
SCHARIA in England: Es reicht, des “Hassverbechens” (= Islamkritik) angezeigt zu werden, um schuldig zu sein
In England ist es nun möglich, daß Personen angeklagt werden können, die nichts Illegales getan haben, wenn ihre Gründe für das, was sie getan haben, von Dritten als „illegaler Haß“ […weiter…]