
Oben: Illegale Einwanderer in Deutschland (Quelle)
Wenn der Staat sein eigenes Recht bricht, ist der Souverän nicht mehr an seine Rechtstreue gebunden
Der Rechtsstaat stellt ein Vertragssystem zwischen dem Staat und dem Souverän dar, dessen Regelungen als verbindlich gelten und von jedermann eingehalten werden müssen. Da in einer Demokratie der Staat und der Souverän identisch sind, ist in dieser Staatsform der Rechtsstaat ein Vertragssystem des Souverän mit sich selbst. Wer das Recht bricht, muss bestraft werden. Und zwar ohne Ansehen von Person oder Funktion. So steht’s im Gesetz. Ausnahmen gibt’s keine. Und wer solche für sich in Anspruch nimmt – wie es die derzeitige Politikerkaste tut – kennt entweder seine eigenen Gesetze nicht, oder stellt sich bewusst außerhalb des Rechts. Wenn dies – durch den Staat und seine Vertreter, vom Minister bis hin zu Bürgermeistern – massiv, zunehmend und ohne jede Rechtsfolgen für den/die Täter geschieht, dann muss man von einer Staatskrise bzw. Krise der Rechtsstaatlichkeit sprechen. Und wenn diese Serien von Rechtsbrüchen in den Medien nicht als Rechtsbrüche thematisiert werden, sondern als angebliche Umsetzung unserer Gesetze gelten, dann haben wir einen Zustand erreicht, den ich seit Jahren mit dem Begriff der “Medien- und Parteiendiktatur” bezeichne. Euro, ESM, Aufgabe staatlicher Hoheitbefugnisse, aber besonders der große Umtausch der europäischen Bevölkerung durch ethnisch und kulturell nicht-kompatible Bevölkerungen, stellt eine Sonderform des Genozids durch die Politikerkaste (einschließlich weiter Teile der Kirchen und des Asyl-Industriellen Komplexes) an ihrer eigenen Bevölkerung dar (Art.6. Völkerstrafgesetzbuch). Für diesen Fall haben die Väter des Grundgesetzes ein eigenes Gesetz – ein Abwehrgesetz – im Art 20 GG installiert. (s.u). Im selben Artikel wird – unmittelbar vor der Nennung dieses Abwehrrechts – nochmals ausdrücklich auf die Gebundenheit der drei Staatsgewalten an die verfassungsmäßge Ordnung hingewiesen. Art 20 Abs 3 GG sagt: “Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.” Was zu geschehen hat, wenn dies nicht mehr gewährleistet ist, gebietet bereits Abs.4 desselben Artikels: “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Michael Mannheimer, 21.7.2015
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Rechtsbruch ist normal
Europa pervers: Während die politischen Spitzen Deutschlands und der übrigen EU-Staaten seit Monaten rund um die Uhr damit beschäftigt scheinen, Recht und Verträge so hinzubiegen, daß sie den Pleitestaat Griechenland weiter mit Abermilliardentransfers am Eurotropf hängen lassen können, fegt der Asylansturm auf den alten Kontinent die letzten Regeln beiseite und ist vollends außer Kontrolle geraten.
Die beispiellose Masseneinwanderung stellt die Staaten Europas, und vor allem das Hauptzielland Deutschland, vor die Entscheidung: Bekommen sie den Ansturm nicht zügig in den Griff, haben sie als politische Subjekte abgedankt.
Die Zahlen, die den Ernst der Lage bestätigen, taugten in der Flut der Euro-Krisenticker nur noch als Randnotiz: 179.000 Asylbewerber in Deutschland im ersten Halbjahr 2015, 132 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, fast die Hälfte davon aus den sicheren Balkanstaaten, deutlich mehr als aus den Krisenstaaten des Nahen und Mittleren Ostens (siehe den Bericht in der aktuellen Ausgabe der JUNGEN FREIHEIT).
Ende der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten
Die Bundespolizei: überfordert – wirksame Kontrollen und erkennungsdienstliche Behandlung der illegalen Einwanderer, die täglich zu Hunderten und Tausenden die deutschen Grenzen überschreiten, finden faktisch nicht mehr statt. Die Städte und Landkreise: am Ende ihrer finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten – die Wohnraum- und Platzreserven sind ausgekämmt, selbst Zelte und Wohncontainer werden knapp, die Unterbringungskosten sprengen die ohnehin chronisch überdehnten Kommunalhaushalte.
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Daß ein flächendeckendes politisches Aufbegehren noch immer ausbleibt, ist mit dem Siegeslauf der an Gehirnwäsche grenzenden Immigrations- und Multikulturalismuspropaganda zu erklären, die einwanderungskritische Parteien zu Splitterparteien degradiert hat und sich abzeichnende neue Alternativen bisher davor zurückschrecken ließ, das Thema konsequent und offensiv aufzugreifen.
Keine Statistiken über gewalttätige Asylbewerber
Protest findet, wenn überhaupt, nur lokal durch überrumpelte Nachbarschaften statt, und nie ohne den exkulpierenden Zusatz, man habe ja an sich nichts gegen „Flüchtlinge“ und sei dafür, Verfolgten zu helfen. Auf der anderen Seite wird jeder Zwischenfall zum „Angriff“ auf Asylunterkünfte aufgebauscht und deren – angesichts des massiven Ansturms eher immer noch erstaunlich geringe – ansteigende Zahl in alarmistischen Aufzählungen als Bedrohung in die Köpfe gehämmert, egal ob ein echter rechtsextremer Hintergrund nachgewiesen werden kann oder nicht.
Offizielle Statistiken über die in vielen Unterkünften zur Tagesordnung gehörenden gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Asylbewerbern, über Angriffe auf Betreuungs- und Wachpersonal, über sich häufende Eigentums-, Drogen-, Gewalt- und Sexualdelikte in der Umgebung der hastig eingerichteten Asylunterkünfte sucht der entmündigte Bürger dagegen vergebens.
Wer Recht einfordert, wird als Brandstifter beschimpft
Und dennoch brodelt es unter dem noch fest auf dem Topf gehaltenen Deckel. Lokalzeitungen, die alle paar Wochen auf der Leserbriefseite ein Ventil für den Unmut der Abonnenten öffnen, die die „Willkommenskultur“-Märchen im redaktionellen Teil nicht mehr hören können, sind nur ein Indiz von vielen. Selbst Uno-Statistiken belegen, daß beispielsweise über Griechenland einreisende Immigranten in der Masse eben keine verfolgten Kriegsflüchtlingsfamilien sind, sondern junge Männer, die die Investition in die von Schleppern organisierte Überfahrt als Eintrittskarte in ein besseres Leben betrachten, in das sie ihre Familien nachholen wollen.
Wer unter Berufung auf solche Fakten die Einhaltung geltenden Rechts und bestehender Gesetze fordert, den stellt die aggressiv ihre Diskurshoheit verteidigende Linke ohne viel Federlesens als Brandstifter und Ausländerfeind hin.
Der Bestand und die Rechtlichkeit eines jeden Staates hängt aber an der Definition und Durchsetzung seiner Grenzen, der territorialen wie der rechtlichen und gesetzlichen. Der außer Kontrolle geratene Asylansturm stellt mit unerbittlicher Konsequenz die Souveränitätsfrage: Entweder gewinnt der deutsche Staat die Hoheit über seine Staatsgrenzen zurück, definiert klare Regeln, wen er in seine Solidargemeinschaft aufnimmt und wen er zurückweist, und setzt diese ausnahmslos und konsequent mit den ihm zur Verfügung stehenden Machtmitteln durch, oder er zerstört sich selbst und versinkt in Willkür und Anarchie. Eine weitere Alternative gibt es nicht.
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