Wenn unsere Systemmedien bei Verbrechen gegen Deutsche Namen oder die Herkunft des/der Täter(s) verschweigen, darf man inzwischen fast immer davon ausgehen, dass es sich bei den Tätern um (muslimische) Immigranten handelt. Besonders dann, wenn bei Verletzung des Täters gegen den Nothelfer ermittelt wird. Wie im vorliegenden Fall im roten Berlin
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Täter wird bei Angriff auf Frau schwer verletzt
07. September 2013
Wie die Berliner Zeitung schreibt, musste der Täter – ein mutmaßlicher Vergewaltiger – nach einem brutalen Angriff auf eine Frau (33) in einem Krankenhaus notoperiert werden. Für ihn endete ein mutmaßlicher Vergewaltigungsversuch infolge des beherzten Eingreifens zweier Helfer, die in bei seiner Tat überraschten, auf der Intensivstation des Krankenhauses. Der Täter schwebt in Lebensgefahr.
Anwohner der Drontheimer Straße hatten gegen 5:45 Uhr die Polizei alarmiert, weil sie durch die Hilfe-Schreie der Frau geweckt worden waren. “Als ich aus dem Fenster schaute, sah ich den Mann auf ihr hocken. Er schlug immer wieder auf sie ein”, berichtet eine Zeugin. Auch deren laute Rufe stoppten den Täter nicht.
Erst als zwei Männer auf der anderen Straßenseite auf die Situation aufmerksam wurden, und auf den Angreifer zu rannten, ließ er von seinem Opfer ab. “Er zog sofort ein Messer und ging damit auf die Helfer los”, berichtet die Zeugin. Laut Polizei kam es dann zu einem Gerangel, bei dem der Angreifer durch einen Messerstich in der Brust schwer verletzt wurde.
Den Ermittlern zufolge hatte der 33-Jährige die Frau vergewaltigen wollen. Die Frau, die bei der Attacke blutige Wunden im Gesicht erlitten hatte, konnte nach ambulanter Behandlung wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. Ihr Peiniger liegt auf der Intensivstation.
Weil der mutmaßliche Sex-Täter lebensgefährlich verletzt wurde, muss eine Mordkommission nun wegen versuchten Totschlags gegen die mutigen Helfer ermitteln.
§ 32 StGB sagt zur Notwehr folgendes:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Man darf hoffen, dass die beiden mutigen Nothelfer keine Opfer der bekannten migrantenfreundlichen Linksjustiz Berlin werden. Wir werden den Fall aufmerksam verfolgen.
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