
Die DDR lebt wieder auf. Dank Linkspartei, SPD und den Grünen Als erstes Bundesland schränkt das rot-rot-grüne Thüringen als Reaktion auf politisch missliebige Kritik an der Asylantenschwemme die Meinungsfreiheit ein. Womit eindrucksvoll bestätigt wird, dass der größte Feind unserer Demokratie und des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht mit “Ewigkeitswert”) nicht das Volk (“Pack”) ist, sondern in den Parlamenten sitzt. Es ist kein Zufall, dass die Meinungsfreiheit nun ausgerechnet durch Sozialisten torpediert wird. Mit Ramelow ist in Thüringen ein Vertreter der SED-Nachfolgepartei Die Linke zum Ministerpräsidentenen gewählt worden. Die Grünen sind für ihre totalitäre Verbotspolitik und Liaisons zu totalitären Ländern (Gaza, Venezuela, Iran) eh bekannt – und die SPD ist sich nicht zu schade, mit der Mauermörderpartei zu koalieren. Warum sollte sie auch. Ist die SED doch durch einen Zusammenschluss der Ost-SPD mit der Ost-KPD hervorgegangen. Schlimmer kommt’s also immer … Michael Mannheimer, 14.9.2015 *** |
10.09.2015
Thüringen schränkt Recht auf freie Meinungsäußerung ein |
Im rot-rot-grün regierten Thüringen erging gestern ein Maulkorberlass an alle Bürgermeister. In einem Schreiben wird mitgeteilt, dass ihnen das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht zusteht. Begründungen gibt es nicht, liegt aber wohl in Zusammenhang mit kritischen Äußerungen zur Flüchtlingskrise.
In einem Rundschreiben an alle Bürgermeister, Landräte und Gemeinschaftsvorsitzende von Thüringen weist das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Innenministerium darauf hin, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt ist. Dieses Grundrecht stehe einer Gemeinde und ihren Amtsträgern in amtlicher Eigenschaft nicht zu, heißt es in einem Rundbrief vom 8.September.(…) Warum das Thüringer Innenministerium zu so einem brachialen Mittel greift, wird nicht näher begründet. Aber was ist amtlich, was ist privat? Was darf ein Bürgermeister überhaupt noch sagen? Dazu heißt es in dem Schreiben:
(…) Bei Zuwiderhandlungen drohen laut Schreiben disziplinarische Folgen. Ein Verstoß gegen den Erlass sei ein Dienstvergehen und werde entsprechend geahndet. Das Schreiben aus dem Thüringer Innenministerium: Weiterlesen auf mmnews.de http://www.mmnews.de/index.php/politik/53109-thuringen-recht |
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