Rentner, der einen Einbrecher (Moslem) in Notwehr erschoss, wurde zuerst freigesprochen, nun aber wegen Totschlag angeklagt


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Das ist das Haus des Rentners, in der er Opfer des Überfalls wurde

Deutschland absurd: Da wird ein Rentner gleich von 4 türkischen und aus dem Kosovo stammenden gewalttätigen und mehrfach vorbestraften Kriminellen (Kosovo-Albaner Labinot S., Hakan Y., Burhan K. und Smian K. ) in seinem Haus überfallen, misshandelt, verprügelt und dann mit gegen seinen Kopf vorgehaltenen Pistole gezwungen zu sagen, wo er Geld und Schmuck in seinem Haus versteckt habe. Beim Gehen feuern die Gangster noch einen Schuss ab, doch rechnen sie nicht damit, dass sich der Renter dann wehrt. Er hat als Jäger eine Waffenlizenz und konnte zur Waffe greifen, ehe die Männer flüchteten. Dabei erschoss er den 16-jährigen albanischen Intensivtäter Labinot S. Die Sache schien selbst der Staatsanwaltschaft so klar für eine vorliegende Notwehrsituation sprechen, dass sie damals das Verfahren einstellte. Doch der Familienclan des Getöteten legte Widerspruch ein – und kam damit letztendlich durch. Nun wird sich der  80-Jährige wegen Totschlags vor einem Landgericht zu verantworten haben. (MM)

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In deutschen Medien wird die ausländische Herkunft der vier Täter weitestgehend verschwiegen

Zwei Dinge sind mir bei dieser Geschichte aufgefallen: 1: Ich habe zu dieser Geschichte auf über 40 deutschen Online-Zeitungen nachgeforscht. Nur auf einer einzigen Quelle konnte ich überhaupt einen Hinweis dazu lesen, dass mindestens ein Räuber aus dem südeiropäischern Raum stammt. Die übrigen mussten auch bei dieser Teiloffenlegung als Deutsche gehalten werden. Bei den 39 anderen musste man als Leser davon ausgehen, dass es Deutsche waren, die diesen Überfall durchführten.

Das gesetzliche Recht auf  Notwehr wird immer mehr zur Farce

2. Wenn dieser Fall (80-jähriges Opfer wurde niedergeschlagen, misshandelt, geschlagen mit Pistole bedroht) keine Notwehrsituation ist, dann gibt es keine andere vostellbare Situation, in der man sich als Opfer wehren darf, ohne sich automatisch straffällig zu machen.

Die Notwehr als uraltes und auch in unserem Strafgesetzbuch vorhandenes Recht eines Opfers, das um Leib und Leben fürchten muss, wird von unseren linken Gerichten und Staatsanwalten immer mehr ausgehölt und ist mittlerweile de facto kaum noch existent. Offenbar hat die Deutschendeindlichkeit auch in weiten Bereichen der Justiz Einzug gehalten: Nur ein toter Deutscher ist ein guter Deutscher. Will heißen: Nur ein Deutscher, der sich wehrlos misshandeln, foltern und am Ende vielleicht auch tottreten lässt, ohne sich zur Wehr zu setzen, ist das gute deutsche Opfer, das sich eine bestimmte, politisch links ausgerichtete Klientel wünscht. Für ein solches vorbildliches Opfer werden dann Kerzen angezündet, und man findet sicherlich einen Pastor und Likalpolitiker, der dann vor der Gefahr von rechts warnt.

Der berühmte deutsche Staatsrechtler Isensee schrieb in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, dass es Pflicht des Staates sei, jedem einzelnen Bürger einen effektiven Rechtschutz zu garantieren. Und dass für den Fall, dass er dieser nicht mehr nachkommt, der Bürger das Recht zur Selbsthilfe hat:


“Der Rechtstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtschutz…”…Wenn etwa die zuständigen Organe generell darin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie den Gehorsamkeitsanspruch gegenüber ihren Untertanen, und der Widerstandsfall tritt ein. … Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.”

ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Hornburg 1968:

Es ist längst unwiderlegbar: Deutsche werden von ihrem Staat nicht mehr in dem Maße geschützt, wie Gesetze es vorschreiben. Es gilt hier offensichtlich, dass Ausländer vor dem Gesetz mehr und oft auch andere Rechte (Vielweiberei, Mädchenbeschneidungen, Ehrenmord als Totschlag eingestuft etc)  haben als Deutsche. Wo Unrecht zum Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. (MM)

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Gegen den Rentner, der 2010 in Sittensen den 16-jährigen albanischen Intensivtäter Labinot S. erschoß, der bei ihm eingebrochen hatte, ist jetzt skandalöserweise ein Prozeß eröffnet worden. Die Großfamilie des albanischen Verbrechers kriegte offenbar von deutschen Staatsanwälten und Gerichten wieder einen Islam- und Ausländerbonus! Die Geschichte verdient wahrhaftig einen Rückblick!

Den Rentner Ernst B. aus Sittensen, der es als Handwerksmeister zu einigem Wohlstand gebracht hatte, trieb es immer wieder in ein Bordell in der Nähe, wo er sich völlig naiv in eine Prostituierte verliebte, die er blöderweise abartig reich beschenkte, unter anderem mit einem Mercedes Coupe. Das blieb natürlich im Bordellmilieu und in Zuhälterkreisen nicht verborgen. Eine Hure reichte dem Manne aber nicht, ab und zu kam seine “Freundin” auch mit einer Kollegin in das abseits der Ortschaft allein gelegene Anwesen des Rentners. Und während er sich mit der einen Frau vergnügte, schlich die andere durch die Zimmer und machte Aufzeichnungen und Pläne, wo was zu klauen und zu finden wäre, unter anderem auch der Tresor.

Am 13. Dezember 2010 war es dann soweit. Der 16 Jahre alte schwerstkriminelle Kosovo-Albaner Labinot S. überfiel zusammen mit seinen kriminellen Freunden Hakan Y., Burhan K. und Smian K. den damals 77-jährigen Rentner nachts in dessen Haus. Ernst B. hatte zwei Wochen zuvor ein neues Kniegelenk bekommen, und konnte sich kaum bewegen. Die maskierten Täter – ein Türke, ein Iraker, ein Kongolese und ein Kosovo-Albaner – wissen natürlich alles.

Sie schlagen ihm die Krücken weg, drehen ihm den Arm auf den Rücken, prügeln auf den Alten ein und halten ihm eine Schusswaffe an den Kopf und fordern die Herausgabe der Tresorschlüssel. Als die Räuber mit Schmuck und Bargeld am Verduften sind, feuert einer von ihnen noch einen Schuß ab. Der Rentner, ein Jäger mit Waffenschein, hat aber eine geladene Pistole im Haus und feuert zurück. Labinot S. ist tot, die anderen fliehen.

Gut so, sollte man mit gesundem Menschenverstand meinen. Ein Rentner wehrt sich gegen vier Verbrecher und erwischt einen. In Deutschland darf man aber nur aus Notwehr schießen, und der Clan der Verbrecher will den Rentner als Mörder vor Gericht sehen. Dazu veranstalten sie regelmäßig Demos vor dem Haus des Rentners, stellen Blumen und Kerzen an einen Baum (Foto) und belästigen den Mann so unerträglich, daß er fortziehen muß. Das Haus steht heute leer. Und es blieb nicht nur bei den “Demos”.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen den Senior 2011 zunächst eingestellt, weil sie davon ausging, dass er in Notwehr handelte. Dagegen hatte die Familie des Getöteten aber Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft klagte den Schützen daraufhin wegen Totschlags an, doch das Landgericht Stade lehnte die Eröffnung einer Hauptverhandlung ab. Die Angehörigen legten dagegen erneut Widerspruch ein und das Oberlandesgericht in Celle entschied schließlich: Es muss verhandelt werden, der Fall könne nicht nach Aktenlage beurteilt werden.

Gestern weinte der Angeklagte, also der ausgeräuberte Senior, vor Gericht. Ob der Prozeß fortgesetzt wird, steht nicht fest. Aber der Mann hat sicher nicht aus Reue geweint, sondern weil ihn diese ausländische Verbrecherbagage nun seit vier Jahren nicht in Ruhe läßt und ihm mithilfe deutscher Gerichte das Leben zur Hölle macht. Und vergessen wir nicht, in Albanien herrscht Blutrache! Die deutsche Justiz müßte ihn schützen und nicht anklagen! (PI hat bereits viele Artikel zum Fall veröffentlicht, sehen Sie etwa hier mit weiteren Links unten!)

http://www.pi-news.net/2014/04/sittensen-stade-prozess-gegen-rentner-der-albanischen-einbrecher-erschoss/ | , 25. Apr 2014 |

Chronologie der Ereignisse

13. Dezember 2010: Eine fünfköpfige Bande überfällt den 77-Jährigen auf seinem Grundstück in Sittensen. Die Täter drängen ihn ins Haus. Dort gelangt der Jäger an eine Pistole und erschießt einen flüchtenden 16-Jährigen.

15. Dezember 2010: Die Komplizen des getöteten Jugendlichen im Alter von 22 bis 24 Jahren stellen sich und kommen in Untersuchungshaft.

13. Juli 2011: Eine 21 Jahre alte Frau wird wegen Anstiftung zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die vier jungen Männer erhalten Haftstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten. Gegen den Rentner wird wegen Totschlags ermittelt.

28. Juli 2011: Die Ermittlungen gegen den Rentner werden eingestellt. Er handelte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in Notwehr.

5. August 2011: Die Familie des getöteten 16-Jährigen legt Beschwerde ein.

23. Dezember 2011: Die Staatsanwaltschaft nimmt ihre Ermittlungen wieder auf.

24. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Totschlags gegen den Rentner.

18. Dezember 2012: Nachdem das Landgericht Stade entschieden hatte, dem Todesschützen keinen Prozess zu machen, legt die Nebenklage Widerspruch ein. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf verzichtet.

15. Dezember 2013: Das Oberlandesgericht Celle entscheidet, dass der inzwischen 79-Jährige vor Gericht muss.

22. April 2014: Auftakt im Totschlagsprozess gegen den mittlerweile 80 Jahre alten Mann.

Quelle: http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/landgericht-stade-80-jaehriger-wegen-totschlags-angeklagt-3500520.html

24 Kommentare

  1. Das alles hat mit diesen 68 er und der Kommunisten -Frankfurter Schule zu tun.Die Deutschlandhasser hocken auch in den Gerichten.Das ist nicht Neues das Opfer von Fachkräftengewalt noch Drohungen von deren Familienmitglieder bekommen. Unser Land ist soweit gesunken.
    Kotzt einen an.

  2. Die BRD GmbH ist krank und die Justiz erst recht. Merkel & CDU waren schon immer krank und rotz-grün gehört in die irrenanstalt wie Mollath.

  3. Bei aller Sympathie für den Angeklagten: Fakt ist, dass er dem flüchtenden Täter in den Rücken geschossen hat (2 mal) der bei Notwehr erforderliche gegenwärtige, rechtswidrige Angriff war demnach Nicht mehr gegeben. Eine strafbefreiende Überschreitung der Notwehr sollte dennoch zum Tragen kommen. Was für mich viel erschreckender ist: Wäre der getötete Täter ein Deutscher gewesen, würde es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Prozess geben. Meine Befürchtung: Der Rentner wird wegen Totschlag verurteilt. Fazit: Wer glaubt, die BRD sei ein Rechtstaat, glaubt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

  4. Und wieder einmal knickt der „Deutsche Rechtsstaat“ vor der Islam-Lobby ein…Das alles nimmt noch ein sehr böses Ende…!

    Ich glaube auch das der Rentner verurteilt wird und wenn auch nur aus dem Grund, dass man dadurch die moslemische Groß Familie, (welche seit dem Tod ihres „lieben Jungen“, die ganze Sittensener Gegend terrorisiert) des „Opfers“ besänftigen möchte…

    PS. Das Nachfolgende weiß ich aus einer sicheren Quelle, welche auch aus der Gegend um Sittensen kommt:

    Das der Rentner nach Monatelangen Martyrium fortgezogen ist, lag nicht nur an den zerstochenen Reifen seines Autos, an den eingeschlagenen Scheiben seines Hauses, an den toten Ratten, welche man ihm über den Zaun, auf sein Grundstück geworfen hat, an den Exkrementen, welche man ihm in seinen Briefkasten eingeworfen und die Haustür eingeschmiert hat, nicht an dem gelegten Feuer in seinem Privaten-Waldstück, auch nicht an seiner „vermissten“ Katze, dem ihm ständig hinterherfahren und dem wiederholten Versperren seiner Einfahrt, oder dem wochenlangen Nächtlichen Stress, wie Hupkonzerte und ein immer wieder hin und her rasen, mit quietschenden und durchdrehenden Reifen, vor seinem Haus…

    SONDERN vielmehr an der Untätigkeit der Polizei, welche nicht eingeschritten ist und auch nicht versucht hat, die jeweiligen Vorfälle aufzuklären und dem „guten anraten“ seiner „lieben“ Nachbarn, welche schon seit über 50 Jahren welche waren, dass er doch besser wegziehen sollte, damit endlich wieder RUHE in der Gegend einziehen könne…..

    Daran kann man MAL WIEDER sehr schön sehen, dass die“Fachkräfte“ nur EIN Teil des Problems sind, der andere sind wir selber!

  5. Wer sich von mehreren Personen in seiner eigenen Wohnung angegriffen sieht, wird kaum noch lange überlegen, wenn er im Bestitz einer Waffe ist, wo er wen wohin trifft – falls man ihm überhaupt unterstellen kann, ob er treffen wollte und die Schüsse doch nur zur weiteren Abschreckung abgegeben wurden. Da man von keiner wahrheitsgemäßen Beschreibung des Tathergangs durch die Täter ausgehen kann, die sich widerrechtlich Zugang zur Wohnung des Angeklagten ermöglicht haben, besteht eindeutig Notwehr, die, wenn sie in so extremer Bedrohungssituation erfolgt, kaum noch aus planerischen Erwägungen heraus erfolgt.
    Ob dem Angeklagten anzulasten ist, ob er die Gefährlichkeit der Einbrecher falsch eingeschätzt hat, der Griff zu der Waffe somit gar nicht erforderlich gewesen ist, das ist eine Beurteilung, die jeder Staatsanwalt wahrscheinlich anders beurteilt.
    Grundsätzlich ist aber immer festzuhalten, dass das widerrechtliche Eindringen in fremde Wohnungen für den Wohnungseigner eine uneinschätzbare Gefahrensituation ist – auch für die Täter.
    Wenn mehrere Personen den Wohnungseigentümer in seiner Wohnung bedrohen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es dem Bestohlenen bei den Schüssen nicht um den versuchten Einbehalt seine Eigentums ging, sondern um die Verteidigung um Leib und Leben.

    Da in der Vergangenheit die grausamsten Einbruchsszenarien in Deutschland (XY) zu verzeichnen sind, ist die sich einstellende Angst eines älteren Menschen, der sich nur noch mit der Waffe wehren kann, völlig verständlich.

    Als Außenstehender ist es fast unmöglich, wenn man nicht alle Details des Geschehens kennt, hier eine sichere Beurteilung über die erneute Anklage des Überfallenen zu urteilen.

    Auch in den Anklagebehörden gibt es die Spaltung. Heute vor Gericht zu stehen und ein gerechtes Urteil zu erwarten, ist kaum mehr realistisch.
    Deutschland hat sich verändert, die Politik wollte es so. Die Spaltung der Gesellschaft ist unübersehbar.

  6. Wir Deutsche sollen uns freiwillig ausgerauben ,verwaltigen ,misshandeln und töten lassen ,das ist politisch angeordnet worden . Denn nach allem was wir heute wissen wollen Politik und Justiz den Deutschen Volkstod . Und damit ist jeder Deutsche zum Freiwild an die Moslems aus allen Herrenländer ausgeliefert worden.
    Wenn ich da an Johnny K. und an Daniel Seifert denke und viele viele andere Opfer die von den Moslems getötet worden !
    Nein ,man darf sich als Deutsche nicht verteidigen ,nicht seine Kinder ,nicht sein Hab und Gut ,nicht sein eigenes Leben ! Es ist wirklich nicht zu übersehen ,wie der Tod aller Deutschen auf dem Programm der politiker ,Gewerkschaften und Medien stehen .
    Bild : Rentner (80) weint im Todschlag -Prosess !
    https://hartgeld.com/Multikulti.html

    “ Gewalt ,Gewalt und nur noch Gewalt herrscht auf Deutschlands Strassen ,beganngen von Moslems und anderen kriminellen Asylanten „Gewaltaufzählung „:
    http://www.zukunftskinder.org

  7. Danke an die Vorkommentatoren. Messerscharfe Analysen. Für mich ist mittlerweile Fakt, dass das deutsche Strafgesetzbuch ausschließlich nur noch bei nicht linksgrünrotverblödeten Biodeutschen angewendet wird und zwar mit vollster Härte!
    Wir sind schon weit mehr islamisiert, wie es selbst wir hartgesottenen Islamkritiker uns träumen lassen. Die Scharia lässt grüßen an allen Ecken und Enden… bis alles an den moSSlemischen Höllenfürsten glaubt.

    http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_inland/2201976,1,Rassistische-Motive-sollen-bei-Strafma%C3%9F-mehr-ber%C3%BCcksichtigt-werden,content.html Rassistische Motive sollen bei Strafmaß mehr berücksichtigt werden

    http://www.pi-news.net/2014/04/video-muenchen-islam-aufklaerer-christian-holz-wird-mit-haft-gedroht/ München: Islam-Aufklärer Christian Holz wird mit Haft gedroht!

    Das sind alles KEINE Einzelfälle…

  8. OT

    BERLIN
    GAMBIER ERSTACH MAROKKANER

    DAS KOMMT DAVON, WENN MAN – UNKONTROLLIERT – LEUTE,

    DIE SELBST IN DEN VERKOMMEN ARABISCHEN UND AFRIKANISCHEN LÄNDERN ZUM ABSCHAUM GEHÖREN,

    IM MITTELMEER RETTET UND NACH DEUTSCHLAND LÄSST!

    LASST DIE NICHTSNUTZE UND VERBECHER DOCH ABSAUFEN!!!

    IN DIE BOOTE AUFS MEER KOMMEN DOCH EH NUR SOLCHE, DIE SICH DAS SCHLEPPER-GELD ZUSAMMENRAUBTEN!

    ES KOMMEN NUR DIE BRUTALSTEN MÄNNER, DIE UNTERWEGS FRAUEN VERGEWALTIGEN UND KINDER ÜBER BORD WERFEN!

    +++Die unhaltbaren Zustände haben die gierigen Asyl-Erpresser selber verursacht+++

    “”Seit einem Jahr wird gewarnt vor den unhaltbaren Zuständen in der von Flüchtlingen besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule. 200(Anm.: 300) Menschen auf engstem Raum zusammengepfercht. Jetzt gibt es den ersten Toten. Erstochen im Streit um die Dusche!”“
    http://www.bz-berlin.de/tatorte/fluechtling-im-streit-um-die-dusche-erstochen-article1833661.html

    HABEN WIR DIE ASYL-ERPRESSER GERUFEN???

    HABEN WIR SIE GEZWUNGEN DIESE SCHULE ZU BESETZEN?

    HABEN WIR 300 NEGERN, ZIGEUNERN UND ANDEREN MOSLEMS BEFOHLEN, IN DIESER SCHULE ZU HAUSEN?

    SCHLUGEN WIR TAGTÄGLICH DIE EINRICHTUNG UND SANITÄREN ANLANGEN KAPUTT, BESONDERS, WENN GERADE ERNEUERT?

    HABEN WIR ALLES ZUGEMÜLLT ODER DEN DRECK AUS DEN FENSTERN GEWORFEN?

    “”Die beiden Männer sollen darum gestritten haben, wer zuerst duschen dürfe”“

    Aha, soll jetzt jeder Asyl-Schmarotzer eine eigene Dusche mit vergoldeten Wasserhähnen bekommen???

    “”Auf dem Gelände der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg ist es erneut zu einer Messerstecherei gekommen – diesmal endete sie tödlich.

    +++Auch am Abend kam es zu einer Auseinandersetzung.+++

    Ersten Ermittlungen der Polizei zufolge soll ein Handy-Diebstahl der Auslöser für die Schlägerei gewesen sein. Ein Bewohner erlitt Schnittwunden im Gesicht und an den Armen verletzt. Ärztliche Hilfe lehnte der blutende Mann jedoch ab.”“
    (Weshalb? Hat er Dreck am Stecken?)
    http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article127301129/Fluechtling-stirbt-nach-Messerstecherei-in-besetzter-Schule.html

    WAS DIE MEISTEN MEDIEN VERSCHWEIGEN:

    NACH DEM MESSERMORD RANNTE HINTER DEM FLÜCHTIGEN MOSLEM-NEGER DER NEGRIDE LYNCHMOB HER

    MIT FLASCHEN, TOTSCHLÄGERN MESSERN UND MACHETEN DURCH BERLINS STRASSEN

    DER TÄTER HATTE DAS BLUTIGE MESSER NOCH BEI SICH:
    https://www.youtube.com/watch?v=mzrZk_O_9TQ

  9. Der Stein des Anstoßes ist, daß der Intensivtäter, besser Schwerverbrecher, die tödliche Kugel in den Rücken bekommen hat. Genau daraus soll dem Rentner jetzt ein Strick gedreht werden.

    Unsere Justiz muß man bedingt freisprechen, denn anfangs hat sie sich bemüht, keine Anklage zuzulassen. Auch denke ich nicht, daß der Rentner jetzt verurteilt wird, denn aufgrund des gesamten Hergangs der Ereignisse muß man, selbst wenn ein Totschlag anzunehmen wäre, dem Überfallenen zeitliche Unzurechnungsfähigkeit zusprechen aufgrund der extremen Stresssituation.

    Unglaublich beschämend finde ich das Verhalten der Nachbarn, soweit diese dazu beigetragen haben, den Rentner zu vertreiben. Wenn das Deutsche waren, zeigt sich hier wieder die wahre selbstzerstörerische Natur unseres Volkes. Ich hätte mit meinem Nachbarn eine Flasche geleert.
    —–

    Doch noch zu einem anderen Thema.
    Straftaten mit rassistischem oder ausländerfeindlichem Hintergrund sollen bald härter bestraft werden. ARD lügt in den Nachrichten wie gewohnt und spricht von Hassverbrechen. Doch da gibt es einen gewaltigen Unterschied. Wahrscheinlich werden rassistisch motivierte Taten ausschließlich bei Autochthonen angenommen, ausländerfeindliche sowieso. Hassverbrechen dagegen können alle begehen.

    Die Richter werden also über die Gesinnung urteilen, was nicht heißen soll, daß sie es nicht schon längst zum Nachteil deutscher Angeklagter täten. Herr Mannheimer wird es sicher auch so sehen, hat er ja so seine Erfahrungen gemacht. Doch durch die neue Gesetzgebung ist das Tor offen für eine noch schlimmere Willkürjustiz, denn jede Tat gegen einen Zuwanderer kann dann strafverschärfend bewertet werden. Islamkritiker sollten sich warm anziehen. Ihnen und den tatsächlichen wie behaupteten Rechten gilt das Gesetz und es wurde nicht gemacht, um die Lehren zu ziehen aus der NSU-Geschichte, wie die Medien sich nicht entblöden zu behaupten.

    Exzessiv angewendet bedeutet das Gesetz das Ende der Meinungsfreiheit und der Islamkritik. Verantwortlich dafür ist die SPD, Merkel macht wie immer alles mit, hauptsache sie bleibt noch 20 Jahre Kanzlerin.

  10. Lest mal alles sehr neutral.

    Alle Hinweise auf die Nationalität der Täter weg.

    +++++

    Ein Rentner, frisch operiert, im Rollstuhl wird

    von 4 jungen Männern überfallen, gedemütigt, und

    auch noch gequält.

    +++++

    Nach dem vollzogenen Raub schießt man auch noch

    auf den Rentner.

    Jeder Bürger auf der Welt würde sagen, dass dies

    zu den Grundrechten eines Menschen grhört, dass er

    sich wehrt und auf den Schuss antwortet.

    +++++

    Es ist nur komisch, dass bei bei einem ausländischen

    täterrhintergrund die Richter alle erdenklichen und

    bereitgestellten Entlastungsargumente gelten lassen.

    +++++

    Die Bezeichnung Migrantenbonus ist berechtigt.

    +++++

    Und die Härte. Der Mann muss seinen Wohnsitz

    wechseln.

    Das Verhalten von der albanischen Familie nenne

    ich mal gelebte Herzlichkeit vom moslemsichen

    Balkan.

    Die Grenzöffnung hat uns dies gebracht.

    +++++

    Wie sagte ein BP treffend. Der …..

    Ich sage: Das Verbrechen gehört zu Deutschland.

  11. @ Hörmann # 10

    Zu dem besagten Verbot und der daraus resultierenden

    Strafe ist ein entsprechender Artikel über Schweden

    bei PI veröffentlicht worden.

    +++++

    Auch hier bei uns in Baden – Würstchenberg regt

    sich Kritik an der Internetkritik.

    Der Vortänzer Kretschmann mach den Betroffenen.

  12. Bei großem Verständnis für die bedrängte Situation in der sich der Rentner befand… aber in den Rücken zu schiessen war ein großer Fehler!

    Wohl wird deshalb eine Verurteilung kommen !

    Als Waffenbesitzer sollte man schon wissen was man tun darf und was nicht!

    Nachdem diese Verbrecher schon auf der Flucht waren, war die unmittelbare Gefahr für das Leben des Rentners nicht mehr gegeben!

    Seine Meldung an die Polizei … hätte genügt und alles wäre anders gekommen!

    Und die Frage der politischen Gesinnungseinschätzung bei der Urteilsfindung wenn ausländische Täter vorm Richter stehen ist doch wohl allen schon längst als Realität bekannt….

  13. Bitte nicht vergessen:
    Wenn man schon dem Rentner eine Mitschuld gibt, sollte man die eigentlich Schuldigen nicht vergessen!
    Das sind die Politiker und die Justiz, die ausländische Intensivtäter überhaupt zulassen und, man könnte meinen, sogar wohlwollend behandeln. Gäbe es ein menschenwürdiges (!) Recht in Deutschland, hätte es diesen Überfall gar nicht gegeben.

  14. @ Bruno # 13

    Die haben bei der Flucht noch auf den Rentner

    geschossen.

    Das ist Notwehr.

    Oder hätte er den flüchtigen Täter auffordern

    sollen sich umzudrehen?

    Der Rentner hatte Lebensangst.

    Ich hätte mehrmals geschossen.

  15. Wäre der Deutsche nicht schon seit über 70 Jahren
    auf ein mosochistisches Niveau ‚herunter-dressiert‘
    worden, dann würde es solche tagtäglich geben und
    als normal u.richtig angesehen werden!…. Obwohl;
    dann gäbe es andererseits wohl kaum kriminelle
    Parasiten in diesem Land! (Der Zweck heiligte früher
    mal die Mittel – lang, lang ist’s her!)

  16. Wie ich hörte, war die Hure auch aus dem Kosovo. Wer sich mit Ausländern einläßt, ist selber schuld.

  17. Klabautermann,

    wir waren beide nicht dabei….auf Internet-Gelabre ohne Aktenauszüge für die Behauptung diese Einbrecher hätten auf den Rentner während der Flucht geschossen !

    Deine Wiedergabe eines Tatablaufes:
    „Oder hätte er den flüchtigen Täter auffordern
    sollen sich umzudrehen?
    ………..

    „Ich hätte mehrmals geschossen. “

    Ich hätte allerdings auch geschossen, nur hätte ich versucht ihn von vorne zu erwischen als er mir direkt mit einer auf mich gerichteten Waffe entgegentrat …..dann wäre die Sache etwas anders !

    No No so bitte nicht….auch ich hatte schon mehrmals eine Scheißangst und hab nicht so reagiert wie der verängstigte Rentner!
    Also für mich ist das Vorsatz keine Notwehr ohne unmittelbare Lebensbedrohung den, oder die Einbrecher zu beschiessen!

    Hörmann,
    Mitschuld ist hier nicht die Frage…. zu viele ähnliche Handlungen gibt es in Deutschland und allmählich sollte man sich daran gewöhnt haben, eben richtig regieren wenn man mit solchen Intensivtäter, egal woher die kommen zusammentrifft !

    Zur Zeit kann man schon den Eindruck bekommen, daß bei solchen Delikten die Richter und Staatsanwälte sich so benehmen als ob man ihnen an ihre Birne geschossen hat, bzw schiessen will!

    Natürlich muß ich konstatieren, allmählich sollte schon mal einer von denen spüren wie es ist ne Kugel im Wanst zu haben und irgendwie bin ich mir auch sehr sicher wenn demnächst Revolten kommen wird manch einer von denen ins Gras beissen !
    Danke für Ihre Aufmerksamkeit Herr Staatsanwalt, aber so wird es kommen ! 🙂 🙂 🙂

  18. Bruno !

    Wir waren nicht dabei. OK:

    Ich muss sgen, dass es eine wahrliche Heldentat

    ist einen frisch operierten Rentner zu überfallen.

    Zu viert.

    Im Wilden Westen hätte man darüber kein Wort

    verloren.

    Einbruch ist Einbruch.

  19. Mir ist klar und es bleibt dabei:
    Wenn ich die Situation der Notwehr ausüben muss, dann werde ich dies tun. Da gibt es kein wenn und aber !!
    Nur angemerkt sei hier: Notwehr ist es auch auf gewisse Situationen des Entwicklungsvorganges eines Landes verbal hinzuweisen !

  20. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich mich mit diesem Kommentar sehr unbeliebt mache, aber, rein juristisch gesehen, ist ein Schuss auf einen Einbrecher, der sich bereits auf dem Abmarsch befindet, keine Notwehr mehr, da das Element der unmittelbaren Bedrohung fehlt. Naürlich MÜSSTE das Gericht dem Rentner, aufgrund der zuvor erfahrenen Behandlung durch die Einbrecher, ggf. mildernde bis vollständig entlastende Umstände zubilligen; ich bin gespannt, ob es dies tun wird.
    Eigentlich vor Gericht gehören jedoch die Kreise, die mit ihrer verfehlten Zuwanderungspolitik in Deutschland für ein Klima gesorgt,in dem solche Situationen überhaupt möglich sind. Auch hier bin ich geapannt, ob dies jemals geschehen wird.

  21. @ Qut # 21

    Wir waren alle nicht dabei.

    Es ist nur schlimm wenn ein Rentner überfallen wird.

    Aufgrund der Berichte kann ich kein Urteil abgeben.

    Ich kann nur sagen, dass ich keine Waffe im Haus

    habe. Folglich kann ich auch nicht schießen.

    In einer Notsituation würde ich aber zur Waffe

    greifen.

    Keiner ist Dir böse.

    Aufhellende Beurteilungen sind immer angebracht.

  22. @ Klabautermann (22)
    Keine Waffe im Haus? Ich kann Dir nur raten: Besorge Dir eine; es kommen noch schlimmere Zeiten auf uns zu. Falls – und wenn – der Ernstfall eintritt, fordere die „Besucher“ auf jeden Fall auf, sich umzudrehen, ehe Du schießt.

  23. Lieber Qut

    Es kann aber auchso gewesen, dass es kein Licht

    gab und der Rentner nur das Mündungsfeuer des

    Täters gesehen hat und seinen Schuss abgefeuert

    hat.

    In der Dunkelheit sehe ich nicht ob er noch in

    Front von mir ist oder sich schon abgewandet hat.

    +++++

    Bei der heutigen Recht(Unrecht)-Sprechung ist mir

    ein finaler Schuss lieber als 12 Jahre im Knast zu

    sitzen.

    +++++

    Es hat auch Vorteile arm zu sein.

    Man schläft besser.

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