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Schluss mit den illegalen GEZ-Zwangsgebühren!
Die GEZ-Zwangsbeiträge gehen auf den Nationalsozialisten Goebbels zurück, der damals den Volksempfänger als obligatorisch für jede deutsche Familie vorschrieb und über den Rundfunk – bis dahin einmalig in der Geschichte – seine Propaganda unter das Volk brachte.
Selbstverständlich wird das von den GEZ-Eintreibern genauso verschwiegen, wie Linke die Tatsache verschweigen, dass der 1. Mai als Tag der Arbeit ebenfalls auf die Nazis zurückgeht.
Linke nehmen halt gerne mit vom Dritten Reich, was ihnen nützt. Und tun gleichzeitig so, als wäre alles, was damals geschehen ist, des Teufels. Nun, man darf dieser Ansicht durchaus sein. Doch dann hat man konsequent alles abzulehnen, was die Nazis einführten.
Dazu zählt übrigens auch das erste Tierschutzgesetz der Justizgeshcihte: Dieses wurde auf Betreiben des Tierfreundes Hitler mins Strafgesetzbuch der Nazis aufgenommen und gilt noch bis heute.
Die GEZ setzt die Goebbel’schen Zwangsgebühren fort
Nun, geändert daran hat sich seit Goebbels im Prinzip nichts. Auch heute sind die
Rundfunkgebühren eine Zwangsgebühr. Praktisch niemand entkommt ihnen. Auch dann nicht, wenn er weder einen Radio noch einen Fernseher besitzt. Und schon gar nicht, wenn er die staatlichen Medien gar nicht erst anschauen möchte.
Was ebenfalls einmalig ist. Denn im Warenverkehr gilt: Nur für verlangte Ware muss bezahlt werden.
Und bis heute werden diese Gebühren, die den öffentlich-rechtlichen Sendern paradiesische finanzielle Verhältnisse garantieren (der Chef-Propagandist Claus Kleber, Mitglied der berüchtigten Atlantikbrücke, Freund von Soros und Merkel, erhält für seinen täglichen Volksverrat und seine dreisten Lügen mindestens 600.000 Euro pro Jahr – und damit pro Monat mehr, als ein deutscher Krankenhaus-Arzt im ganzen Jahr verdient).
Der deutsche Bürger muss jene zahlen, die ihn abschaffen wollen
Mit diesen illegal eingetriebenen Geldern wird der deutsche Bürger mit massiver Desinformation über den Islam, die politischen Zustände um die Invasion von Millionen Moslems (Tarnname “Kriegsflüchtlinge”) und letzten _Ende mit seiner Abschaffung als Souverän des deutschen Landes, immer noch genannt Deutschland, “belohnt”.
Wer nicht zahlt, muss sogar mit Zwangshaft rechnen. So gesehen jüngst gegenüber einem AfD-Politiker, aber auch gegenüber sonstigen normalen Bürgern, die nach Nicht-Errichtung dieser illegalen Zwangsbeühren ins Gefängnis mussten.
Während islamsiche Massenvergewaltiger größtenteils straffrei weiterhin vergewaltigen dürfen. Von den über 1000 Anzeigen wegen sexueller Belästigung der Vergewaltigung in Köln wurden ganze 2 Immigranten zu einer lächerlichen Geldstrafe verurteilt.
Weg mit GEZ und Kirchensteuer!
Die Konsequenz kann nur lauten: nach dem Sieg der deutschen Kämpfer für die Re-Installierung des deutschen Grundgesetzes (Mediensprech für diese Freiheitskämpfer: “Neonazis”) müssen die GEZ-Gebühren ersatzlos und auf Dauer gestrichen werden.
Ebenfalls müssen die verräterischen beiden Kirchen, die sich – wie damals zu Zeiten Hitlers – wieder einmal auf die Seite der Regierung und gegen das Volk stellen, ihre Rechnung bekommen:
Die ersatzlose Streichung der Kirchensteuer – sowieso einmalig in der Welt – ist angesagt.
Denn auch für die Kirchen gilt dasselbe wie für die staatlichen Medien: Bezahlt werden sie vom Volk. Doch sie honorieren es dem Volk nicht, sondern stellen sich auf die Seite seiner Feinde.
Ein eiserner Besen ist angesagt. Und so wird es kommen.
Michael Mannheimer, 4.3.2017
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28. September 2016
Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig
Grundsätzlich wurde eine vom Beitragsservice angeordnete Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkgebührenverweigerer als unzulässig erklärt. Geklagt hatte eine GEZ-Gegnerin, die behauptete, niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten zu haben, die also die „Vogelstraußmethode“ durchzog.
Das Gericht kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass der Südwestrundfunk SWR ein Unternehmen ist und dessen Vollstreckungen im Stil eine Verwaltungsvollstreckung nicht zulässig sind. Im Klartext: Der Sender kann nicht einfach so tun, als sei er eine Behörde und selbst Vollstreckungsbescheide wegen nicht geleistetem Rundfunkbeitrag ausstellen.
Zitat: „Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.“
Die Begründung lief im wesentlichen darauf hinaus, dass sich „die öffentlich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten“. Aus dem Urteil:
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Zusammenfassung: Rundfunkanstalten sind keine Behörden
Um ein Vollstreckungsverfahren durchführen zu können, muss ein Bescheid einer Behörde vorliegen. Die Rundfunkanstalten sind keine Behörden (siehe Punkt 29 und folgende). Ihr wesentliches Handeln ist unternehmerisch.
Daraus ergibt sich: Keine Behörde = keine Verwaltungsvollstreckung möglich.
Wer ein Unternehmen ist, kann ohne Vertrag kein Geld einfordern – und zu einem Vertrag gehören mindestens zwei, damit der Vertrag zustande kommt.
Gilt dieses Urteil auch auf Bundesebene?
Es ist nun notwendig, dass dieses Urteil deutschlandweit anerkannt und angewendet wird. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssten danach künftig – wie jedes andere Unternehmen auch – gegen säumige Zahler den üblichen Klageweg beschreiten und könnten nicht mehr zur Parkkralle greifen, um Autos zu beschlagnahmen.
Amtshilfe der Behörden ist nach diesem Urteil nicht mehr möglich, die Vollstreckungsmaßnahmen sind gesetzwidrig. Der Rundfunkbeitragsservice muss den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift usw. gehen. Diese Bescheide können nicht von einem Unternehmen erteilt werden.
Urteil / Landesrechtsprechung Baden-Württemberg: LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16
Am 7. Dezember entschied das Bundesverwaltungsgericht über den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe – sie müssen zahlen. Die Verhandlung der Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto war für den 7. Dezember angesetzt, sagte eine Gerichtssprecherin.
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Quelle:
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gerichtsurteil-gez-ist-ein-unternehmen-keine-behoerde-zwangsvollstreckungen-sind-unrechtmaessig-a1940654.html?meistgelesen=1
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