Heilbronn: Erneut Strafbefehl gegen Islamkritiker
Die Heilbronner Justiz hat wieder einmal zugeschlagen. Nachdem es augenscheinlich ihr Ziel ist, den islamkritischen Publizisten Michael Mannheimer aus Heilbronn zum Schweigen zu bringen, hat es diesmal einen anderen erwischt: Am 22. Januar 2014 ging ein Strafbefehl des Amtsgerichts Heilbronn beim Bundesgeschäftsführer der Bürgerbewegung Pax Europa, Axel Conny Meier, der ebenfalls im Einzugsbereich der Zuständigkeit des selben Amtsgericht wohnt, ein.
Das Interessante dabei ist, dass die beiden Fälle Mannheimer und Meier sowohl örtlich als auch thematisch unmittelbar miteinander verbunden sind: Denn Meier war als Prozessbeobachter im Verfahren gegen Mannheimer dabei und verfasste darüber einen Artikel, der bei PI veröffentlicht wurde (“Prozess-Farce am Amtsgericht Heilbronn”) und auch in englischer Übersetzung bei Gates of Vienna erschien.
Dieser Artikel gefiel dem damals Vorsitzenden Richter Thomas Berkner überhaupt nicht. Denn er fand darin seine Würde und Ehre verletzt, weswegen er Anzeige wegen Beleidigung an Meier erstattete. Doch es ist in diesem Fall viel komplizierter: Berkner hat sich – so ist zu vermuten – bei seinem Dienstvorgesetzten, dem Präsidenten des Amtsgerichts Heilbronn Reiner Hettinger, über den Text von Meier beschwert. Bei Beamten scheint es möglich zu sein, dass nicht der unmittelbar Betroffene, sondern dessen Vorgesetzter Anzeige erstatten kann (Fürsorgepflicht des Vorgesetzten). Das genaue Prozedere darf man sich in der Folge etwa so vorstellen:
Hettinger stellt in seiner Funktion als Vorgesetzter des Richters am Amtsgericht Heilbronn, Thomas Berkner, einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Die nur wenige hundert Meter neben besagtem Amtsgericht arbeitenden Staatsanwälte, die in nahezu täglichem und persönlichem Kontakt mit den Amtsrichtern stehen, führen das Ansinnen des Gerichtspräsidenten willfährig aus. Nun schickt Hettingers Gericht den Strafbefehl in eigener Sache an den Beschuldigten Axel Conny Meier. Somit ist das Amtsgericht nicht unabhängig, sondern parteiisch und in eigener Sache tätig, und zwar zugleich als Beschwerdeführer und Urteilsbefinder in ein und derselben Causa… lustig!
Aus der Anzeige Berkners bzw. seines Vorgesetzten Hettinger erging nun ein Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro (60 Tagessätze à 40 Euro) an Meier. Gegen diesen Strafbefehl erhob Meiers Anwalt fristgerecht Einspruch. Damit wird es zu einem weiteren Prozess am Amtsgericht Heilbronn gegen einen mit Islamkritik befassten deutschen Bürger kommen, wobei die zuvor erwähnten Bedingungen – sehr vorsichtig ausgedrückt – erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens aufkommen lassen. Die Zweifel mehren sich, wenn man die Anklage liest. Wörtlich heißt es in besagtem Strafbefehl:
„Der Angeklagte veröffentlichte am 18.4. 2013 bis heute in dem Internet Blog “Politically Incorrect” unter der Überschrift “Prozess-Farce am Amtsgericht Heilbronn” einen Artikel, der sich mit dem Strafverfahren gegen M.M. vor dem Amtsgericht beschäftigte. Darin übte er ganz überwiegend herabwürdigende Schmähkritik an dem zuständigen Richter am Amtsgericht Berkner, wobei er diesen bewusst und gewollt persönlichkeitsbezogen als “Amtsrichter Thomas Berkner” abqualifizierte und in entsprechender Absicht ehrverletzend ausführte: “eine Verschiebung des Gerichtstermins wurde vom Amtsrichter Berkner unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.”
Halten wir – erstaunt und sichtlich betroffen – vorerst fest: Es ist also eine Beleidigung und Abqualifizierung, einen Richter an einem Amtsgericht als “Amtsrichter” zu bezeichnen. Das nachzuvollziehen erscheint uns selbst bei bestem Willen schwer bis unmöglich, insbesondere vor der Tatsache, dass – man halte sich nun fest – niemand Geringeres als der “Deutsche Richterbund” (dem der klageführende Gerichtspräsident am Amtsgericht Heilbronn Reiner Hettinger stellvertretend für seinen ihm untergebenen Richter Berkner, ebenfalls am Amtsgericht Heilbronn, vermutlich beide angehören), seine Richter an den Amtsgerichten in Deutschland wie nennt? Richtig: „Amtsrichter“.
So steht auf der Homepage des Deutschen Richterbunds wörtlich folgendes: „Mehr als die Hälfte aller Richter, die bundesweit in der ordentlichen Justiz tätig sind, sind Amtsrichter. Sie stellen damit die Mehrheit der Richter in der ordentlichen Justiz.“
Und – um der Absurdität dieses Strafbefehls schließlich die Krone aufzusetzen – existiert ein eigener, ganz spezieller Berufsverband, dem ausschließlich Richter an deutschen Amtsgerichten angehören können, und der nicht etwa heißt: “Verband von an Amtsgerichten tätigen Richtern”, sondern “Amtsrichterverband e.V.”.
Mit anderen Worten: Die von Conny Axel Meier für den Richter am Amtsgericht Heilbronn Berkner gewählte Bezeichnung “Amtsrichter” wird sowohl vom Deutschen Richterbund als auch vom Berufsverband der Amtsrichter exakt so als Berufsbezeichnung für den Richterstand jener deutschen Richter benutzt, die als Richter an deutschen Amtsgerichten tätig sind. Wozu ohne jeden Zweifel auch Thomas Berkner zählt.
Doch das Amtsgericht Heilbronn sieht in der üblichen und hochoffiziellen Berufsbezeichnung „Amtsrichter“ eine “ganz überwiegend herabwürdigende Schmähkritik” mit dem Ziel der Abqualifizierung (!) des klageführenden Richters Berkner. Nun haben wir – wenn die Sichtweise des Amtsgerichts Heilbronn zutreffen sollte – als juristische Laien folgende Fragen an den Beschwerde führenden Richter Berkner, an dessen Dienstvorgesetzten, den Amtsgerichtspräsidenten Hettinger und deren beider Arbeitsstelle, das Amtsgericht Heilbronn, das den Strafbefehl gegen Axel Conny Meier ausstellte:
1. Sollte Meier diesen Strafbefehl bezahlen (indem er seine Beschwerde zurücknimmt) und wegen Beleidigung Berkners, den er als “Amtsrichter” (so der Strafbefehl) herabwürdigte, bestraft werden: Müsste dann das Amstgericht Heilbronn nicht umgehend Strafbefehle gegen den “Deutschen Richterbund” und gegen seine eigenen Berufsverband, den “Amtsrichterverband e.V.”, ausstellen, die beide (s.o) exakt diese Bezeichnung für Richter an Amtsgerichten führen?
2. Sollte Meier den Prozess durchziehen und verlieren: Müsste dann das Amtsgericht Heilbronn nicht sofort den “Deutschen Richterbund” und den Berufsverband der Amtsrichter ebenfalls verklagen? Schließlich wird von beiden der im Strafbefehl erwähnte “abqualifizierende” Begriff “Amtsrichter” ganz offiziell als Berufsbezeichnung von Richtern geführt, die an Amtsgerichten tätig sind.
3. Oder wird ein solcher juristischer Fauxpas intern ohne jedwede Konsequenzen für Mitarbeiter eines Berufsstands abgewickelt, der manchmal – wegen dessen Quasi-Unangreifbarkeit selbst bei klaren Gesetzesverstößen – als “Herrgötter in Schwarz” bezeichnet wird?
4. Wie kann es sein, dass ein deutsches Amtsgericht nicht weiß, dass seine Richter von offizieller Seite und ihren eigenen Berufsverbänden “Amtsrichter” genannt werden?
5. Wie kann es sein und durchgehen, dass ein Amtsgericht Klage führt gegen einen deutschen Bürger, der einen Richter am Amtsgericht zutreffend als “Amtsrichter” betitelt, mit der Begründung, dies sei eine “überwiegend herabwürdigende Schmähkritik an dem zuständigen Richter am Amtsgericht Berkner”?
6. Geht es dem Amtsgericht Heilbronn, das diesen Strafbefehl erlassen hat, in erster Linie gar nicht um den (völlig unzutreffenden und absurden) Vorwurf der Beleidigung, sondern um den Tatbestand, dass ein deutscher Bürger es gewagt hatte, einen Richter überhaupt zu tadeln? Geht es hier also um die zukünftige Verhinderung jeder Richterschelte, die – man lese entsprechende Artikel – von vielen Richtern auch als “Majestätsbeleidigung” eines sich unangreifbar wähnenden Berufsstands gesehen wird?
Fragen über Fragen, bei denen wir allerdings ziemlich sicher sind, dass wir seitens des Amtsgerichts Heilbronn keine Antworten hören werden. Aber vielleicht findet diese Justiz-Posse ja Eingang ins Allerheiligste der deutschen Juristen, und zwar als Artikel in der “Neuen Juristischen Wochenschrift” (NJW), der laut Wikipedia “bedeutendsten Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland” und wird darin – abgeschirmt von der lästigen nichtjuristischen Öffentlichkeit – intern juristisch besprochen.
Nun, das war der erste Streich des Amtsgerichts Heilbronn gegen Conny Axel Meier. Richter Berkners zweiter Vorwurf im Hinblick auf die in Meiers Artikel angeblich enthaltene Schmähkritik lautet wie folgt (wörtlicher Auszug aus dem Strafbefehl gegen Meier):
[…] „eine Verschiebung des Gerichtstermins wurde vom Amtsrichter Berkner unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Ein Angeklagter, dem das Recht auf Verteidigung auf solch miese Art vorenthalten wird, ist selbst aus den Volksgerichtsprozessen des Roland Freisler unbekannt. Obwohl auch dort die Urteile meistens schon vor Prozessbeginn feststanden, erlaubte man doch pro forma den Angeklagten die Hinzuziehung eines Verteidigers. Selbst dies wurde Michael Mannheimer am Amtsgericht verwehrt. Ein faires Verfahren sieht anders aus.“
Eine wissenschaftliche Nachforschung wird belegen, dass Meiers Aussage zu Roland Freisler historisch richtig ist. Eine juristische Nachforschung wird belegen, dass es ebenfalls richtig ist, dass Berkner gegen § 217 StPO, 218 verstieß, als er den Antrag des Mannheimer-Verteidigers, den Gerichtstermin aufgrund einer zu spät eingegangenen Einladung an die Verteidigung zu verschieben, abschmetterte. Es wird ebenfalls bewiesen werden, dass die seitens der Mannheimer-Verteidigung gegen Berkner (und andere Richter) eingegangenen Befangenheitsanträge ebenfalls zu Unrecht abgewiesen wurden.
Damit ist die Behauptung Meiers, dass das Heilbronner Gericht einem Angeklagten rechtswidrig verweigerte, von seinem Anwalt verteidigt zu werden und eine eine Verschiebung auf einen anderen Termin ebenfalls verweigerte, wahrheitsgetreu und richtig. Die von Meier zitierten Fakten sind sowohl jede für sich als auch in ihrer Analogie zueinander unstrittig. Aus ihnen zu schlussfolgern (was vermutlich seitens Berkner, seinem Dienstvorgesetzten und seitens der Heilbronner Staatsanwaltschaft erfolgte), dass Meier damit den Richter Berkner auf dieselbe Stufe mit Roland Freisler gestellt habe, ist unzutreffend und durch nichts belegt.
Meier bedient sich eines Vergleichs, der gerade angesichts unserer NS-Vergangenheit und den Bemühungen Deutschlands nach der NS-Zeit, sich von dieser Ära abzugrenzen, berechtigt und zutreffend ist. Dass Berkner kein Freisler ist, ist wohl unstrittig und wurde uns von Meier auch ohne Wenn und Aber bestätigt. Allein die Verhinderung eines Anwalts durch Berkner war das Thema, diesen mit der Praxis Freislers in Zusammenhang zu bringen, der dies in diesem singulären Analogiepunkt den Angeklagten im Gegensatz zu Berkner eben gestattete. Wenn solche Analogien von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind, dann gibt es keine Meinungsfreiheit mehr.
Conny Axel Meier sieht dem Prozess gelassen entgegen. Gegenüber PI sagte er, er sei nur erstaunt gewesen, dass Richter so dünnhäutig seien. Im Übrigen wolle er sich zu seinem laufenden Verfahren nicht weiter äußern.
Nachtrag:
Während eine Klage gegen Mannheimer wegen angeblicher „Volksverhetzung“ – die zeitlich lange vor der Klage Bodenmillers erfolgte, immer noch nicht eröffnet wurde (Grund war Mannheimers Aufruf zum Widerstand gegen das politische Establishment. Klageführer ist ein Imam in Nordrhein-Westfalen), wurde die zeitlich später erfolgte Bodenmiller-Klage im Eiltempo durchgedrückt und mit dem (für außenstehende Beobachter) erwarteten Schuldspruch beendet. Man wollte Mannheimer schuldig sehen. Dies schien allen Prozessbeobachtern (außer den anwesenden Medienvertretern, die Mannheimer ebenfalls gerne verurteilt sähen) klar zu sein.
Die Klagen gegen Mannheimer zielen damit primär auf die gerichtliche Behinderung bzw. das Abstellen jeder Islamkritik (die ein Teil des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist), während die Klage gegen Meier die Strategie verfolgt, jede Kritik an Richtern zu kriminalisieren. Beide Themen hängen eng miteinander zusammen, sowohl räumlich als auch inhaltlich: Denn die beauftragten Richter sind in Sachen Islamkritik befasst.
Ließen sie es zu, dass ihre Verfahrensweise oder Urteile kritisiert würden, wären sie bei ihren Urteilen gegen Islamkritiker angreifbar. Daher gehen sie gegen Islamkritiker ebenso schonungslos und mit rechtlich fragwürdigen Methoden vor (um es ganz vorsichtig zu formulieren) wie gegen jene, die sie kritisieren. Denn wenn eine Kritik an Richtern nicht mehr möglich ist, dann sind sie dort, wo sich viele Richter gerne sehen: Über dem Gesetz schwebend als “Götter in schwarzen Roben”.
Quelle: http://www.pi-news.net/2014/02/heilbronn-erneut-strafbefehl-gegen-islamkritiker/ | PI, 07. Feb 2014 |
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Das ist nicht nur eine Provinzposse. Das ist Richterwillkür pur. Wenn hier nicht eine übergeordnete Justizinstanz einschreitet und die Herren Richter am Amtsgericht Heilbronn abmahnt sowie diesen lächerlichen Strfabefehl einstmpft, dann wissen wir, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat, sondern in einem Richterstaat leben. Anstelle von „Recht“ werden in einem solchen „Urteile“ gesprochen. In Heilbronn scheint dies ja schon lange der Fall zu sein. Quo vadis, Germania?
Auch hietr muß man Frank Fahsel Ex-Richter am LG Stuttgaart zitieren…
„“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ – Frank Fahsel, Fellbach, in der Süddeutschen Zeitung am 9. April 2008″
wir leben in der BRD in keinem Rechtsstaat oder Demokratie und mit weniger Meinungsfreiheit al in Russland oder Nordkorea.
Wenn Musels Deutsche umbringen und totreten ist es nur Sachbeschädigung unf gibt Freispruch pur. Also wo ist der Rechtsstaat in der BRD?
Einst war hier das Land der Dichter.
Heut ist es das Land der doofen Richter.
Kratzebuckel vor dem Musel.
Und im Weinberg gibts den Fusel.
Kenne Conny Meier persönlich u.halte ihn für
einen sehr verantwortungsvollen Menschen der
sich einfach der Wahrheit verpflichtet fühlt.
Aber so wie Ihm wird es wohl Allen ergehen die
sich nicht zur verlogenen „politischen Korrektheit“
zwingen lassen.Die Gruppe „Weiße Rose“ nennt
sich nicht von ungefähr so! Und IHR, die ihr
noch an euren Computern sitzt,wird es vielleicht
ein kleines bißchen später treffen – aber es wird
kommen, wenn nicht vorher etwas ganz gravierendes
geschieht.Wie sagen wir Mannheimer?…Uffpasse!
PS. Conny, falls du Das liest – Gruß von deinem
dicken Freund. (wir sind doch dicke Freunde, oder?)
Das ist vom Amtsrichter bereits geübter vorauseilender Gehorsam zur erwartenden Amtssharia
und da urteilt dann der erhabene Kinderfxxx (gelöscht von Admin +++) Mohamed höchstpersönlich im Namen Allahs.
Ein Zeitzeuge, wie die Faschisten Österreich überrannten
http://derstandard.at/1389859666228/Alfred-Hirschenberger-Wir-waren-nur-noch-das-Gsindel
Damals waren die Richter von derselben Sorte!
Wie im Nazitum sind deutsche Richter auf der Seite der Faschisten ,diesmal dem Islam-Faschismus verfallen !
Es ist unfassbar das diese Leute aus unserer Geschichte nichts gelernt haben und diese Richter haben auch noch studiert .
Vaterlandsverrat und Mitschuldig an allen von Moslems getöteten Deutschen ,das sind Deutsche Richter . Es ist unfassbar ,das es schon wieder geschiet !
Vielleicht steckt da aber auch der KRAKE – DGB mal wieder dahinter, der nicht nur gerne die Presse lenkt, sondern auch an seinem Rassen-Hass gegen Andersdenkende deutsche arbeitet.
http://nordwuerttemberg.dgb.de/jugend/antifaschismus
(das verlogene „kümmern“ muss hier durch das realistische „aufhetzen“ ersetzt werden. Unbekümmerte Jugend kommt von alleine nicht auf so radikalisierte Ideen. Die antifa ist die Terror Sturm Truppe des DGB und links-Parteien, alles belegbar!)
Sind die DGB-Mitglieder mehrheitlich damit einverstanden? Mit welchen Geldern unterstützen die Gewerkschaften ihre antifa Sturmtruppen? Die überwiegend erwerbslose antifa – terror-Jugend ist finanziell erstaunlich gut ausgestattet. Gibt es schwarze Kassen des DGB für antifa terror unterstützung?
Wenn es gerade mal nichts zu streiken gibt, haben die Gewerkschaften unter voller Bezahlung Zeit für alles mögliche. Die Gewerkschaften müssen dringend von unabhängiger Seite überwacht werden.
MM: In der Tat: Unsere Gewerkschaften sind von Linksextremisten unterwandert. Je weiter man in der Hierachie nach oben geht, desto linker sind die Gewerkschaftsmitglieder. So arbeite etwa die Vosrsitzende des DGB Heilbronn Hand in Hand mit der antifa zusammen. Und die „Heilbronner Stimme“ schreibt kein Wort dazu.
DIE FRÜCHTE DER LINKEN GEHIRNWÄSCHE
Weil sie einen Pärchen-Streit schlichten wolltenMob bepöbelt
Polizisten auf Zeil
BILD war dabei – lesen Sie mal, was sich Polizisten bei der Festnahme auf der Zeil anhören müssen.
? Ein junge Frau: „Lassen Sie die Frau in Ruhe, die hat nichts getan.“ Einer der Polizisten: „Die hat uns angespuckt.“ Frau: „Gut so, Bullenschwein.“
? Ein älterer Mann rennt hin, schreit: „Ukraine ist überall, ihre Drecks-Bullen.“
? Eine Seniorin: „Lassen Sie die Frau gehen.“ Die Festgenommene spuckt wieder alle Polizisten an, schlägt um sich. Die Seniorin wiederholt: „Was soll das, lassen Sie die Frau gehen, die hat doch nichts getan.“
? Eine Jugendliche ruft: „Hey Ihr Polizisten, ich habe auf den Boden gespuckt, verprügelt Ihr mich jetzt auch?“
? Ein Südländer ruft der Festgenommen aufmunternde Worte zu, will sie von den Polizisten wegziehen. Der Freund der Festgenommenen kommt dazu: „Hey Du scheiß Türke, ich versteh‘ Dich nicht, verpiss‘ Dich.“
? Eine Frau mit einem Pittbullterrier: „Ihr Polizisten macht meinem Hund Angst. Ich lass‘ ihn gleich los.“
? Eine ältere Frau bleibt stehen: „Warum fassen Sie die arme Frau so hart an.“ Polizist entschuldigend: „Die hat uns angespuckt, getreten.“ Frau dreht sich weg: „Da muss man doch nicht so hart zupacken.“
? Eine andere Frau wütend: „Hände weg von der hilflosen Frau!“
? Ein Dame schreit: „Ruft denn keiner die Polizei, um diese Zivilpolizisten festzunehmen?“
? Zwei Männer in gebrochenem Deutsch: „Bastarde, verdammte.“
? Ein Mann filmt mit Handy, plärrt: „Polizeistaat.“
? Ein Senior keift: „Das ist typisch Frankfurt, diese Polizeigewalt.“
Minutenlang müssen sich die Polizisten rechtfertigen, entschuldigen und flüchten schließlich mit der Festgenommen in eine Häusernische in die Stiftstraße. Polizei-Alltag auf der Zeil…
http://www.bild.de/regional/frankfurt/zeil/poebel_mob_kesselt-polizei_ein-34527852.bild.html
Eine Diktatur erkennt man daran, dass die Logik von der Obrigkeit ausgeschaltet wurde, damit man mittels Logik sich gegen Willkürentscheidungen dieser Obrigkeit nicht mehr wehren kann.
Es ist doch ein Unding, dass in einem Buch steht :“Tötet alle Ungläubigen…“ und das Buch und die ihm entstammende Bewegung wird nicht verboten, andererseits ist die Bezeichnung „Negerküsse“ quasi verboten, obwohl „Küsse“ doch etwas Schönes sind, es heißt doch nicht „Negerschläge“ oder „Negertritte“. Was den Bundesgaugler in Indien angeht, er betreibt stinkendes Pfaffentum. Man hätte es aber wissen können, kam der Vorschlag für seine Kandidatur nicht von den Grünen?
Schon komisch die Badenzer. Ein Mann äussert nur seine Meinung und dann sowas,… Anzeige wegen Beleidigung???? Sehr witzig.
Eigene freie Gedanken = freie Meinungsäusserung = Straftatbestand????
antifa – Aufzucht:
Silke hatte zuvor viele Jahre im „Irrenhaus“ gearbeitet, bevor sie geeignet genug erschien „Die Gewerkschaft“ zu vertreten.
Ihr unverholener Rassen-Hass gegen anders denkende Deutsche ist extrem ausgrenzend.
Mit ihrer Hetze gegen alles was sie rechts vermutet tritt sie brutal wirkend gegen Andersdenkende Deutsche an.
Eine Straftat hatte sie als Kurage bezeichnet.
Man könnte fast vermuten, die sei in Friedhofs Nähe aufgewachsen und deswegen so geschädigt..
Offenbar steht die über der Gesellschaftlichen Grundordnung und macht unverholen Hetze gegen friedliche deutsche Politik-Schaffende.
Woher kommt ihr Deutschen feindlicher Hass.
Die antifa-Volksverhetzer und Deutschen-Hasser die sie anscheinend betreut, hatten sich früher bei Ihr im Haus getroffen.
Sicher sind die gerne noch bei Ihr zu Gast
Oh weh, was das Internet so alles weis:
http://www.pi-news.net/2014/01/urteil-gegen-antifa-rassist-gilt-als-beleidigung/#comment-2427701
http://www.yasni.de/silke+ortwein/person+information
Polizisten auf der Zeil:
Die Polizisten sind zu bedauern. Hier geht es letztlich auch um unser aller Sicherheit.
Zu liberal ist selbst – vernichtend!
Unsere irren Politiker haben aber auch alles her geschenkt. Unser Geld, unsere Staatsautorität.
Als das Urteil gegen Genital-Verstümmelung gefällt war, da war die irre Politik schnell dabei, für die kranke Kinder – misshandler Sekte eine Sondergenehmigung zu basteln.
Also Körperverletzung ist nun doch keine Körperverletzung.
Da hat der Staat seine Autorität verschenkt und die Justiz der Lächerlichkeit preis gegeben.