Gewaltenteilung - Ein Mythos

Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik

In Deutschland – auch in der Weimarer Republik – gab bzw. gibt es keine Gewaltenteilung, wie sie von Montesquieu vorgesehen war. Die Justiz ist der Exekutive (Regierung) gegenüber weisungsgebunden. Richter und Staatsanwälte müssen das tun, was die Regierung ihnen sagt: Sie müssen Prozesse eröffnen, wofür es keinen juristischen Grund gibt (politische Prozesse) – aber sie müssen auch Prozesse oder Verfahren einstellen, wo sie per Gesetzesauftrag ermitteln und eine Anklgae erheben müssten. […weiter…]