließend) seine Herkunft nur mit verschämtem Blick kundzutun wagt!!

    Ob diejenigen, denen wir es zu verdanken haben, dass Hunderttausende Europa-untauglicher Typen importiert wurden, auch mal daran gedacht haben, dass es gerade Menschen wie der oben erwähnte Libanese sind, die möglicherweise die Zeche für die verfehlte Einwanderungspolitik bezahlen müssen???

  2. Also, ich kenne nur den Enkeltrick
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    FOCUS Montag, 10.01.1994

    Der ist auch gut ;-): Über Nacht zehn Jahre älter

    http://www.focus.de/politik/deutschland/sozialversicherung-ueber-nacht-zehn-jahre-aelter_aid_144741.html

    Immer mehr Türken beantragen die „Richtigstellung“ ihres Geburtsdatums. Niemand will jünger werden. Es geht um die Rente
    Im Sozialgericht Gelsenkirchen wird nur hinter vorgehaltener Hand über 200 fast identische Klagen geredet. Die Richter wollen sich nicht das Etikett „ausländerfeindlich“ anheften lassen. Alle 200 Fälle betreffen Türken, die im Verdacht stehen, einige Jahre früher Rente kassieren zu wollen – mit einem unglaublichen Trick.

    Einmal im Leben dürfen Türken von einem Gericht im Heimatland ihr Geburtsdatum im Paß ändern lassen. Tatsächlich ist wegen desolater Meldeverhältnisse in der Provinz den Kindern häufig nur ein sehr ungenaues Geburtsdatum bescheinigt worden, was die Beamten später berichtigen mußten.

    Die Prozedur ist unproblematisch: Ein Formblatt, ein ärztliches Zeugnis (mit einer Schätzung, die gerade mal aufs Jahrzehnt genau ist) und ein beliebiger Zeuge genügen.

    Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Bayreuth, zuständig für alle türkischen Arbeiter in Deutschland, kommentiert lapidar: „Diese für das deutsche Rechtsverständnis absurd anmutende Gestaltungsmöglichkeit führt in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis zu zahlreichen Komplikationen.“ Insider schätzen, daß in Deutschland derzeit 2000 Türken bei den Rentenversicherern auf eine Änderung ihres Alters bestehen, um früher in Pension gehen zu können. Sie haben zuvor in der Türkei ihr Alter heraufgesetzt.

    Die meisten von ihnen leben im Ruhrgebiet. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Türken aus Zechen und Stahlschmelzen sind um drei bis zehn Jahre gealtert und wollen auch bei den Rentenversicherern ihr neues Geburtsdatum eintragen lassen. Bei der Bundesknappschaft in Bochum liegen 450 Anträge vor. Fast jeden Fall lehnen die Sachbearbeiter mit Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1992 ab, doch „die Klagefreudigkeit der Türken ist groß“, heißt es in Bochum.

    Gewisse Erfolgsaussichten haben die Gastarbeiter doch: Wenn sie glaubhaft machen können, daß ihr neues Alter tatsächlich stimmt. Die LVA Bayreuth gibt die Quote der anerkannt „gealterten“ und früher rentenberechtigten Türken mit fünf Prozent der Antragsteller an. Fünf Prozent von 2000 wären 100. Sie bekämen wegen des verlängerten Rentnerlebens pro Nase „hochgerechnet 60 000 Mark“ mehr Rente, zitiert LVA-Sprecher Reinhard Eberl aus einer Studie seines Hauses.

    In die Millionen gehen heute bereits die Ausgaben für die aufwendige Kontrolle, um die 95 Prozent völlig unberechtigten „Alterungsanträge“ auszusieben. Rückfragen beim türkischen Standesamt müssen in türkischer Sprache verfaßt sein. Oft erhält der deutsche Beamte einen Auszug ohne den Beglaubigungsstempel „Nüfus-Müdürlügü“ des Standesamts. Oder nur eine Kopie, die wegen der „Manipulationsmöglichkeiten“ keine Beweiskraft hat.

    Ein Fall von vielen: Bei Sinan A.* setzte die wundersame Alterung im Jahre 1988 ein. Da traf der damals 54jährige seinen alten Nachbarn Bahattin Altinikum aus der türkischen Provinz wieder. Altinikum wußte noch, daß Sinan A. älter als seine Tochter war, die um das Jahr 1941 geboren wurde.

    Für das Landgericht Beyoglou reichte diese Aussage, um Sinans Geburtsdatum vom 7. 3. 34 auf den 6. 5. 30 vorzuverlegen. Außerdem kam eine wissenschaftlich recht großzügige Altersschätzung von Ärzten zu dem Ergebnis, daß Sinan A. auf jeden Fall „mindestens 22 Jahre“ alt sei.

    Zähneknirschend hätte die LVA das neue Alter von Sinan A. – mit 58 zufällig genau passend für eine Vorruhestandsregelung – bestätigen müssen. Hätte sich Sinan A. nicht mit seiner Schulzeit verplappert.

    Sinans Mutter, eine Analphabetin, habe erst für den sechsjährigen Knaben eine Geburtsurkunde angefordert, weil die Schule das verlangte. Dabei habe sich der Fehler, 7. 3. 34, eingeschlichen.

    Wäre Sinan aber tatsächlich am 6. 5. 30 geboren und mit sechs Jahren in die Schule gegangen, dann hätte die anatolische Lehranstalt 1936 einen Schüler in ihren Reihen gehabt, der laut Geburtsurkunde erst zwei Jahre alt war.

    An so viel Schlamperei glauben die deutschen Beamten auch wieder nicht, sie lehnten Sinans Antrag ab. Sein türkischer Paß und sein Sozialversicherungsausweis weisen jetzt ganz offiziell zwei unterschiedliche Geburtstage auf. Und auch das Stuttgarter Landessozialgericht bestätigte 1992: Sinan A. muß vier Jahre länger auf die Rente warten.

    Das Frankfurter Sozialgericht stellte in einem ähnlichen Fall 1991 fest: Die „Vielzahl von Geburtseintragungen in der Türkei“ bestehen deshalb, „damit sich Ansprüche auf Sozialleistungen und Aufenthaltserlaubnisse leichter verwirklichen lassen“.

    Beim Frankfurter Verfahren scheiterte der türkische Kläger mit seinem Antrag auf „plötzliche Vergreisung“ ebenfalls an einer Nachlässigkeit. Er hatte nur das Geburtsjahr abändern lassen, Tag und Monat blieben gleich. Für das Gericht Beweis für die „lockere Schätzung“.

    DIE GRIECHISCHE VARIANTE

    Ihre Zahl ist kleiner, die Chancen auf Anerkennung einer früheren Rente größer: Auch griechische Gastarbeiter altern per Gerichtsbeschluß. Die zuständige LVA Württemberg führt keine Statistik, schätzt aber die Zahl der plötzlich um „drei bis zehn Jahre“ gealterten Griechen auf „mehr als hundert“.
    Durch den Bürgerkrieg in Griechenland (1946 bis 1949) sind viele Standesämter und damit Urkunden zerstört worden. Die Sachbearbeiter haben also weniger Möglichkeiten, strittige Geburtsdaten zu überprüfen. Deshalb gab es bereits Fälle, in denen Gerichte gegen Ablehnungsbescheide der LVA entschieden haben: Die Griechen durften dann doch früher in Rente gehen.

  3. Sollte diesen Geburtsdatenveränderungen keine beweisbare Grundlage vorliegen, liegt versuchter Betrug der Rentenversicherung vor, und dem wird sicher eine Anzeige folgen.

    MM: Anzeige von wem? Von den weisungsgebundenen Behörden? Der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft? Von Seiten der Grünen, Linkspartei? Ich bezweifle leider, dass da viel geschieht. Aber überall dort, wo klarer Betrug vorliegt, aber nichts getan wurde, hat sich jemand strafbar gemacht. Und es ist nur eine Frage der Zeit, wann gegen diese Leute voegegangen wird. Zum Beispiel in Nürnberg2.0. Wer von solchen Vertuschungen erfährt, möge sich hier bitte melden. Wir werden der Sache nachgehen.

  4. Immer wieder ist in der Presse zu lesen, dass steinreiche Türken hier bei uns Sozialhilfe beantragen und diese auch problemlos erhalten. Keinerlei Prüfung, nichts. Ich habe mich wütend an das Arbeitsministerium gewandt und erhielt von einer Frau Annette Beuttner die arrogante Antwort, dass man das nicht prüfen könne. Man prüfe das ja nicht mal bei Deutschen.
    Was völliger Unfug ist – ist. Ich möchte mal einen schwerreichen Deutschen mit Villen etc. sehen, der erfolgreich Hartz IV beantragt. WIR werden durchleuchtet bis in den letzten Winkel.

    Im Zeit Artikel auf Welt.de „Wie Türken den deutschen STaat ausnehmen“, ist davon die Rede, dass man nun beginnt, gegen diesen Milliardenbetrug anzugehen.

    Weiß jemand dazu Näheres? Das Bundesministerium hat offenbar überhaupt keine Ahnung, die REferenten dort sind strohdumm, desinteressiert und arrogant.

  5. Also ich finde ihr seit so Ausländer feindlich. Leute die in ihren Ländern verhungern was sollen die eurer Meinung nach tun. Mensch ist Mensch. Die Erde gehört Gott allein ob in Somalia Türkei Libanon Deutschland leben ist doch wurscht!!!!!

    MM: Klar doch! Herein mit allen Ausländern, denen es in ihrer Heimat schelcht geht. Dürften so um die 2-3 Milliarden sein, gell? Und auch alle, die Terroristen sind und sich als politisch Verfolgte ausgeben. Dürften wiederum einige Millionen sein.

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