Fundstelle des Tages: Staubsaug-Verbot wegen muslimischem Abendgebet


Das Staubsauger-Verbot während des täglich fünfmaligen islamischen Gebets ist ein weiterer Stein der sukzessiven Islamisierung des Westens

In der Islamisierung nichtislamischer Länder kann der Islam auf eine 1400 Jahre alte, ungebrochene Erfahrung zurückgreifen. Wo er infolge militärischer Chancenlosigkeit diese Islamisierung nicht mit Gewalt durchsetzt (wie damals von Marokko bis Indien), greift er auf sein Arsenal an schleichenden Methoden der Islamisierung zurück. Zeit spielt für diese Eroberungs-Religion dabei keine Rolle. Moslems sind geduldig, wenn es darum geht, den Befehl Allahs zur Errichtung einer islamischen  Weltherrschaft umzusetzen. Eines ihrer wirkungsvollsten Instrumentarien der Vergangenheit war ihre Fruchtbarkeit. Über diese rissen sie immer wieder ganze Länder an sich. Der Kosovo – ein urserbisches Gebiet, noch vor 150 Jahren weitestgehend serbisch besiedelt – fiel an den Islam allein durch das, was Islamexperten den „Geburtendschihad“ nennen. Binnen 150 Jahren drehte sich die Bevölkerungsstrukur im Kosovo um. Am Ende gab es dort knapp 90 Prozent Moslems. Kosovo wird heute in großer Mehrheit von Albanern bewohnt. Schätzungen der Weltbank aus dem Jahr 2000, denen das statistische Amt von Kosovo bis heute folgt, gehen von 88 % Albanern, 7 % Serben und 5 % der übrigen ethnischen Gruppen aus. Zu letzteren gehören vor allem Türken, Bosniaken, Torbeschen, Goranen, Janjevci (Kroaten), Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter. Nach dem Krieg 1999 wurde ein Teil der serbischen Minderheit vertrieben. Eine zweite Form der Islamisierung besteht in der sukzessiven, schleichenden Islamisierung des Aufnahmelandes. Wo infolge einer (noch) zu großen Anzahl nichtmuslimischer Menschen ein Geburtendschihad wenig Aussicht auf Erfolg hat, setzt der Islam darauf, Stück um Stück des öffentlichen und politischen Lebens zu scharisieren/islamisieren. Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit (die es in den islamischen Ländern nicht gibt), werden Kopftuch, Schador, selbst die Ganzkörperverschleierung propagiert und eingeführt, Gebetsräume in öffentlichen Schulen, Krankenhäusern, Flughäfen eingefordert, der Verkauf von brutal halal-geschlachtetem Fleisch eingeführt, hahal-gerechtes Essen in Kindergärten und Schulen ebenso, das abnehmen von Kruzifixen in öffentlichen Schulen gefordert, selbst urchristliche Symbole und Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte werden unter dem Druck des Islam verboten bzw. in „Wintermärkte“ oder ähnliches umbenannt. Das Staubsauger-Verbot während des täglich fünfmaligen islamischen Gebets ist ein weiterer Stein der sukzessiven Islamisierung des Westens. Zwar ist dies vorerst „nur“ von einer Hausverwaltung verfügt worden. Doch auch dieser Damm beginnt zu brechen. Und ich wette: In wenigen Jahren wird es in Europa die ersten Gerichtsurteile in dieser Richtung geben – wenn nicht ein Wunder geschieht.

Michael Mannheimer, 01.08.2015

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Mittwoch, 10. September 2014

Mieterin erhält Staubsaug-Verbot wegen Abendgebet

Ein kurioses Schreiben erhielt dieser Tage eine Mieterin in Linz von ihrer Hausverwaltung. Darin wurde der Frau mitgeteilt, dass sich ihr Nachbar in seiner abendlichen Ruhe zwischen 17 Uhr und 18 Uhr gestört fühle. In dem Schreiben wird auf die Religion und muslimische Herkunft des Nachbarn verwiesen, der in diesem Zeitraum sein abendliches Gebet verrichte und sich durch den Lärm des Staubsaugers dabei gestört fühle.


Die Mieterin wurde von der Hausverwaltung aufgefordert, darauf Rücksicht zu nehmen und nach 17 Uhr nicht mehr staubzusaugen.

„Es gibt in Österreich ausreichend rechtliche Grundlagen und Gesetze, die für ein friedvolles Zusammenleben sorgen sollen. Dazu zählt etwa die Nachtruhe ab 22.00 Uhr. In manchen Wohnanlagen gibt es auch noch eigene Hausordnungen, die unterschiedliche Regelungen beinhalten. Aber nunmehr das Staubsaugen in den eigenen vier Wänden zu einer durchaus üblichen Tageszeit zu verbieten, geht doch zu weit“, betont FPÖ-Landesparteiobmann und Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner. Das sei falsch verstandene Toleranz und diene keinesfalls der Integration. „Derartige Forderungen sind meiner Meinung nach kontraproduktiv“, so Haimbuchner.

Quelle:
http://www.fpoe-ooe.at/mieterin-erhaelt-staubsaug-verbot-wegen-abendgebet/


22 Kommentare

  1. Wenn mir irgendwann mal ein Land gänzlich MEINE Souveränität durch so einen Quatsch nehmen will (Gott sei Dank habe ich ein Haus) Dann würde ich nicht nur Staubsaugen, sondern nebenbei auch noch einen Amimotor laufen lassen! Die sind ja nicht ganz dicht hier! Ausserdem wird es schwierig sein extra dafür ein Gesetz zu erlassen. Denn dazu müssen erst einmal Gesetze gefunden werden die zum einen erlassen und zum anderen auch befolgt werden. Mich jedenfalls interesieren nur sinnvolle Gesetze. Wie das ich nicht bei rot über die Ampel fahren darf. ALLERDINGS verspüre ich manchmal so ein seltsammes kribbeln im rechten Fuß, wenn ich eine Horde Kana… sehe die gerade die Straße überqueren…

  2. Und ich fühle mich im Allgemeinen durch den

    Aufenthalt von Moslems in meinem angestammten

    Heimatland beleidigt und fordere die sofortige

    Ausweisung aller Moslems.

    Geht’s eigentlich noch ???

    Die .dioten sollen ihren Hokus Pokus zuhause

    machen.

  3. Da wird sich doch eine Klocke finden, mit der man in dieser Zeit läutet. Ein Kochtopf tut es auch zum klppern mit dem Kochlöffel.

  4. Hab noch Opas Schallplatten.
    Mit dem Reichsadler drauf.

    Könnte mir bitte mal jemand die Gebetszeiten mitteilen?

  5. Wir sollen abr das Muezzin-Geheul ertragen. Unsere eigenen Leute diktieren uns den Islam auf.

    Wann kommt der Steh-Kloo-Zwang und die Zwangsbeschneidung ?

  6. Gut, fangen wir also an und nutzen die Zeit ab 17 Uhr sinnvoll.

    Erster Punkt – Bilder an die Wand. Das wollten wir seit dem Einzug eh schon immer mal erledigen.

    Was glaubt Ihr, wieviele Bilder man findet, wenn man gründlich sucht. Schwere Bilder brauchen kräftige Haken. Kräfige Haken brauchen massive Dübel. Massive Dübel brauchen monstergroße Löcher.

    Da reicht eine Stunde nicht. Mehrer Stunden, über mehrere Tage. Immer nach Feierabend, ab etwa 17 Uhr.

    Ich sollte meine Hilti statt im Keller doch besser in der Wohnung aufbewahren.

  7. ein weiterer schritt um das volk gegeneinander aufzuhetzen.

    hier knallt im sommer alle paar tage ein feuerwerk. Allerdings nicht selten um etwa genau 23h und einige auch um 24h.

    das ist reine willkür! und vor allem gesetzeswidrig. Was natürlich auch reine willkür ist.

    So lange aber michel es wichtiger findet wieviel punkte sein fussballverein hat und andere dinge aus lauter lähmung und angst runterschluckt, so lange wird mit der diktatorsierung weiter gemacht.

  8. Das ist Irrsinn in höchster Potenz! Mal sehen, wann der Kessel hochgeht. Das gibt ein schlimmes Massaker, fürchte ich. Die jetzt ,,eingeführten“ jungen Männer werden eine hohe Schlagkraft erzeieln, mal sehen, welche Rolle die ,,Europäische“ Brigade spielen wird, auf wessen Seite sie steht. Kommt darauf an, wie viele Europäer in der Truppe sind. Die CDU hat die Allgemeine Wehrpflicht (unter Guttenberg) abgescgafft, es wurde damit eine ,,Allgemeine Wehrlosigkeit“ erreicht. Das wird noch heiter. Ob der Kessel noch bis zu den nächsten Wahlen dicht bleibt? Vielleicht kann eine patriotische Partei noch das Schlimmste verhindern???

  9. Kollektiver Protest könnte durch Töpfe schlagen und kollektives Staubsagen verursacht werden. Ein Boothorn wäre nicht schlecht. Musikunterricht wäre eine konstruktivere Idee: warum nicht Geige üben.

  10. Gibt’s keine so großen Staubsauger, dass man den Muslimdreck einfach einsaugen und anschließend entsorgen kann?

  11. Als Mieter dieser islamfreundlichen Hausverwaltung würde ich entgegnen: „Ich fordere ein Gebetsverbot von 07.00 Uhr – 22.00 Uhr! Ich fühle mich daducrh enorm in meinem privaten Bereich gestört!“

  12. Das ist Blödsinn, wahrscheinlich sind die Österreicher noch degenerierter als die Deutschen. Derart unqualifizierte Exzesse der HV kann man immer abwimmeln, denn der Streitgegenstand ist nicht die religiöse Freiheit des Muselmanes, sondern generell der Lärmpegel als solcher (in dB messbar). Wenn andere Nachbarn sich nicht beschwerten, hat sich auch der Mohammedaner nichts zu beschweren. Staubsaugen gehört zu mietvertragkonformen Nutzung der Mietsache, zumal der Mieter verpflichtet ist, die Mietsache pfleglich instandzuhalten. Zeitliche Einschränkungen der Nutzung der Mietsache sind vermmieterseits im Mietvertrag gewiss nicht eingebaut – eine in Nutzungsrechten derart kastrierte Wohnung würde sich niemand anmieten. In D (und ich kann mir vorstellen, dass genauso auch in A) darf Mieter auch nachts jederzeit duschen und die BAdewanne vollaufen lassen (z.B. Schichtarbeiter) – darüber gibt es jede Menge Rechtsprechungen.
    Ebenfalls st auch Musizieren erlaubt, wenn die Lautstärke den üblichen Rahmen nicht übersteigt – das ist idR nur bei (am besten in der Nachbarschaft per Aushang im Haus / Treppenhaus voranangemeldetem) Feiern. Ich würde dem Mohammedaner wünschen, dass neben (unter, über) ihm ein hormongesteuerter Milchbubi in seiner verschnupften Pubertät einzieht und den frommen Orientalen mit dröhnendem „Bum bum bum“ aus seiner 2×700-W-HiFi zu besten Tages- und Nachtszeiten beglückt.
    Die A-Mieterin sollte der HV unbeirrt widersprechen: An Änderung ihres Mietvertrages (pflegliche Instandhaltung der Mietsache) sei sie nicht interessert. Allem Anschein nach ist das HAus schlecht gebaut, an jeder Ecke am Material gespart, wenn die Wände so schalldurchlässig sind – das kann aber nicht der Mieterin angelastet werden. Wenn die HV verhindern will, dass auch nur das leiseste Tönchen aus ihrer Whg. zu dem überempfindlichen Nachbarn durchdringt, dann muss sie (die HV) an den Wohnungstrennwänden nachträglich beidseitige Schalldämmung anbringen lassen – ob auf Kosten der HV oder des Nachbarn, darüber sollen sich die zwei unterhalten, aber ohne die angepöbelte Mieterin.

    Google liefert alles über Mietrecht und es gibt – sicherlich auch in A – auch viele Internetportale, wo Suchmaschine diesbezüglich (Lärmpegel, und nicht Religionsausübung!)jedes erdenkliche Gerischtsurteil findet. Der HV-Tante würde ich schon was husten….

  13. Das ist Unsinn, wahrscheinlich sind die Österreicher noch degenerierter als die Deutschen. Derart unqualifizierte Exzesse der HV kann man immer abwimmeln, denn der Streitgegenstand ist nicht die religiöse Freiheit des Muselmanes, sondern generell der Lärmpegel als solcher (in dB messbar). Wenn andere Nachbarn sich nicht beschwerten, hat sich auch der Mohammedaner nichts zu beschweren. Staubsaugen gehört zu mietvertragkonformen Nutzung der Mietsache, zumal der Mieter verpflichtet ist, die Mietsache pfleglich instandzuhalten. Zeitliche Einschränkungen der Nutzung der Mietsache sind vermmieterseits im Mietvertrag gewiss nicht eingebaut – eine in Nutzungsrechten derart kastrierte Wohnung würde sich niemand anmieten. In D (und ich kann mir vorstellen, dass genauso auch in A) darf Mieter auch nachts jederzeit duschen und die BAdewanne vollaufen lassen (z.B. Schichtarbeiter) – darüber gibt es jede Menge Rechtsprechungen.
    Ebenfalls st auch Musizieren erlaubt, wenn die Lautstärke den üblichen Rahmen nicht übersteigt – das ist idR nur bei (am besten in der Nachbarschaft per Aushang im Haus / Treppenhaus voranangemeldetem) Feiern. Ich würde dem Mohammedaner wünschen, dass neben (unter, über) ihm ein hormongesteuerter Milchbubi in seiner verschnupften Pubertät einzieht und den frommen Orientalen mit dröhnendem „Bum bum bum“ aus seiner 2×700-W-HiFi zu besten Tages- und Nachtszeiten beglückt.
    Die A-Mieterin sollte der HV unbeirrt widersprechen: An Änderung ihres Mietvertrages (pflegliche Instandhaltung der Mietsache) sei sie nicht interessert. Allem Anschein nach ist das HAus schlecht gebaut, an jeder Ecke am Material gespart, wenn die Wände so schalldurchlässig sind – das kann aber nicht der Mieterin angelastet werden. Wenn die HV verhindern will, dass auch nur das leiseste Tönchen aus ihrer Whg. zu dem überempfindlichen Nachbarn durchdringt, dann muss sie (die HV) an den Wohnungstrennwänden nachträglich beidseitige Schalldämmung anbringen lassen – ob auf Kosten der HV oder des Nachbarn, darüber sollen sich die zwei unterhalten, aber ohne die angepöbelte Mieterin.

    Google liefert alles übers Mietrecht und es gibt – sicherlich auch in A – auch viele Internetportale, wo Suchmaschine diesbezüglich (Lärmpegel, und nicht die Religionsausübung!) jedes erdenkliche Gerischtsurteil findet. Der HV-Tante würde ich schon was husten….

  14. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht !
    Weiter so, ihr hochgeschätzten Zuwanderer, Bereicherer, Asylanten, Fachleute, Ingenieure und Ärzte, macht nur weiter so. Irgendwann (wahrscheinlich bald) ist dann das Maß voll und der Wind dreht sich. Dann werdet ihr alle nicht mehr vom Schlaraffenland doitscheland an eure Kana***freunde berichten sondern hoffen, dass ihr euch ein Rückflugticket schickt.

  15. Mal ne blöde Frage.

    Wie kann ein Moslem feststellen, dass der Krach

    von einem Staubsauger erzeugt wird.

    Haben die Kameltreiber eigentlich Staubsauger ???

  16. Demnächst verbieten sie den Ungläubigen noch das Furzen während des Abendgebets. Die sind doch nur bescheuert. Allahu fuckbar!

  17. Einfach solange immer wieder eins aufs Maul, bis sie sich vor InDieHosePissen nicht mehr vor ihre Türe trauen.

    Auf das jeder Straßenköter die Gelegenheit beim Schopf packen und dem nächstbesten Musel vor die Haustüre kacken möge. Wenn möglich auch auf den Gebetsteppich. Vielleicht liegt ja auch gerade dies erbärmliche Geschreibsel rum…

    http://www.fairfaxunderground.com/forum/file.php?40,file=171596,filename=dog_shit_koran.jpg

    [IMG]http://www.fairfaxunderground.com/forum/file.php?40,file=171596,filename=dog_shit_koran.jpg[/IMG]

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