Bundesinnenministerium verteidigt Ablehnung getaufter Asylbewerber. Diese werden direkt in den Tod in ihren Heimatländern gechickt


Quelle


.

WIR WERDEN VON GEMEINGFÄHRLICHEN IDIOTEN REGIERT

Was der Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) in einem Brief an den Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck über vom Islam zum Christentum konvertierte Moslems schreibt, ist geradezu kriminell. Denn diesen Konvertiten drohe,so dieser ahnungslose Staatssekretär, „in der Regel <keine> begründete Verfolgungsfurcht”.

Ist ist genau umgekehrt: Im Islam gibt es kein schwereres Verbrechen als das der Konversion zu einer anderen Religion.

Die Ablehnung von zum Christentum Konvertiten Moslems als Asylanten entspricht fiktiv etwa der Ablehnung von zum Judentum konvertierten Deutschen (ab den Rassengesetzen 1936) durch ein x-bebieges Ausland, diese als Asylanten zu akzeptieren – und sie zurück nach Deutschland zu schicken mit der Begründung, dass dort „in der Regel keine begründete Verfolgungsfurcht” gegeben sei.

APOSTASIE GILT ALS DAS SCHWERSTE VERBRECHEN IM ISLAM.
SCHWERER ALS MORD

Yousef Al-Qaradhawi, einer der renommiertesten und populärsten Islamgelehrten unserer Zeit streicht im folgenden Video die überlebenswichtige Bedeutung der Todesstrafe bei Apostasie heraus und weist auf folgendes hin:


„Wenn sie die Todesstrafe bei Apostasie abgeschafft hätten gäbe es heute keinen Islam mehr.“
„Der Islam hätte mit dem Tod des Propheten aufgehört zu existieren.“
„Also hat das Festhalten an der Todesstrafe bei Apostasie geholfen, den Islam bis heute zu erhalten.“ (Quelle)

Diese Aussagen sind vielschichtig und beinhalten unter anderem:

1. Ohne permanenten Zwang und damit verbunden permanenter Angst vor tödlicher Strafe hätten die Gefährten Mohammeds und deren Nachfolger sowie die Untertanen der frisch eroberten Gebiete die neue Religion wieder verlassen.
2. Der Islam ist ohne Gruppenzwang und Gruppenkontrolle nicht überlebensfähig.
3. Die Institution des Islam ist permanenter Gefährdung von außen ausgesetzt.

Für einen Muslim („der sich Unterwerfende„) ist die Todesstrafe bei Glaubensabfall die logische Konsequenz eben dieser Unterwerfung und Ausdruck der barmherzigen Rechtleitung Allahs derjenigen, die den Apostaten umbringen.

Auf die Gefährdung der totalitären muslimischen Einheitsgesellschaft  Umma weist auch A.Th. Khoury in den untenstehenden Ausführungen hin:

“ … gilt doch die Apostasie als Auflehnung gegen Gott und als Aufkündigung der Mitgliedschaft in der islamischen umma und ist damit eine direkte Gefährdung dieser Gemeinschaft in ihrem Bestand.“

Oder wie es die dritte unten aufgeführte fatwa formuliert:

Ein Mensch gilt als vom Islam abgefallen, wenn er den Islam verlässt oder einen Teil des muslimischen Glaubens aufkündigt.

Die Hinrichtung des Abgefallenen ist kein Verstoß gegen die Menschenrechte oder die Glaubensfreiheit.

Ganz im Gegenteil; der Islam garantiert die Menschenrechte und die Glaubensfreiheit … . Die Tötung eines vom Islam Abgefallenen ist eine Bewahrung der Menschenrechte, denn der Abgefallene begeht ein gravierendes Verbrechen durch seinen Abfall von Allahs Religion.“ (Quelle)

Islamisches „Menschenrecht“ beinhaltet also das Recht der umma, den Apostaten für sein gravierendes Verbrechen durch seinen Abfall von Allahs Religion mit dem Tod zu bestrafen. Ja, Menschenrechte und Glaubensfreiheit werden durch die Todesstrafe bei Glaubensabfall ich der Glaubenslehre des Islam überhaupt erst garantiert und bewahrt.

AUCH DER PROPHET MOHAMMED
BEFÜRWORTETE DIE TODESSTRAFE FÜR APOSTASIE  

‚Abdullah Ibn Mas’ud berichtete, dass der Gesandte Gottes (d. h. Mohammed) sagte: Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Gott, und dass ich der Gesandte Gottes bin, darf nicht vergossen werden, außer in einem von drei Fällen:

(1) Im Fall der Unzucht durch einen, der geheiratet hat;

(2) im Fall der Wiedervergeltung für Mord und

(3) wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.
(Nummer des Hadith im Sahih Muslim [nur auf Arabisch]: 3175)

„Wer seine Religion ändert, den tötet.“
(Mohammed, nach Sahih Al-Bukhary Nr. 6922)

Die Islamwissenschaftlerin  Prof. Dr. Christine Schirrmacher schreibt über die Apostasie:

„Schon der Unglaube (arab. kufr) eines Menschen an sich, der sich Gott nicht unterwirft, gilt im Koran als schwere Sünde. Wer jedoch diesen Glauben kennt, sich dann aber wieder von ihm abgewandt hat, versündigt sich viel schwerwiegender. Der Koran greift den Abfall vom Glauben an mehreren Stellen auf:

„Und wenn sie sich abwenden, dann greift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch niemand von ihnen zum Freund oder Helfer!“ (4,89).

Dieser Vers wurde als unmittelbare Anweisung zur Behandlung von Apostaten (Abgefallenen) aufgefasst und die Todesstrafe als eigentliches Strafmaß für Apostasie festgesetzt. Der berühmte, zur Apostasiefrage häufig zitierte Kairoer Theologe Muhammad Abû Zahra (1898 – 1974) spricht von drei Fällen, in denen über einen Muslim die Todesstrafe verhängt werden darf:

Bei Apostasie, bei Unzucht nach rechtlich gültiger Eheschließung und bei Mord, der keine Blutrache ist.” (Quelle)

WAS DER KORAN ZUR APOSTASIE SAGT

Verschiedene Koranstellen beziehen sich auf den Abfall vom Islam, z. B. Sure 88, 23+24:

„Wer sich aber abkehrt und ungläubig bleibt, den peinigt Gott mit der größten Pein.“ (vgl. außerdem S 16,106-109; 3,86-91; 4,137; 2,217)

Hier wird Menschen, die Muslime waren und sich dann wieder vom Islam abgewandt haben, das Strafgericht Gottes angekündigt. Darüber, wie die muslimische Gemeinschaft mit einem Abgefallenen verfahren solle, wird nichts gesagt.

Viele Korankommentatoren haben aus diesen Versen herausgelesen, dass jemand, der vom Islam abfällt, getötet werden solle. (Sure 4,88+89 spricht davon, dass „Heuchler“ bekämpft und getötet werden sollen, die allerdings wohl für die Muslime in Medina eine politische Gefahr darstellten.) (Quelle)

KRIMINELLE AHNUNGSLOSIGKEIT DES DEUTSCHEN STAATSSEKRETÄRS
ÜBER DIE PRAKTIKEN DES ISLAM

Der Staatssekretär, der in der Apostasie von vom Islam abgefallen Moslems keine Gefährdung sieht und diese wieder zurück in ihrer Heimat schicken will, schickt diese Menschen direkt in den Tod.

Das ist ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit – begangen von einem deutschen Spitzenpolitiker, der sich – niemand weiß es außer ihm – seines Verbrechens womöglich gar nicht bewusst ist,

Es zeigt aber die Ahnungslosigkeit der deutschen Polit-Elite über den Islam, die diese Mord-und Eroberungsideologie in der Tarnung einer Religion millionenfach nach Deutschland importiert haben, ohne auch nur die leiseste Ahnung davon zu haben,  dass sie mit ihm eines der totalitärsten, inhumansten und demokratiefeindlichsten Ideologien nach Deutschland bringen.

Michael Mannheimer,  12.8.2017

***

MMnews, 08.08.2017

Bundesinnenministerium verteidigt Ablehnung getaufter Asylbewerber

 Das Bundesinnenministerium hat die Asylpraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei Flüchtlingen, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind, verteidigt.

„Allein der Glaubensübertritt führt in der Regel nicht zu einer begründeten Verfolgungsfurcht“,

schreibt Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) in einem Brief an den Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet. Beck hatte Krings zuvor in einem Schreiben über mehrere Fälle informiert, in denen das Bamf Asylanträge von Konvertiten abgelehnt habe, obwohl bekannt gewesen sei, wie der Abgeordnete ausführt, „dass sich die Betroffenen nach ihrer Ankunft in Deutschland taufen lassen haben und in einer Gemeinde engagieren“.

Dabei, so Beck, würden die Schutzsuchenden aus Staaten stammen,

„in denen die Konversion vom Islam zu einer anderen Religion mit teilweise langjährigen Freiheitsstrafen oder gar der Todesstrafe bestraft“ werde.

Beck hatte laut Zeitung zuvor beim Bamf in mehreren Briefen gegen die Ablehnungsbescheide interveniert. Das Blatt beruft sich auch auf acht Bescheide des Bamf, in denen die Behörde die Asylanträge von christlichen Iranern und Afghanen ablehnt. Die Ablehnungsbescheide ergingen zwischen August 2016 und Mai 2017. Laut Krings kommt es bei der Überprüfung der Asylanträge insbesondere auf die „Ernsthaftigkeit der Ausübung der neuen Religion“ an. Aufgabe der Kirche sei es, dies vor einer Taufe zu prüfen. Das Bamf hingegen müsse eine Prognose treffen,

„ob der Antragsteller seinen neu angenommenen Glauben in einer Verfolgung auslösenden Art und Weise leben wird“.

Dabei sei der Asyl-Entscheider „nicht an die Beurteilung der Kirche gebunden, der Taufe des betroffenen Asylbewerbers liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zugrunde“.

Dies sei auch in einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von August 2015 „ausdrücklich festgehalten“, so Krings. Das Bamf räumt in dem Briefwechsel mit Beck teilweise „Mängel“, „Unzulänglichkeiten“ und „nicht ausreichend geklärte Fragen“ bei der Bearbeitung von Asylverfahren ein.

Dies führte bei einigen bereits abgelehnten Asylbewerbern zu erneuten Anhörungen. In anderen Fällen sind Klagen gegen abgelehnte Bescheide bei den Gerichten anhängig. Beck kritisierte die Asylpraxis scharf:

„Im Umgang mit Asylsuchenden, die zum Christentum konvertiert sind, schlampt das Bamf ohne Ende“,

sagte er dem „Handelsblatt“. Seit Monaten würden „offensichtlich rechtswidrige Entscheidungen“ getroffen. Damit drohe den Betroffenen die Abschiebung in Verfolgerstaaten, in denen Glaubenswechsel mit langer Haft oder dem Tod bestraft würden.

Authors: dts Nachrichtenagentur

QUELLE:
http://www.mmnews.de/index.php/net-news/121850-bundesinnenministerium-verteidigt-ablehnung-getaufter-asylbewerber

20 Kommentare

  1. Ja, „Idioten“ ist der richtige Ausdruck für diese gemeingefährlichen Verbrecher, die sich „BundesreGIERung“ nennen:

    Wenn man über das Schicksal von Ex-Moslems ENTSCHEIDEN will, muß man sich zumindest erstmal mit den Bestimmungen dieser sich als „Religion“ tarnenden Mord-Ideologie zur „Apostasie“ befaßt haben.

    Diese Regierungsverbrecher aber handeln so wie einer, der einen jüdischen Flüchtling 1943 ins Hitler-Reich „zurückgeschickt“ hätte – mit der zynischen Begründung, ihm drohe dort „keine Verfolgungsfurcht“! Was für ein kriminelles A:::loch, dieser sog. „Staatssekretär“ Krings, der wohl nur das macht, was er gesagt kriegt – ein GEWISSENLOSER Apparatschik einer inzwischen in eine kommunistische Kaderpartei verwandelten „C“DU, deren Ziel die Islamisierung Deutschlands durch Masseneinwanderung ist:

    Da kann man natürlich keine christlichen Ex-Mohammedaner „gebrauchen“! Pfui Deibel, was für ein VERKOMMENER HAUFEN, diese „C“DU!

  2. Es ist nicht immer alles ganz einfach. Wer garantiert denn, daß abgelehnte Asylbewerber nicht nur zum Schein Christen werden? Den Leuten hinterher zu schnüffeln, welche Religion sie denn nun tatsächlich ausüben, ist kaum möglich. Ich bin sicher, hier gibt es auch Mißbrauch.

    Ein klares nein der Vermutung, die Politiker und unterstellten Behörden wüßten immer noch nichts über das mörderische Wesen des Islams. Betrachtet man alle Entscheidungen nach ihren Auswirkungen betreffend der Zerstörung Deutschlands, erkennt man schnell, daß es nur so gewollt sein kann. Eine andere Interpretation ist schon aus rein statistischen Gründen, also in der Abfolge eindeutig schädlichen Handelns, äußerst unwahrscheinlich.

  3. Onkel Dapte Nr. 3

    Ja, so denke ich auch.
    Es ist ja sogar so, dass wahrhafte Christen von den Ämtern zurückgeschickt werden, weil dort wegen der Sprache viele muslimische Angestellte arbeiten. Es ist ja auch bekannt, dass die christlichen Flüchtlinge in den Asylantenheimen wieder mit Muslimen zu tun bekommen, vor denen sie geflohen sind. Weil Muslime die Aufsicht dort haben. Denn die christlichen Flüchtlinge die zu uns gekommen sind, sind eine kleine Anzahl. Sie wurden ja schon auf der Flucht über das Meer von den Muslimen entsorgt.
    Wir gewähren auch Scheinhomosexuellen Zuflucht und wundern uns dann, wenn sie sich an unseren Frauen vergreifen. Ebenso gewähren wir Mördern Aufnahme um sie vor der rechtmäßigen Todesstrafe (Gesetz ihres Landes, kannten sie ja vorher als Abschreckung, Gesetz bestand ja schon vor dem Mord), zu schützen. Sind sie dann bei uns auf freiem Fuß, oder werden sie dann wenigstens weggesperrt, wegen ihrer Gefährlichkeit?
    Dann ist es ein Unterschied ob der Muslim bereits in seiner Heimat zum Christentum übergetreten ist, und nicht erst bei uns. So schnell geht die Bekehrung auch nicht. Ist alles unglaubhaft und daran merkt man, dass unsere Gesetze auf die vielen Lügen der Einwanderer gar nicht der neuen Situation angepasst sind.

    Das alles konnte und kann nur passieren, weil jeder, aber auch jeder Wildfremde in unserem Land Dauergast sein darf. Ich weiß von Vollzugsbeamten unter vorgehaltener Hand, dass 80 % muslimische Schwarze einsitzen und er wird bald verrückt von den ständigen Allahu-Akbar Rufen.

    Es krankt in unserem Land an allen Ecken, anstatt die Aufgaben zu lösen um wieder glaubhaft für das Volk zu werden, kümmert man sich um andere Länder und deren Probleme, die uns überhaupt nichts angehen.
    Peter Scholl-Latour hat einmal gesagt, wenn wir meinen, wir müssen Kalkutta aufnehmen, dann sind wir selbst Kalkutta und die Sache ist noch schlimmer als vorher.

    Oder haben sich inzwischen alle unsere Regierungsvertreter dazu entschlossen mitzuhelfen unser Land in Schutt und Asche zu regieren?

  4. natürlich werden anständige liebe Menschen zurückgeschickt, damit noch ein paar Christen ermordet werden.
    Jetzt sieht wohl jeder Dummdödel bald klar – in BRD Konstruktion sind nur Vergewaltiger, Mörder, Totschläger, Kopftreter und Belästiger willkommen – vornehmlich mit der ganz speziellen Religion.
    Deshalb nahmen diese Regierungskreaturen ja seinerzeit auch keine ukrainischen Flüchtlinge auf – die sind ja christlich und so wie unsereins sozialisiert – also nicht zum Terrorinstrument gegen das eigene Volk geeignet.

  5. ABER – Woran erkenne ich den Unterschied zwischen
    einem „wahren Christen“ u. einem verlogenen Moslem ?

    „Wer heute einem Moslem traut –
    wird morgen prompt von Ihm beklaut“ – AMEN !

  6. Italienische Kleinstadt protestiert gegen Flüchtlingsunterkunft – und hat Erfolg

    In der italienischen Kleinstadt Ventimiglia haben sich die Anwohner deutlich gegen eine geplante Unterkunft für minderjährige, unbegleitete Migranten ausgesprochen. Die Behörden haben die Pläne nach den Protesten erst einmal auf Eis gelegt.

    Die Stadt sei bereits überfordert, der Tourismus breche zusammen und die Sicherheitslage sei desaströs. Nach den Protesten haben die örtliche Behörden die Pläne zunächst auf Eis gelegt.

    Der ehemalige Vorsitzende des Europäischen Flüchtlingsrates Keith Best sieht vor allem Europa in der Pflicht. Die Lage in Ventimiglia sei die Konsequenz einer fehlgeschlagenen europäischen Politik. bestimmte Länder würden sich einer Lösung in den Weg stellen….

    (+Video)

    https://deutsch.rt.com/europa/55546-italienische-kleinstadt-protestiert-gegen-fluechtlingsunterkunft-mit-erfolg/

  7. Das Bundesinnenministerium nimmt die Gefährdung von „Abtrünnigen vom Islam“ nicht ernst. Das ist schlimm. Es genügt dabei nicht, auf Recht und Rechtspraxis in den islamischen Staaten zu schauen. Dort wo der Staat nichts gegen „Abtrünnige“ unternimmt, besteht immer noch die Gefahr von seiten der Familie des „Abtrünnigen“. Nicht wenige Muslime fühlen sich durch das islamische Recht aufgerufen, ersatzweise für das Versäumnis des Staates ersatzweise zu handeln. Das muß nicht immer durch die vom islamischen Recht geforderte Todesstrafe erfolgen. Die Familie begnügt sich oft damit, den Abrtünnigen als „geisteskrank“ in zuständigen Anstalten verschwinden zu lassen.

    Die Gefahr, daß die Konversion (zum Christentum usw.) nur vorgetäuscht ist, wird geringer, wenn die Taufe erst nach einer längeren Lern- und Vorbereitungszeit gewährt wird. Die amtliche Entscheidung über die Asylberechtigung kann diese Zeit abwarten.

  8. Volker Beck müsste man wieder mal nach Moskau schicken und dort mit einem Schild um den Hals „Ich bin schwul“ auf dem Roten Platz aufstellen. Und dann nur die Ankunft der örtlichen Patrioten abwarten. 🙂

    – – –

    @ onkel Dapte 3
    „Wer garantiert denn, daß abgelehnte Asylbewerber nicht nur zum Schein Christen werden?“

    Das ändert nichts an der Tatsache, dass auch solche in islamischen Ländern die Strafe erwartet.

  9. !! Wer Muslime, die sich haben TAUFEN lassen, zurückschickt, ist ein MÖRDER.
    Unterstellen, dass ein M., der sich hat TAUFEN lassen, so tut als ob, ist, mit Verlaub, eine Gemeinheit; ob er nun tief oder weniger tief glaubt: in jedem Fall geht er ein ENORMES RISIKO ein, wenn er sich TAUFEN lässt.

  10. Lieber Elias,

    das stimmt auch, was Sie sagen, aber das Problem ist, dass wir als Christen immer von unserem Denken ausgehen. Muslime dürfen heucheln und uns belügen. Sie unterwandern uns und man muss schon beobachten, ob sie wirklich dem Islam den Rücken gekehrt haben.
    Denke an Malatyhia an Bruder Geske. Sie wollten zur Bibelstunde kommen und haben sich so Zutritt verschafft und in einer mehrstündigen Grausamkeit drei Christen umgebracht. Wurden verhaftet kurze Zeit, Gerichtsverfahren endgültiges soll noch ausstehen, aber sind immer noch auf freiem Fuß, wie ich gehört habe.
    Weiß auch von muslimischen Flüchtlingen die nur um bleiben zu dürfen christliche deutsche Frauen heiraten. Es geht auch durch die Glaubensrichtungen ein großer Mischmasch. Denn es gibt unter den Muslimen, wie auch bei den Christent traditionsmäßige aber Glaube spielt keine große Rolle.Wo sie halt ihre Vorteile haben.
    Weiß natürlich nicht ob die Täuschung bis zum Taufen gehen darf. Jedenfalls haben wir genügend andere die man abschieben kann. Zweifelsfälle kann man ja zurückstellen. Wir sind so vermischt und unterwandert, gespalten, dass das Risiko für unser Volk immer größer wird.

    • @ Inge Kowalevski
      Danke! Dennoch, wenn eine TAUFE stattgefunden hat: er gilt für die andern Mulime als Apostat und ist auch in Dt. in Lebensgefahr.

  11. @ Inge Kowalevski
    Danke! Dennoch, wenn eine TAUFE stattgefunden hat: er gilt für die andern Mulime als Apostat und ist auch in Dt. in Lebensgefahr.

  12. Lieber Elias,

    danke für die Aufklärung. Dann natürlich ist es ein Verbrechen sie an ihre Henker auszuliefern. Aber das müsste das Amt wissen oder bestimmen das jetzt auch schon die dort arbeitenden Muslime?
    Mit geschwisterl. Gruß Inge

  13. @Elias

    Es mag sein, daß ein Muslim nach seiner Taufe auf jeden Fall gefährdet ist. Nach dem islamischen Recht, zumindest nach einer vorherrschenden Auslegung, ist ihm eine Frist zu gewähren, innerhalb derer er straflos zum Islam zurückkehren kann.

  14. Inge K. 4

    Ich widerspreche nicht, weise aber darauf hin, daß ich geschrieben habe:
    …daß abgelehnte Asylbewerber nicht nur zum Schein Christen werden.
    Also Muslime, die erst in Deutschland Christen werden nach Ablehnung des Antrags.

    Walter 10

    „Das ändert nichts an der Tatsache, dass auch solche in islamischen Ländern die Strafe erwartet.“

    Das halte ich für falsch, und der Blogbetreiber hat auch schon mal darüber aufgeklärt. (Vielleicht habe ich es auch woanders gelesen.)
    Ein Apostat, der sich vom Islam abwendet, bekommt meist die Möglichkeit, seine Entscheidung rückgängig zu machen. Nicht selten wird er dazu vom Imam aufgesucht und unter Druck gesetzt. Schwört er dann auf Allah, wird alles gut.

  15. Der Mann weiß ganz genau, was er da abgelassen hat. Er weiß auch, wie gefährlich der Islam ist. Christen sind dabei ihre Feinde, die sie am liebsten zu ihren Mördern zurückschicken. Da funktioniert die Infrastruktur der Massenabschiebung plötzlich wie am Schnürchen. Vorher hat man nur Probleme gesehen, überhaupt jemanden abzuschieben (siehe eindeutige Pressemitteilungen der Bundesregierung der letzten Tage). Denn Muslime kann man nach Meinung der Bundesregierung nicht zu Muslimen abschieben. Bei Buddhisten sieht man übrigens auch keine Probleme. Man gewährt einfach ihren muslimischen Mördern Asyl.

Kommentare sind deaktiviert.