Gefängnis Islam
Von Michael Mannheimer
Islam – 1400 Jahre Apartheid gegenüber “Ungläubigen”
Weder darf ein Muslim – so die vorliegende Fatwa von Scheich Salih al-Fausan, einem der einflussreichsten muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens, begrüßen – noch Sympathie für diesen verspüren. Denn auch Mohammed mochte Ungläubige nicht.
Was sich für Islam-Unkundige anhört wie ein Witz, ist bitterer Ernst: in den islamischen Staaten, in den zehntausenden von Koranschulen, Madressas und sonstigen islamischen Lehreinrichtungen wird seit dem Beginn des Islam und bis zum heutigen Tag systematisch Verachtung, Hass und Ablehnung gegenüber allem Unislamischem, besonders aber gegen “Ungläubigen” gelehrt.
Damit ist der Islam die älteste Apartheid der Geschichte, weitaus schlimmer noch als die südafrikanische Apartheid gegenüber Schwarzen – die – mittlerweile auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet – ja immerhin den Weißen nicht gebot, die Schwarzen zu töten.
Fatawas sind für jeden Gläubigen bindend – und beziehen ihre ganze moralische und rechtliche Kraft aus der Tatsache, dass sie sich stets auf explizite Stellen des Koran sowie auf konkrete Aussagen und Handlungen Mohammeds beziehen. Da der Islam “geschickterweise” Kritik an beiden verboten und mit der Todestrafe bedroht hat, können auch Fatawas von Muslimen nicht kritisiert werden. Sie bilden neben Koran, Mohammed und der Scharia das vierte religiös-geistige Gefängnis, aus dem zu entkommen für einen durchschnittlichen Muslimen nahezu unmöglich ist.
Hier gehts zum Wortlaut der Fatwa, die es Muslimen verbietet, uns “Ungläubige” zu grüßen – ob wir Christen, Juden, Hindus, Buddhisten oder Atheisten sind.
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim einen „Ungläubigen” begrüßen darf
http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5bf768678a8.0.html
Rechtsgutachten-Nr.: 7567 vom Rechtsgutachter Scheich Salih al-Fausan, einem der einflussreichsten muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens
(Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2011)
Frage:
“Ich arbeite in einer Firma mit nichtmuslimischen Mitarbeitern zusammen. Jeden Morgen begrüßen wir uns gegenseitig. Ich habe jedoch gehört, dass ein Nichtmuslim von einem Muslim nicht begrüßt werden darf. Stimmt das? Gibt es einen Unterschied zwischen dem [muslimischen] Gruß und den anderen [nichtmuslimischen] Grüßen wie z. B. ‘Guten Morgen’?”
Antwort:
“Ein Muslim darf nicht mit der Begrüßung beginnen [wenn er einen Nichtmuslim trifft]. Falls der Ungläubige jedoch einen Muslim begrüßt, antwortet dieser mit demselben Gruß. D. h., er antwortet auf den Gruß mit dem Ausspruch: ‘Ebenso’. Das hat Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – in [der Überlieferungssammlung] Sahih al-Bukhari (Nr. 133/7134) befohlen, wie von Aischa, Abdullah bin Umar und Anas bin Malkk – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – überliefert wurde.
Die Begrüßung ist Ausdruck von Zuneigung dem anderen gegenüber. Ein Muslim darf einen Ungläubigen nicht mögen, weil Allah keine Ungläubigen mag. Allah hat den Gläubigen verboten, den Ungläubigen zu mögen: ‘ O die ihr glaubt, nehmt euch nicht meinen Feind und euren Feind zu Freunden, ihnen Liebe erbietend, da sie doch die Wahrheit leugnen, die zu euch gekommen ist.’ (Sure 60,1).
Das Benutzen aller Begrüßungen [dem Nichtmuslim gegenüber] wie ‘Guten Morgen’, ist verboten, weil es ein grundsätzliches Grußverbot gibt und eben, weil der Gruß ein Ausdruck von Zuneigung ist.”
Quelle: www.al-eman.com/fatwa/fatwa-display.htm?parent=button.search&id=7567
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