
Man darf gespannt ein, ob und wie die deutsche Justiz auf die Strafanzeige durch die AfD gegen Merkel reagiert. Vertuschen geht nun nicht mehr – wie sie es bei den zahleichen Anzeigen gegen Merkle durch einzelne Bürger schon getan hat. Wir werden sehr schnell erleben, ob wir tatsächlich eine freie Justiz haben – oder ob diese nicht längst von der Politik eingesackt wurde. Zweiteres wäre ein strafbarer Akt. Aber wer schert sich in der Merkel’schen De-facto-Diktatur schon um solche Nebensächlichkeiten?
Michael Mannheimer, 11.10.2015
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Hier geht’s zum Original der AfD-Strafanzeige
Deutschland, 9.10.2015
Höchste Zeit, Merkel und ihre wahnsinnige Politik per Justiz zu stoppen
Die Alternative für Deutschland hat Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel gestellt. Der Vorwurf: Sie habe sich “als Schleuser betätigt”.
Stolz teilte die AfD-Vorsitzende Frauke Petry am Freitag das Foto eines Briefes auf Twitter. Adressiert ist er an die Staatsanwaltschaft:
„Im Auftrag des Bundesvorstands der Alternative für Deutschland (AfD) erstatten wir gegen Frau Dr. Angela Merkel – Bundeskanzlerin – Bundeskanzleramt, Berlin Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 b) AufenthG – Einschleusung von Ausländern – sowie allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten.“
Luckes Reaktion auf die AfD-Strafanzeige zeigt erneut, dass er falsch bei AfD war
Die Motive der Kanzlerin seien ehrenwert, so Lucke. Daher sei diese Anzeige “reine Effekthascherei”. Focus schreibt:
„Das ist vollkommen unseriös“, sagt AfD-Gründer Bernd Lucke, der die Partei im Juli nach einem Richtungsstreit verlassen hat, im Gespräch mit FOCUS Online. In seinen Augen handelt es sich um eine reine PR-Aktion: „Diese Anzeige hat keinerlei reale Substanz.“(…)
Die Strafanzeige bezeichnet er als „billigen Trick ohne jeglichen konstruktiven Ansatz“. „Aber solche Effekthascherei kann in einer schwierigen Situation wie der jetzigen das politische Klima vergiften“, sagt der Politiker und Ökonom.
Quelle:
http://www.focus.de/politik/deutschland/strafanzeige-gegen-die-kanzlerin-gestellt-afd-zeigt-merkel-als-schleuserin-an-ex-chef-lucke-das-ist-voellig-unserioes_id_5004207.html
Nachtrag:
Die folgende Mail erhielt ich von einem Professor der Justiz, der namentlich nicht genannt werden möchte:
Stellungnahme eines Jura-Profesors zur AfD-Anzeige gegen Merkel:
Die AfD hat jetzt endlich mal Strafanzeige erstattet:
http://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/2015/10/Strafanzeige_Merkel.pdf
(Gauland, Petry)
Etwas zu kurz kommt darin für meinen Geschmack Art 16a (2) GG:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich NICHT berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften (oder einem anderen sicheren Drittstaat) … einreist.
Das gilt für ausnahmslos ALLE auf dem Landweg einreisenden “Asyl”-Forderer.
Gegenteilige Bestimmungen wären/sind eindeutig verfassungswidrig (ebenso etwa Schachtschneider).
Für die Schlepperkönigin kommen noch zahllose weitere Straftatbestände nach StGB und VStGB in Betracht:
Hochverrat, Unterstützung terroristischer Vereinigungen, Veruntreuung öffentlicher Mittel in Billionenhöhe, Millionenfaches, bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern…. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit…
§ 96 AufenthG/
Einschleusen von Ausländern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
1. | nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und | ||
a) | dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder | ||
b) | wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder | ||
2. | nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt. |
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