
Richter fällen en masse Urteile, die im Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Und niemand schreitet ein. Denn das Richteramt ist wie der Stand der Journalisten eine Gewalt im Montesquie’schen Sinne, die keine kontrollierende Gegengewalt befürchten muss. Die Montesquieu’sche Gewaltenkontrolle war zwar gut gemeint. Doch war sie wohl schon seit ihrem Beginn eine reine Schimäre
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Von Michael Mannheimer
Leben wir tatsächlich in einem Rechtsstaat?
Ein bekannter deutscher Jurist, der – weil noch nicht im Ruhestand und daher auf Mandate angewiesen – hier namentlich nicht genannt werden will, sagte, auf die Rechtsstaatlichkeit angesprochen, dass an diese nur jene glaubten, die noch nie einen Prozess hätten durchstehen müssen. Wir lebten – so dieser Experte – nicht in einem Rechts-, sondern in einem Richterstaat. Soll heißen, dass nicht das Gesetz, sondern die politische Gesinnung des jeweiligen Richters den Ausschlag bei dessen Urteilen gibt.
Was – laut Gesetz – nicht sein darf, ist dennoch längst Alltag in deutschen Gerichtssälen. Richter, laut Gesetz unabhängig, sind – auch wenn sie dies vergessen zu haben scheinen – in ihrer Rechtsprechung keinesfalls unabhängig. Sie haben sich an die Gesetze zu halten, sowohl was die strafrechtliche Einordnung des Delikts, aber auch, was den Strafrahmen des Delikts anbetrifft.
So hat etwa – um ein krasses Beispiel zu nennen – ein linker und proislamischer Richter – einen „Ehrenmord“ nicht unter dem Aspekt „kulturspezifischen Handelns“ zu berücksichtigen und aus diesem Mord-Delikt (es gibt kein Gesetz, das ‚“Ehrenmord“ gesondert berücksichigt. Ehrenmord ist laut Gesetz Mord) ein „Totschlags-Delikt“ zu machen. Er hat auch nicht die gesetzliche Handhabe, einen sagen wir zur Tatzeit 24-jährigen und damit erwachsenen islamischen Ehrenmörder unter Hinweis auf dessen kultureller Herkunft und möglicherweise Unkenntnis des deutschen Gesetzes unter dem wesentlich günstigeren, jedoch willkürlich definierten Jugendstrafrecht mit Gefängnisstrafe auf Bewährung (!) abzuurteilen. Ein erdachter Fall? Im Gegenteil. Alltag bei deutschen Richtern, die sich bemühen, „kultursensible“ Urteile zu fällen.
Doch es gibt kein Gesetz für kultursensible Urteile. Damit stellen sich diese – meist rotgrünen – Richter eindeutig über das Gesetz und sind der Rechtsbeugung anzuklagen. Es dürften hunderte solcher Richtergestalten geben, die Tag für Tag deutsches Recht beugen.
- Gibt es Richter, die deswegen vom Richterbund ermahnt oder von der Bundesanwaltschaft angeklagt wurden? Mir nicht bekannt.
- Gibt es Richter, die wegen Rechtsbeugung verurteilt wurden und ihren Dienst quittieren mussten? Auch dazu ist mir kein einziger Fall bekannt.
- Macht sich der Staat schuldig, solche Richterurteile nicht sofort zu kassieren und auffällige Richter aus dem Dienst zu entfernen? Mit Sicherheit.
- Gibt oder gab es bislang rechtliche und/oder berufliche Konsequenzen für diese Art von Untätigkeit im Amt? Mir ebenfalls unbekannt.
- Kann es sein, dass das Richteramt derjenige Berufsstand ist, der am glimpflichsten davonkommt und davonkam, wenn er in braunen (Drittes Reich) oder roten (DDR) Unrechtszeiten Unrechtsurteile gefällt und/oder glühender Aktivist des jeweiligen Unrechts-Regimes war? Ich vermute mal ja.
Jedenfalls werden eher 1000 mitläuferische Schornsteinfeger oder Lokführer aus ihren Ämtern entfernt als ein einziger Richter, wenn es um die „Aufarbeitung“ der Nazi- oder SED-Vergangenheit geht.
So kann es sein, dass ein Ex-DDR-Bürger, der wegen „staatsfeindlicher“ Umtriebe (weil er es etwa gewagt hatte, den blühenden DDR-Menschenhandel mit der BRD als solchen zu kritisieren) von einem DDR-Richter zu 10 Jahren Bautzen verurteilt wurde, von demselben Richter 20 Jahre später nun wegen „Volksverhetzung“ verurteilt wird, weil er den Menschen- und Sklavenhandel, den es in zahlreichen islamischen bis heute noch gibt, in einem Leserbrief etwa kritisiert hat.
Richter und Journalisten: Berufe ohne Kontrolle durch eine gesetzliche Instanz
Das Richteramt ist wie der Stand der Journalisten eine Gewalt, die keine kontrollierende Gegengewalt befürchten muss. Die Montesquieu’sche Gewaltenkontrolle war zwar gut gemeint. Doch war sie wohl schon seit ihrem Beginn eine reine Schimäre. Ein schönes Demokratie-Märchen, das in den Schulen gerne gelehrt und in den Medien gerne zitiert wurde, sich aber, je höher man in die Hierachie der jeweiligen Staatsgewalt ging, immer nebulöser zeigte, um sich dann ganz „oben“ in nichts aufzulösen.
Beispiel gefällig?
Man kennt die Direktiven einiger Justizministerien an ihre Richter, im Falle von Gewaltverbechen seitens islamischer Zuwanderer möglichst „kultursensible“, will heißen täterfeundliche Urteile zu fällen. Hat ein solcher ministerieller Erlass Gesetzeskraft? Nein. Kann, ja müsste er daher seitens der Richter ignoriert werden? Ja. Geschieht dies auch? So gut wie nie.
Denn ein Richter, der sich an diesen ungesetzlichen Minister-Erlass nicht hält, kann davon ausgehen, dass es mit seinen Karriereträumen ein für allemal vorbei ist. Das zuständige Justizministerium merkt sich solch reninente Richter – auch parteienübergreifend für den Fall, dass eine andere Partei an die Macht kommen sollte.
Die „Banalität des Bösen“ sorgt für das Ende jeder schlafenden Demokratie
Wer glaubt, dass die Wende einer Demokratie hin zu einer braunen, roten oder grünen Diktatur mit blutigen Aufständen, mit Bürgerkrieg oder ähnlichen begleitet sein müsse, der irrt. Die politische Theoretikerin Hannah Arendt schuf ihrerzeit den berühmten Begriff von der „Banalität des Bösen“, als sie die Machtergreifung der Nazis in der Weimarer Republik analysierte.
Es sind demnach keine Großereigneisse, die den Nazis zur Macht verhalfen. Sie bedrohten keinen Beamten mit Folter, Gefängnis oder Tod, wenn er nicht in die Partei eintrat oder sich einer ungesetzlichen Direktive von „oben“ widersetzen sollte. Es war viel einfacher: Sie drohten mit Banalitäten wie Karrierestopp oder Versetzung. Kaum mehr. Und diese Drohung wirkte so gewaltig, dass sich die Macht der Nazis – deren Herrschaft in unmittelbaren Jahren nach ihrer Machtergreifung keinesfalls unerschütterbar etabliert hatte (Zeitungen schrieben 1933 von einem vermutlich nur „kurzen Zwischenspiel“ Hitlers), erst ab Ende 1934/Anfang 1935 so zu festigen begann, dass diese Herrschaft am Ende total(itär) werden konnte.
Diese Festigung war das Resultat millionenfacher Einzel-Entscheidungen kleiner Bürger, Mitläufer und Karrieristen in allen Berufsständen. Millionenfache, winzige und scheinbar banale Entscheidungen zugunsten ihres kleinen Glücks – die sich am Ende aber als verheerend für die Freiheit und friedliche Zukunft Deutschlands erwiesen.
Diese Mitläufer haben wir auch heute. Welche Richter wenden sich schon gegen die political correctness und sprechen islamkritische Bürger klar und eindeutig – mit Verweis auf die Meinungsfreiheit – vom Vorwurf des „Rassismus“ oder der „Volksverhetzung“ frei? Welche Journalisten schreiben schon Tacheles über den totalitären Islam, decken dessen schonungslose Menschen- und Freiheitsfeindlichkeit auf und riskieren damit ihre Karriere? Welche Lehrer begehren auf gegen den täglichen Terror durch islamische Schüler gegen biodeutsche Mitschüler und gegen die Lehrerschaft?
Kritik an der „richterlichen Unabhängigkeit“: Zuerst Top-Nazirichter, dann Top-BVerG-Richter
Der am 19.01.1994 verstorbene Nazijurist und ehemalige Dezernent für Sondergerichtssachen bei der Staatsanwaltschaft Bamberg Dr. Willi Geiger gehörte seit 1951 nicht nur als Senatspräsident dem BGH, sondern gleichzeitig auch dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe seit dessen erster Stunde im September 1951 in Personalunion an. 1978 trat er nach 28jähriger Tätigkeit am BverfG in den Ruhestand. Geiger muss rückblickend als Feind der im Bonner Grundgesetz gegen die Allmacht des Staates unverletzlich verbürgten Freiheitsgrundrechte betrachtet werden Quelle
Wie solche Mitläufer problemlos von einem System ins nächste wechseln können möge am Beispiel des Nazi-Juristen Willi Geiger verdeutlicht werden. Dieser fällte gandenlose Todesurteile im Dritten Reich, war ein gefälliger und untertäniger Mitläufer des Nationalsozialismus – und machte gleichwohl eine glänzende Karriere in der darauffolgenden Demokratie der Bonner Republik:
Über die Person Geiger hat der Richter am OLG i. R. Dr. Kramer unter dem Titel »Ein vielseitiger Jurist Willi Geiger (1909 – 1994)« sich wie folgt geäußert:
»Geiger gehörte sowohl dem Bundesgerichtshof (ab 1950, ab 1951 als Senatspräsident) als auch dem BVerfG (10 Jahre lang in dieser Doppelfunktion) als ›Mann der ersten Stunde‹ an. Sowohl von der 26jährigen Amtsdauer (1951 – 1977) als auch vom Einfluss her gehörte er zu den bedeutendsten Richtern des BVerfG. Man nannte ihn gerne den ›heimlichen Vorsitzenden‹ des 2. Senats oder auch einfach den ›starken Mann in Karlsruhe‹«.
Dieser Willi Geiger war erkennbar ein überzeugter Nazi-Jurist. Er war Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg und hat dort in mindestens fünf Fällen die Todesstrafe erwirkt. In seiner rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit 1941 schreibt er über den Arierparagraphen, durch den jüdische Journalisten allein wegen ihrer Abstammung Berufsverbot erhielten:
»Die Vorschrift hat mit einem Schlag den übermächtigen, volksschädigenden und kulturverletzenden Einfluss der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse beseitigt«.
In dieser Arbeit steht auch folgender Satz: Von einem pflichtbewussten Journalisten müsse
»im Interesse des Staates die Wahrheit im Konfliktfall (…) zwar nicht verfälscht, aber totgeschwiegen werden«.
Geiger widersprach darin auch dem Glauben,
»man müsse die Menschenrechte, die Grundrechte der Bürger vor der Willkür der Allmacht des Staates schützen«.
Es darf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermutet werden, dass Geiger, der auch den Eid auf den „Führer“ geleistet hatte, seine Gesinnung nicht mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes geändert hat.
Aus der Tatsache, dass er als persönlicher Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler als Leiter des Verfassungsreferates im BMJ den Entwurf des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erarbeitet hat, wird mit Fug und Recht abzuleiten sein, dass er das BVerfGG vom 13.03.1951 entsprechend seiner in der Promotion geäußerten geistigen Gesinnung geformt hat. Bereits 1950 war er zum Richter am BGH ernannt worden. Im September 1951 trat er seine Richterstelle am BVerfG im 2. Senat an.
Erkennbar ist es dem Wirken von Geiger zuzuschreiben, dass es zur regelmäßigen Anwendung überpositiven Rechts in der bundesdeutschen Judikatur gekommen ist. In seinem Buch »Grundrechte und Rechtsprechung«, 1. Auflage 1959, Verlagsbuchhandlung Anton Pustet in München, schreibt Geiger im Aufsatz »Das Verhältnis von Naturrecht zu positivem Recht« auf Seite 65 nämlich:
»Für alles Recht, das gesetzte Recht, das Gewohnheitsrecht und das Naturrecht ist der tiefere Grund der Geltung und Verbindlichkeit, seine Vereinbarkeit mit der Seinsordnung, und letzter Geltungsgrund allen Rechts ist der Urheber aller Ordnung Gott, der Herr und Schöpfer. Lex devina, lex aeterna, lex naturalis, lex positia: in dieser Reihe liegen übereinander die Gründe einer Rechtsnorm. Die Staatsgewalt ist weder einzige noch letzte Quelle des Rechts.«
Diese “Rechtsdoktrin” wird offensichtlich in unserer heutigen, „bunten“ Republik angewandt! Aus dem Grunde wird auch jetzt bei Urteilen gegen Moslems, die Doktrin des Koran, angewandt. Ein klarer und eindeutiger Rechtsverstoß. Denn nirgendwo ist ein Gesetz zu erkennen, die solch richerliches Handeln erlaubt.
Erinnern wir uns an Artikel 97 des Grundgesetzes, demzufolge die Richter nicht vollkommen unabhängig sind. Sie sind, so der Artikel, „dem Gesetze unterworfen.“
Es muss daher gefordert werden ein gesetzliche Instanz zu errichten, die die Richter auf deren gesetzliche konforme Urteile hin überprüft. Das Problem dabei: Wer kontrolliert wiederum diese Instanz?
Michael Mannheimer, Deutschland, 14.014. 2014
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Klasse Analyse von Mannheimer. Was er schreibt, ist schon lange mein Bauchgefühl. Danke für diesen Text. Der Cihterstand hat weder die Nazis abgehalten, noch hält er heute die rotgrünen Sozis ab, sich gegen ihr Volk zu verschwören. Im Gegenteil: Er ist wie eine Hure: Schläft mit dem, der gerade an der Macht ist.
Schließe mich den Worten meine Vorgängers ohne Wenn und aber an. Dank an Mannheimer. Solche Männer braucht unser Land.
So ist es mit den Nazirichtern, und so ist es auch mit den DDR-Richtern. Die hatten ein Pendant zu Freisler: Die „rote Hilde“. Hilde Benjamnin fällte Todesurteile in der DDR am Fließband.Aam liebsten gegen Kritiker des Unrechtsregimes. Erhielt dafür zahlreiche Ehrungen vom Politbüro. Und wurde gar zur Justizministerin ernannt.
„Ob grün, ob braun, ob rot: Ganz gleich…es ist des Volkes Tod!“
Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung,
seiner Rasse,
seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen … bevorzugt werden.
GG 3.3
MM: Danke für diesen wichtigen Hinweis. Und genau diese Bevorzugung (Islam) bzw. Benchteiligung (Biodeutsche) nimmt mehr und mehr zu.
“ Nur ein toter Deutscher , ist ein guter Deutscher !“
Das sagt uns ein türkischer Journalist :
Wie ein türkischer Journalist den Deutschen das Aussterben anempfiehlt – selbst gute Bildung nicht vor Extremismus schützt und wie das mit Rassismus gegen sich selbst funktioniert . Gefunden auf : http://www.deutschelobby.com
Sogar die Linken wollen den Volkstod der Deutschen ,wie es Herr Mannheimer auf seinem Blog hier festgehalten hat .
Sie wollen alle den Deutschen Volkstod !
Sollen Wir Deutsche jetzt sofort unsere Kinder ,Enkel und dann uns selbst töten ,ist das ein Befehl von ganz Oben ,ja ? Bei unserem Volk glaube ich auch das Wir das beim Wort nehmen ,also meine lieben Landsleute nehmt Euch eure Gewehre oder Seile was ihr auch immer zur Verfügung habt ,denn wir sind doch die Bösen und müssen gehorchen .Wir Alle sind doch die Nazis und die Türken und Deutsche Vaterlandsverräter sind die Guten . Worauf wartet ihr noch ? Unser Volk soll ausgerottet werden und wenn wir es selber machen ist doch besser als von den islamischen-türkischen Bestien am Kreuze genagel zu werden ,gel ? Deutsche sind verdammt unterwürfig und obrigkeithörig zusein ,von wegen die Macht geht vom Volke aus ? Ha – Deutsche Polititer arbeiten daran
Mit Video : Wie die BRD VERSUCHT ,UNS STAATENLOS ZUMACHEN !!!
Eine Lösung ???
Die meiner Meinung nach längst überholte Methode,
dass ein Richter über mich urteilen kann, ist mir
schon längst höchst suspekt.
Und er bildet sich seine Meinung nicht allein aus
den Akten.
Nein er bueruteilt mich auch danach was ich sage
und woher ich komme.
Je höher der Stand desto drakonischer die Strafe.
Je ausländischer ich bin, desto niedriger und mit
viel Entschuldigungen ergehendes Urteil.
+++++
Dem Richter gehört ein Gremium aus charaktervollen
Menschen zu Seite gestellt.
Über dieses Gremium dürfen aber keine Gewerkschaften
Kirchen oder sonstwelche Sozialfuzzis entscheiden.
Dieses Gremium wird vom Volk gewählt und darf nur
ein Jahr im Amt sein.
+++++
Und ganz wichtig.
Ein Richter muss für seine Fehlurteile haftbar
gemacht werden können.
Schauen sie den Fall Möllath in Bayern an.
Der Mann saß lange Jahre unschuldig im Gefängnis.
Und heute ducken sich die feigen Gestalten weg.
+++++
Diese Änderungen möchte ich und sicherlich viele
Andere auch.
Ich will, dass wieder Recht gesprochen wird und
nicht „links“.
“ Psychopathen benötigen viel Geld “
Lesenswert : http://www.krisenfrei.wordpress.com/2014/04/13/psychopathen-benötigen-viel-geld/
Darum lassen Richter diese daherlaufende kriminelle-mörderische Moslems-Asylanten wieder frei !
Nur das diese Richter und Politiker selber Psychopathen sind, das sie diese Mörder in unser Land reinlassen um uns zu bestehlen ,zuermorden und zu vergewaltigen . Und wenn wir Deutsche uns gegen diese Schmarotzer und Islamisierer zur Wehr setzten werden Wir von diesen Richtern und Politiker noch beleidigt . Pfui Teufel was für korrupte,psychokranke,gemeingefährliche ,deutschlandfeindliche Gesellschaft die doch sind . Ich hätte mir vor vielen vielen Jahren nicht vorstellen können das wir mal eine solche Verbrecher und Räuberbande in der Politik haben werden ,nie …….. Man kommt sich vor wie im falschen Film ,helft mir heraus ich bin eine Deutsche . Ich will mein Altes Deutschland wieder haben!
Was in dieser Analyse, die ich sehr gut finde, zu kurz kommt ist die Tradition unserer Gesetze.
Unsere Gesetzte haben als Grundlage das Grundgesetzt und dieses wiederum ist, in wohl weltweit ganz einmaliger Weise, durch das christliche Menschenbild bestimmt.
“ Schweizer Armeechef empfiehlt Notversorgung “
http://www.alles-schallundrauch.blogspot.de/2014/04/schweizer-armeechef-empfiehlt.html
Jetzt auf http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken
Gustl Mollath wird kein Geld haben sich weiter zu wehren.
KEINE ERMITTLUNGEN GEGEN EX-FRAU, ÄRZTE, Richter!!! Generalstaatsanwaltschaft München hat entschieden.
Scheinbar ist der Generalstanwaltschaft mit von der Partie unser Volk untergehen zulassen und uns von den kriminellen Politiker ausgenutzt und zerstören wollen . München ist eine Hochburg der Kriminellen Politiker geworden ,die können machen was sie wollen .Michael Stürzenberger kommt auch noch in die Klappse ,die Verräter und Kriminelle Politik wird es schon so hinbiegen . Dennen traue ich heute alles zu.
Lesetipp :Neues Buch von dem bekannten Journalist Jürgen Roth – Titel : “ Der Stille Putsch “
Geheime Elite – Netzwerke planen EU-Staatsstreich !
Wie eine geheime Elite aus Wirtschaft und Politik sich Europa und unser Land unter den Nagel reißt .
Versandfrei bestellen unter : http://www.kopp-verlag.de
Zu dieser Elite werden auch Richter und Staatsanwälte gehören ,genauso wie die Bundesverfassungsrichter ???
Ich habe mir das Buch bestellt . Auch wenn wir schon wissen ,das die Politik ,Wirtschaft ,und europäischen Armee unser Land und ganz Europa vernichten wollen . Durch die Massenhafte Zuwanderung von kriminellen Moslems (Islam),Negern ,Osteuropäer und Zigeuner wollen sie Europa fluchten um an die europäischen Völker Völkermord zubegehen . Deshalb gibt es für die Moslems und anderen Kriminellen Asylanten keine angemessenen Strafen ,sondern Bewährung um weiter morden ,Komatreten ,rauben und vergewaltigen können
Es ist nicht zufassen ,das wir wieder den Faschismus erleben müssen ,denn EU-Islam-Faschismus .
Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am 7.Juli beginnen. Am Landgericht Regensburg sind dafür 15 Termine anberaumt, der 57-Jährige muss sich dabei erneut wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten.
Es ist also ein Wiederaufnahmeverfahren nötig, weil der Beweis nach 7 Jahren Psychiatrie, dass er die Taten begangen hat, nicht vorliegt.
Der fehlende politische Wille an wirksamer Strafverfolgung ist hier eindeutig zu erkennen!
Weder das Schlagen seiner damaligen Frau, noch die Reifenbeschädigungen konnten Herrn Mollath beweisbar angelastet werden. Der Grund Herrn Mollath 7 Jahre in der Psyciatrie zu halten beruht somit auf einer ärztlichen Begutachtung und der damit verbundenen Aussage, dass Herr Mollath gemeingefährlich ist.
Wenn man darüber nachdenkt, müssten mittlerweile Tausende Eingeschleuste ab dem 1.Tag Aufenthalt in die Psychiatrie.
Nun sind nicht alle Richter und Staatsanwälte so politisch indoktriniert, aber es gibt sie – und hier wird es für einen Staat, wenn das weiter Schule macht, das Ende jeglicher freiheitlichen Demokratie bedeuten, die zwar noch so genannt werden, aber die nicht mehr gelebt werden wird.
„Man kennt die Direktiven einiger Justizministerien an ihre Richter, im Falle von Gewaltverbechen seitens islamischer Zuwanderer möglichst “kultursensible”, will heißen täterfeundliche Urteile zu fällen.“
Ich kenne solche Direktiven nicht und ich arbeite selbst in derJustiz. Könnten Sie diese Behauptung bitte belegen?
@ dr.evil 13
Die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger z.B. hat das eindeutig richtige Verbotsurteil der Beschneidung unmündiger Kinder und Jugendlicher in Deutschland aufgehoben, indem sie eine Gesetzesänderung herbeigeführt hat. Jetzt hat der Richter in Deutschland lediglich die Weisung den Nachweis für die rituelle Beschneidung im Falle einer Angklage für die kompetente Durchführung der medizinisch nicht notwendigen Körperverletzung am Kind zu erbringen.
Der Richter hat die klare Weisung, auch wenn er nicht hinter ihr steht, dieses völlig sinnlose glaubensfanatische Ritual, in meinen Augen ein Gewaltverbrechen an wehrlosen entscheidungsunfähigen Kindern, als gesetzlich legitime Handlung anzuerkennen.
Das nur zur Direktive.
Wenn Sie Frau Heisigs Buch gelesen haben, welche Unterstützung sie hatte, dann werden sie erkennen, wo die Richtung in Berlin viele Jahre hingegangen ist und wo sie immer noch ist: Möglichst die Migrantenkriminalität zu verharmlosen. Frau Heisig ist mit ihrer Forderung, gewalttätige Jugendliche stärker zu verurteilen abgelehnt worden, d.h. für sie und alle anderen Jugendrichter war die Direktive den Herkunftsfaktor dieser Jugendlichen strafmildernd in das Urteil einfließen zu lassen.
Die EU gibt ganz deutlich das Herkunftslandprinzip vor. Und hier richtet sich eine Richterschaft in Deutschland opportunistisch aus.
Ebenfalls haben es deutsche Richter in der OK-Sparte mit anderen Kalibern zu tun, als mit z.B. einem Herrn Mollath. Hier geht es bis zur persönlichen Bedrohung nach einer Verurteilung, und wer da an seine Familie denkt, ist verständlich.
Denn nicht die Richter sind für die massenhafte Einschleusung der Kriminellen verantwortlich, sondern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Und heute hielt mir wieder ein Ausländer einen Zettel hin: Bitte um 2 Euro und Arbeit.
Ich habe ihm gesagt, gehen sie zu den Glasbauten der EU oder zum Deutschen Bundestag oder auf das nächste Arbeitsamt, oder in Zukunft ist vielleicht ihr Herkunftsland für ihre Ernährung zuständig, das wäre doch auch eine Möglichkeit – Nix versteh.
Verwaltungsgericht Koblenz
Al-Qaida-Unterstützer darf nicht weiter studieren
17.04.2014
„“Ein verurteilter Helfer des Terrornetzwerks Al Qaida ist vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine Zulassung zu einem Informatikstudium einzuklagen…““
http://www.faz.net/aktuell/politik/verwaltungsgericht-koblenz-al-qaida-unterstuetzer-darf-nicht-weiter-studieren-12900173.html
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„“Schlag gegen deutsche Islamistenszene Die falsche Reue des Dschihadisten Fatih K.
31.03.2014 · Der Islamist Fatih K. gab sich reumütig – und wurde von einem deutschen Gericht 2011 zu einer nur geringen Haftstrafe verurteilt. Anschließend soll er auf Seiten islamistischer Terroristen in den syrischen Bürgerkrieg gezogen sein…““
Von Christoph Ehrhardt und Katharina Iskandar
http://www.faz.net/aktuell/politik/schlag-gegen-deutsche-islamistenszene-die-falsche-reue-des-dschihadisten-fatih-k-12873114.html
INTEGRATION IN DIE SCHARIA???
WÄHREND LINKINNEN NOCH SCHNELL
LUKRATIVE QUOTEN-POSTEN ERGATTERN WOLLEN,
SIND UNSERE GERICHTE BEREITS AUF ISLAM-KURS:
“”Frauen, die in Deutschland eine Vergewaltigung anzeigen, erreichen damit immer seltener eine Verurteilung des Täters. Dies ist das Ergebnis einer Analyse des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), über die die “Süddeutsche Zeitung” berichtet.
11 von 12 Vergewaltigern kommen ungestraft davon
Demnach erlebte vor 20 Jahren noch gut jede fünfte Frau (21,6 Prozent), die wegen einer Vergewaltigung zur Polizei ging, ein Urteil gegen den Täter. Im Jahr 2012 war es nur noch jede zwölfte (8,4 Prozent)…”“
http://www.huffingtonpost.de/2014/04/17/anzeige-vergewaltigung-ohne-urteil_n_5163978.html?icid=maing-grid7
BILDERGALERIE MIT ARABIEN, MAGHREB, NEPAL, TÜRKEI, SCHWARZAFRIKA…
EUROPÄISCHE FRAUEN WERDEN SCHON MAL AUF
DIE NEUE UNTERWÜRFIGKEIT GETRIMMT!!!
@ 16 Bernhard von Klärwo
Der Anblick des Kopftuches zeigt doch sehr deutlich welche Souveränität die Trägerin verkörpert. Die Einschleusung der Kopftuchträgerin durch deutsche Politik zeigt wie sch….egal diesen Politikern die Souveränität der Frau ist, sonst würden sie doch jedem gesunden Menschen diesen Anblick erspraren und dorthin zurückschicken, wo er hingehört.
Wenn man sadomachosistisch veranglagt ist, ergötzt man sich aber an dem Erfolg, die hiesigen Frauen mit der Einschleusung des Kopftuches öffentlich erniedrigt zu sehen und dieses auch den ungläubigen Frauen kunzutun – daher wird eine Vergewaltigung zu den Bagatelldelilkten in diesem Land, da das Kopftuch genau die Unterwürfigkeit jeder Trägerin signalisiert und mit ihr auch die dadurch akzeptierte Entsouveränisierung der Person, die den Lappen trägt sowie generell auch den lappenlosen Frauen. Der lappenlosen Frau wird zudem noch eine zusätzliche Eigenschaft durch die Lappenlosigkeit zuteil, sie ist Freiwild für den „Gottesgläubigen, den einzig Rechtgeleiteten“ und vor Gericht tritt nach EU-Richtlinien der herkunftslandverursachende Verbotsirrtum ein, und die Vergewaltigung war ein einziger Irrtum eines völlig gottesgläubigen Opfers des deutschen Grundgesetzes. Ironie aus.